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Bauen in Seefeld

 

Bladl vom Dezember 2005:

Bauen in Seefeld - bleiben Sie hartnäckig!

Die meisten Bauanträge in Seefeld passieren ohne großes Aufheben Verwaltung und Gemeinderat. Zwei Bauwünsche aus der letzten Zeit geben jedoch Anlass zu einer kritischen Nachlese:
1. Auf der höchsten Stelle des Hechendorfer Höhenrückens in einer besonders herausragenden landschaftlichen Situation am Ortsrand wird ein Baugesuch geäußert. Nach der ursprünglichen Meinung des Kreisbauamtes hätte dort wegen der besonderen landschaftlichen Lage überhaupt nie gebaut werden dürfen. Sogar der von der Gemeinde beschäftigte Ortsplaner äußerte sich gegenüber einer Bebauung an dieser Stelle äußerst kritisch. Das Grundstück war vor einigen Jahren überhaupt nur als Bauland ausgewiesen worden, um einer alteingesessenen Hechendorfer Familie auch einmal zu Bauland zu verhelfen. Logische Folge wäre wohl gewesen, dass dieses Grundstück nur äußerst behutsam und in möglichst landschaftsschonender Weise bebaut werden dürfte. Stattdessen macht der Bauwerber maximale Wünsche geltend. Er lässt sich noch nicht einmal davon abbringen, eine Garage an die besonders empfindliche Hangkante stellen zu wollen. Natürliche Folge hätte es eigentlich sein müssen, dass der Gemeinderat ein solches Ansuchen ablehnt. Für den normalen Bauwerber hätte dies wohl gegolten. Nicht aber für diese Familie. Mit größter Energie und Ausdauer wird die Mehrheitsfraktion im Gemeinderat bearbeitet und werden alle "Kontakte" genutzt. Das Ergebnis ist, dass letztlich die Mehrheit der größt-möglichen Bebauung zustimmt. Wieder einmal ist ein Stück wertvoller Landschaft der Spezlwirtschaft zum Opfer gefallen.

2. Eine ähnliche Situation in Meiling. Eine Familie ist Eigentümer von landwirtschaftlichem Grünland außerhalb des Ortsrands von Meiling (Stocket). Durch nachhaltige Einflussnahme bei der Mehrheitsfraktion im Gemeinderat gelingt es den Eigentümern beinahe, dass für sie ein Baugebiet im Außenbereich ausgewiesen wird. Erst auf heftige Proteste der Meilinger Bevölkerung nimmt der Gemeinderat die entsprechenden Planungen zurück. Kaum ist dieses Projekt erledigt, agieren die Eigentümer wieder neu mit Bauwünschen an anderer, nahezu ebenso delikater Stelle. Man argumentiert, man sei doch Einheimischer, die Kinder müssten doch von der Gemeinde die Möglichkeit zu bauen erhalten. Die Sache ist noch nicht ausgestanden.

Was haben diese beiden Fälle und manch anderer gemeinsam und was ist daraus zu schließen?

Empfindliche Ortsränder sind nicht Baulandreserven,

Ortsplanerische und landschaftsschützende Gesichtspunkte müssen für die Gemeinde Vorrang haben, private Einzelwünsche müssen sich dem unterordnen.

Wenn die Gemeinde jedoch in Ausnahmesituationen für Einheimische Entgegenkommen erkennen lässt, muss sie umgekehrt auch entsprechend vom Begünstigten Entgegenkommen und Rücksichtnahme erwarten können. Gefragt ist nicht die maximale Agitation bei den Gemeinderäten, sondern Einsicht in die gemeindlichen Notwendigkeiten. Fehlt solche Einsicht, muss die Gemeinde in aller Konsequenz deutlich machen, dass derartigen Bauwünschen nicht nachgekommen werden kann. Andernfalls ist die Mehrzahl der einsichtigen Bürger betrogen, diejenigen, die sich an die Spielregeln halten. Das ist ärgerlich.

Alexander von Schoeler


Bladl vom Juni 2005:

Keine Bauflächen im Meilinger Außenbereich Ein Dorf will Dorf bleiben!

Die Sache mit dem so genannten Meilinger Einheimischen-Modell war vom Verhandlungsführer Striegl sorgfältig vorbereitet und langfristig eingefädelt. Trotzdem: zunächst jedenfalls wird nichts daraus!

