Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem nächsten Schuljahr:
Veranstaltung zur Situation in Seefeld am 22.10.25
Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der 1. Klassen. In den Folgejahren kommt jeweils ein weiterer Jahrgang hinzu, so dass im Schuljahr 2029/30 die Ganztagsbetreuung für die gesamte Grundschulzeit durch die Gemeinde gewährleistet werden muss. Der Bürgerverein Seefeld (BVS) hat zu diesem Thema alle betroffenen Eltern und die Verantwortlichen der Betreuungseinrichtungen in den Hechendorfer Bürgerstadl eingeladen, um Gelegenheit zu Information, Austausch und Anregungen zu geben.
BVS-Gemeinderätin Johanna Senft berichtete über die rechtlichen Grundlagen des Anspruchs und den aktuellen Planungsstand der Gemeinde Seefeld, Verena Hentschel stellte in einer Präsentation Pilotprojekte in mehreren bayerischen Gemeinden vor. In der anschließenden Diskussion waren sich die Vertreterinnen der Mittagsbetreuungen der Nachbarschaftshilfen, der Schule und des BRK-Horts einig, dass die Planzahlen der Gemeinde zu knapp gehalten sind, da bereits jetzt nicht jedes angemeldete Kind mit Betreuung versorgt werden kann.
Insbesondere die zukünftig verpflichtenden Betreuungsangebote in den Schulferien bis 16 Uhr bereiten den engagierten Damen der Nachbarschaftshilfen Kopfschmerzen: „Wir können das personell nicht stemmen. Wir arbeiten auf Minijob-Basis und teilweise ehrenamtlich und machen das, weil wir eben so sind wie wir sind. Aber was ist, wenn wir mal nicht mehr können?“. Als sehr wichtig wurde angesehen, dass der im Jahr 2002 angestoßene, aber seit einigen Jahren eingeschlafene Runde Tisch zur Koordination der Betreuungsangebote in Seefeld wiederbelebt werden soll. Dies will der Bürgerverein nun anschieben.










