Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem nächsten Schuljahr:
Veranstaltung zur Situation in Seefeld am 22.10.25

Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztags­betreuung für Schülerinnen und Schüler der 1. Klassen. In den Folgejahren kommt jeweils ein weiterer Jahrgang hinzu, so dass im Schuljahr 2029/30 die Ganztags­betreuung für die gesamte Grundschulzeit durch die Gemeinde gewährleistet werden muss. Der Bürger­verein Seefeld (BVS) hat zu diesem Thema alle betroffenen Eltern und die Ver­ant­wort­lichen der Be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen in den Hechen­­dorfer Bürger­stadl eingeladen, um Ge­legen­heit zu In­for­ma­tion, Aus­tausch und An­re­gun­gen zu geben.

BVS-Gemeinderätin Johanna Senft be­rich­te­te über die recht­lichen Grund­lagen des An­spruchs und den ak­tuel­len Pla­nungs­stand der Ge­mein­de See­feld, Verena Hentschel stell­te in einer Prä­sen­ta­tion Pilot­pro­jekte in mehreren baye­rischen Ge­mein­den vor. In der an­schlie­ßen­den Diskus­sion waren sich die Ver­tre­terinnen der Mittags­betreu­ungen der Nach­bar­schafts­hilfen, der Schule und des BRK-Horts einig, dass die Plan­zahlen der Ge­mein­de zu knapp gehalten sind, da bereits jetzt nicht jedes an­ge­mel­de­te Kind mit Be­treu­ung ver­sorgt werden kann. 

Insbesondere die zukünftig verpflichtenden Be­treu­ungs­an­ge­bote in den Schul­ferien bis 16 Uhr be­reiten den enga­gier­ten Damen der Nach­bar­schafts­hilfen Kopf­schmer­zen: „Wir können das perso­nell nicht stemmen. Wir ar­beiten auf Mini­job-Basis und teil­weise ehren­amt­lich und machen das, weil wir eben so sind wie wir sind. Aber was ist, wenn wir mal nicht mehr können?“. Als sehr wichtig wurde an­ge­sehen, dass der im Jahr 2002 an­ge­stoßene, aber seit eini­gen Jah­ren ein­ge­schla­fene Runde Tisch zur Ko­ordi­na­tion der Be­treu­ungs­an­ge­bote in Seefeld wie­der­be­lebt werden soll. Dies will der Bürger­verein nun anschieben.