Die überrumpelten und aufsässigen Meilinger haben in einer eilends einberufenen Versammlung beim Sepperlwirt durch ihre temperamentvoll vorgetragenen Proteste dem Bürgermeister und seinem Vize gezeigt, was sie davon halten: nämlich nichts! Sie haben damit auf eindrucksvolle Weise bewiesen, dass sie weitsichtiger sind als die Mehrheit des Gemeinderats, die bereit war, wieder ein Stück Heimat preiszugeben......Danke!

Und darum ging es:
Auf einem weitab vom südwestlichen Meilinger Dorfrand - im freien Außenbereich - idyllisch liegenden Grundstück sollte auf Betreiben der Eigentümer Bauland ausgewiesen werden. Dieser Ortsrand ist von weither einsehbar und in den Landschaftsplänen deshalb auch als besonders sensibel und schützenswert eingestuft. Erschlossen werden sollte das künftige Baugebiet über ein schmales Anliegersträßchen ("Stocketweg").

Zunächst ging es nur um eine kleinere Teilfläche mit 6 Parzellen, von denen wiederum 3 Klein-Grundstücke die Gemeinde - zu einem Vorzugspreis - für ein "Einheimischen-Modell" bekommen sollte.

Die Gefahr:
Der größte Teil der von den derzeitigen Plänen betroffenen Fläche liegt in einem großen Grundstück von mehr als 16.000 qm (reicht gut für rund 25 Baugrundstücke!). Es wäre blauäugig, anzunehmen, dass - wenn erst einmal eine Bresche im Außenbereich geschlagen ist - dann nicht weiter gebaut werden würde. Weitere "Abrundungsflächen" zum jetzt bestehenden Ortsrand hin in noch größerem Umfang wären langfristig ebenfalls nicht mehr zu verhindern. Das Gefüge und die Struktur des bis jetzt ländlich gebliebenen Dorfes würde kippen! Schon zeigten sich die ersten auswärtigen Grundstücksinteressenten. Zu erschließen wäre ein solches Siedlungsgebiet "Neu-Meiling" nur über bis jetzt wenig belastete Anliegerwege, deren Ausbau auf verkehrsgerechte Maße und Belastbarkeit irgendwann nötig werden würde. Die Meilinger haben diese Gefahr erkannt und dankend abgelehnt!

Bemerkenswert war die Vorgehensweise der die Bauland­ausweisung betreibenden Eigentümer. Nachdem sie im Lauf der Jahre an einigen Stellen des Meilinger Ortsrands "strategisch" gelegene Grünflächen gekauft haben, was von gesundem Geschäftssinn zeugt und nicht verboten ist, haben sie auch sonst ....

... gut vorgearbeitet!
Als wiederholte Gemeinderatskandidatin von CSU und Heimattreuen war die Eigentümerin in das politische Geschehen der Gemeinde bestens eingeführt. In vielen Einzelgesprächen und Anrufen wurden Gemeinderäte - auch widerstrebende - immer wieder wegen ihrer Baulandwünsche bearbeitet. Das blieb - wie der weitere Verlauf zeigte - nicht ohne Wirkung. Schließlich kam es zu Verhandlungen mit der Gemeinde bzw. deren Verhandlungsführer Striegl.

Der Gemeinderat ...
... erfuhr von diesen Verhandlungen erst mit großer Verzögerung und dann auch nur bruchstückweise. Und dies auch noch in nichtöffentlichen Sitzungen, so dass jede öffentliche Diskussion ausgeschlossen war. Immerhin wurde offenkundig, dass die Gemeinde den Straßengrund für die Erschließung der Privatgrundstücke (!) kaufen sollte und es sickerte auch die Erwartung der Eigentümer durch, dass die Gemeinde die Erschließungskosten dafür übernehmen sollte. Diese Straße war im Übrigen so geplant, dass sie sich später leicht nach rückwärts hätte verlängern lassen. Bemerkenswert war ebenfalls - den Aussagen des Bürgermeisters zufolge - dass das Kreisbauamt die Flächen trotz ihrer sensiblen Lage für bebaubar hielte. Wo das Kreisbauamt doch sonst so viel Zurückhaltung zeigte, wie ein Beispiel aus der jüngsten Meilinger Geschichte beweist.

Immerhin
...irgendetwas merkten die Meilinger trotz aller Geheimhaltung und sie verlangten vom Bürgermeister Aufklärung darüber, was da an ihnen vorbeizulaufen schien. So kam es am 10.5.2005 zu der denkwürdigen Info-Veranstaltung beim Sepperlwirt. Dass hierzu nicht der Gesamtgemeinderat eingeladen wurde, sondern nur einzelne ausgewählte und regierungstreue Gemeinderäte, war bei dieser Vorgeschichte sicher nur ein Versehen!

Zum Schluss noch eine allgemeine Erkenntnis: sogar bei einem echten, ehrlichen Einheimischen-Modell dürfte es keine Ausnahmeregeln geben und auch ein Dutzend sogenannter - Einheimischen-Grundstücke - rechtfertigt nicht die Zerstörung unserer Restlandschaft!

Alfred Noller


Bladl vom November 2000:

Bebauungspläne... ein Dauerthema!

Die Gemeinde Seefeld investiert viel Zeit und Kraft in die Erstellung oder Überarbeitung ihrer Bebauungspläne. Andererseits stoßen bauwillige Bürger bei ihren Planungen immer wieder auf die von den Bebauungsplänen gesetzten Grenzen. Braucht eine Gemeinde eigentlich solche Bebauungspläne? Wäre es nicht einfacher, Art und Umfang der Bebauung sich selbst zu überlassen? Die eindeutige Antwort lautet: Wir brauchen Bebauungspläne. Sie sind erforderlich, um eine den Interessen der Gesamtgemeinde entsprechende Bebauung sicherzustellen. Im Einzelnen geht es dabei um folgende Gesichtspunkte:

  • Ortsplanerische Gründe: Erhalt eines schützenswerten und Verbesserung eines mangelhaften Ortsbilds sowie harmonisches Einfügen von Neubaumaßnahmen;
  • Beachtung von Grünordnung, Landschaftsbild und Landschaftsschutz;
  • Bebauungspläne sollen auch sicherstellen, dass bereits bestehender Baubestand vor unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Neubaumaßnahmen geschützt wird (Nachbarschutz);
  • Bereitstellung der gemeindlichen Infrastruktur wie Kindergärten, Schulen, Straßen.

Ohne Bebauungspläne wird nach dem Bundesbaugesetz das Maß der zulässigen Neu-Bebauung allein durch das Maß der umgebenden Bebauung bestimmt. Das ist ein durchaus dehnbarer Begriff, der weder die Gleichbehandlung der Bauwilligen noch die oben dargestellten Interessen der Gemeinde sicherstellt. Deshalb brauchen wir Bebauungspläne. Die Gemeinde muss versuchen, die Einhaltung solcher Pläne auch dann sicherzustellen, wenn es sich scheinbar nur um geringfügige Überschreitungen handelt. Jede Befreiung von den Festsetzungen solcher Bebauungspläne stellt einen Bezugsfall dar, der letztendlich dazu führt, dass die Ausnahmen sich sehr rasch hochschaukeln und die Bebauungspläne sehr schnell ihre Steuerungswirkung vertieren.
Bebauungspläne sind nötig für eine geordnete Entwicklung einer Gemeinde. Es sollte bei gelegentlicher Kritik auch nicht vergessen werden, dass sie für Bauwillige nicht nur Beschränkungen beinhalten, sondern auch Baurechte einräumen und Gleichbehandlung sichern sollen, die ohne solche Pläne nicht gegeben wäre.

A. von Schoeler


Bladl vom Mai 2000:

Bebauungspläne für die Ortsmitte Hechendorfs

Als Zuhörer in der Gemeinderatssitzung vom 21.03. ist es erschreckend, zu beobachten, wie einige Gemeinderäte ihr eigenes Abstimmungsverhalten (einige Wochen vorher) missachten und zugunsten von Bauträgem, Bauwerbern massiv intervenieren. Noch im Herbst hatten die Gemeinderäte nach einem Vortrag von Christian Kühnel (Starnberger Landratsamt) entschieden, auf Dachaufbauten und Gauben entlang der Hauptstraße generell zu verzichten. Dadurch sollte ein ortsplanerisch gewünschter ruhiger Verlauf der Dachflächen gewährleistet werden. Dieser Vortrag von Herrn Kühnel war ausgewogen, fachlich gut vorbereitet und forderte die Gemeinderäte eindringlich auf, den Ortskern sinnvoll und mit Rücksicht auf das Ortsbild zu überplanen.
Schon in den Gemeinderatssitzungen vom 22.02. und 21.03. begannen 2 bekannte Hechendorfer CSU Gemein-deräte diesen Beschluss zu unterminieren und plädierten für Dachaufbauten entlang der Hauptstraße.
Die Problematik liegt aber nicht nur in überdimensionierten Dachaufbauten (Ausreißer sind hier die Deschauer Bauten im "Bayrischen Jodel-Stil" laut Aussage Ortsplaner Dr. Hesselberger), sondern in den überzogenen Nutzungswünschen von Grundstückseigentümern, die regelmäßig in ihren Bauvoranfragen die planerischen Möglichkeiten (Größe) überschreiten. Das hat auch das Landratsamt Stamberg in einer Stellungnahme festgestellt.
Resultierend aus den sehr massiven Bauwünschen bleibt für PKW-Stellplätze keine ausreichende Fläche auf den Grundstücken mehr übrig, so dass nur noch die Hauptstraße oder andere öffentliche Straßen als Parkplatz zur Verfügung stehen. Das vertreten auch einige Gemeinderäte, die als Grundstückseigentümer nur an einer Vermehrung des Baurechts ein Interesse haben. Deshalb sollen bei Wohnanlagen mit 6 und mehr Wohneinheiten bzw. gewerblichen Nutzungen die erforderlichen Stellplätze nur in Tiefgaragen städtebaulich verträglich angeordnet werden können.

Bei einer Verwirklichung aller geplanter Bauwünsche im alten Hechendor-fer Ortskern (4 Bebauungspläne) kann einem Angst werden. Deshalb sollen durch sorgfältige Planung wenigstens die ärgsten Auswüchse verhindert werden! So sind im Radius von etwa 140 m um die Kirche - zusätzlich zur schon vorhandenen Bebauung - 16 neue Wohnblöcke vorgesehen, zahlreiche Einzelhäuser noch nicht gerechnet! Das verursacht eine Mehrung um ca. 400 Einwohner( so viel wie Drößling und Meiling zusammen). Was das für die Infrastruktur (Kindergarten, Schulen, Straßenverkehr, Abstellplätze etc.) bedeutet, möge jeder verantwortungsvolle Gemeinderat mit sich selbst ausmachen.
Neuperlach, Gilching und demnächst Hechendorf lassen grüßen!

Horst Kalski


Bladl vom November 1999:

Hohe Wogen am Wörthsee - Was ist denn Ihre Meinung?

Soll man die Seeufer weiter und immer dichter zubauen lassen, oder soll man "bestehendes Baurecht auf die bereits rechtlich zulässige Größe einfrieren" (Formulierung Kreisbauamt)?
Seit vielen Jahren setzt sich der BVS für den Erhalt der Seeufer ein. Seit vielen Jahren aber auch versuchen Bauwerber eben dort ihre privaten Interessen durchzusetzen, was ja - bitteschön - nicht heißt, dass dies nicht legitim wäre.
So darf sich der Gemeinderat immer wieder mit diesen Ansinnen auseinandersetzen. Doch statt zügig den Bebauungsplan, entsprechend seinem Ziel "Einfrieren" zur Rechtskraft zu bringen, betreibt Bürgermeister Gum samt seinen Mehrheiten seine diesem Ziel gegenläufigen Strategien.
Da nun der BVS der Meinung war, dass im Gemeinderat die zwingend vorgeschriebene Abwägung der öffentlichen und privaten Belange trotz seiner Hinweise nicht oder nur grob fehlerhaft vorgenommen wurde, erhob er eine "Kommunale Aufsichtsbeschwerde", was ja - bitteschön - als legitimes Verfahren jeder Fraktion zusteht.
Da aber blähte Bürgermeister Gum seine sonst so freundlichen Bäckchen mächtig auf und blies dem Gemeinderat Möller und dem BVS eine saftige Brise entgegen: "Immer nur Suche nach Negativem! Ausschließlich destruktiv, Gemeinde ins schlechte Licht rücken! Firlefanz-Touren" schallt's herb aus seinem Mund in der Presse.
"Lediglich um einen 30 Meter langen Uferabschnitt ginge es", versuchte der Bürgermeister die Leser glauben zu machen. Falsch, Herr Bürgermeister, es geht um 7 (!) Grundstücke an dem relativ kleinen Uferabschnitt der Gemeinde Seefeld am Wörthsee!
Übrigens: Der BVS steht mit seiner Auffassung nicht allein da. In den bisherigen Stellungnahmen argumentiert das Landratsamt sehr deutlich. Der BVS darf sich also inhaltlich voll bestätigt fühlen.

Bemerkenswert:
Das bisher so traurige Schicksal der Besitzer von Wörthsee-Ufer-Grundstücken findet eine Parallele selbst bei so einflussreichen Personen wie Franz Georg Strauß. Mit exakt denselben Argumenten wie sie auch gegen die Bebauung der einzelnen Grundstücke am Wörthsee sprechen (Außenbereich, kein bestehendes Baurecht ...) wurde selbst ihm eine Bebauung seines Grundstücks am Bodensee verwehrt - letztlich auch vom Verwaltungsgericht (und trotz dicker Expertise eines Professors).
Was den Strauß-Fall von unserem Fall unterscheidet: In der für Strauß zuständigen Stadt Lindau setzt sich die Ratsmehrheit aktiv dafür ein, "im Uferbereich des Sees dem Naturschutz, der Erholung und der Landschaftspflege Vorrang zu geben" - sie hat das Baugesuch einfach abgelehnt

U. Gampe


Bladl vom November 1999:

Es geht zäh voran:
Gewerbeflächen für Seefeld

Die Gemeinde Seefeld tut sich weiterhin schwer mit der Bereitstellung von preisgünstigen Gewerbeflächen für ihre ortsansässigen Betriebe. Das "Inninger Modell", über das sowohl im letzten BVS-BladI als auch im Gemeinderat ausführlich berichtet wurde, ist - wie die Reaktion gezeigt hat - nicht so ganz nach dem Geschmack der Mehrheit des Seefelder Gemeinderats. Die in Inning einvernehmlich praktizierte kostenfreie Abtretung von 60 % der Brutto-Gewerbefläche an die Gemeinde, wofür diese im Gegenzug den gesamten Erschließungsaufwand übernimmt (auch für die verbleibenden 40 % Privatanteil), würde natürlich etwas die Gewinnerwartungen einiger Seefelder Grundeigentümer mindern. Aber... diese Bemerkungen eilen der Entwicklung weit voraus! Einmal zeigte der Seefelder Gemeinderat Durchsetzungswillen und beschloß - damals am 29.04. und 06.05.97 ....lt. Stamberger Neueste Nachrichten v. 5.5.97

Spekulationen verhindern - Seefelder Gemeinderat beschließt Entwicklungssatzung
Von Markus Klemm Seefeld - Grundstücksspekulanten haben es künftig schwerer in der Gemeinde Seefeld - zumindest was den Bereich Gewerbeflächen angeht. Einstimmig hat der Gemeinderat nun beschlossen, via einer städtebaulichen Entwicklungssatzüng die Grundstückspreise für zwei potentielle Gewerbegebiete an der Ul-rich-Haid-Straße sowie an der Jahnstraße/Meilinger Weg einzufrieren.
"Auch die Gemeinde ''Seefeld hängt in ihrer Entwicklung von der Ausweisung von Gewerbeflächen ab", sagte Bürgermeister Wolfram Gum (CSU) in der Sitzung. Genau darin liege aber auch die Crux. Seefeld gehöre zu den bevorzugten Wohngebieten. Aufgrund dieser Tatsache seien die meisten Grundbesitzer bestrebt, aus ihren Grundstücken teures Bauland zu machen. Gleichzeitig weigerten sie sich, Gewerbe anzusiedeln oder verlangten horrende Preise. Diesem Handeln will die Gemeinde nun einen Riegel vorschieben.
Keine Wunderwaffe
"Niemand von uns will jemanden über den Tisch ziehen oder in den Ruin treiben", erklärte Gum vor dem Gremium. Dennoch dürfe die Allgemeinheit nicht ständig zu kurz kommen. "Die Satzung ist keine Wunderwaffe." Sie fördere je-.doch "die Bereitschaft", sich potentiellen Gewerbegebieten nicht zu verschließen, glaubt der Bürgermeister und mit ihm auch das Seefelder Gremium."

Diese Haltung dämpfte natürlich die Vorfreude von ein paar Gemeinderäten oder gewesenen Gemeinderatskandidaten, die schon fleißig vorausgerechnet hatten... und so folgte den markigen und gutgemeinten Worten unseres Bürgermeisters anstelle zukunftsweisender Entscheidungen im Ratsgremium ..... Nichts!
Statt dessen neuerdings .. Vorrang den sogenannten "freien" Vereinbarungen!
"Frei" deswegen, weil dann für Verhandlungen keine Grundsätze mehr gebraucht werden. Wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, droht die Gemeinde dabei regelmäßig gegenüber den Gewinnerwartungen der Eigentümer über den Tisch gezogen zu werden. Das Ergebnis vorweg: Es wird Gewerbeflächen geben!
Ein fairer Handel - zum beiderseitigen Vorteil von Gemeinde und Grundstückseigentümern - wird das Ganze vermutlich nicht! Als Erfolg wird man ausweisen, daß es überhaupt Gewerbeflächen geben wird! Wem das reicht, der mag sich selbstzufrieden auf die eigenen Schultern klopfen! Zustande kommt dieses "Geschäft" dadurch, daß sich die Gemeinde auch weiterhin unter Druck setzen läßt, wo Geradlinigkeit - und wenn nötig:
Härte - angezeigt wäre! Und so kommt es, daß die Grundeigentümer neben der Ausweisung von Gewerbeflächen, was für sich gesehen schon ein gutes Geschäft ist - noch dazu ohne Teilhabe der Gemeinde am Wertzuwachs - eine weitere Zugabe erwarten: die zusätzliche Ausweisung von Wohnbauflächen...

  • entweder direkt als Bauplätze, selbstverständlich nur im "Eigenbedarf für Sohn, Tochter, Altersruhesitz usw. und lediglich für ein kleines Häuserl (von jeweils 600 m Geschoßfläche);
  • oder indirekt als andere Variante: indem auf für Gewerbezwecke vorgesehenen Flächen dann doch wieder überwiegend und gewinnbringendere Wohnbebauung vorgesehen wird.

Das Beispiel der kleineren Gewerbefläche "Am Saganger" zeigt, daß es auch anders geht: Vernünftige Grundstückseigentümer, die ohne weitere Pressionen und Dreingaben die Gemeinde am Wertzuwachs teilhaben lassen - und trotzdem nicht zu kurz kommen.
Alfred Noller

Boden oder Heimat?

Der Konflikt Landschaftsverbrauch gegen Umweltschutz und Lebensqualität (- was immer man darunter versteht -) ist alt. Und ... wir erleben ihn täglich! Ein spektakuläres Vorhaben dieser Art in den bayerischen Bergen hat vor 50 Jahren Aufsehen erregt: Das Aufstauen der Partnach mit einer rund 150 m hohen Staumauer! Das war damals in der Zeit der Not nach dem Krieg, und Energiegewinnung war lebensnotwendig!
Trotzdem gab es seinerzeit heftige Auseinandersetzungen zwischen Befürwortern und Landschaftsschützem, die weiter dachten. Das Projekt wurde - Gott sei Dank - nicht verwirklicht. Die Argumente der damaligen Auseinandersetzung sind zeitlos gültig und lassen sich mühelos übertragen auf hier und heute - auch in Seefeld! Nachfolgend die Kernsätze aus der seinerzeitigen Kritik von Landschaftsanwalt Alwin Seifert (stammt aus unserer Gegend), in vollem Umfang nachzulesen in der Zeitschrift "Der Zwiebelturm", 1949, S. 162-164.

A.N.


Bladl vom Mai 1999:

Neues Bauland für die Gemeinde - so machen es die anderen:
"Das Inninger Modell"

Die Bereitstellung von Wohn- und Gewerbebauland ist in vielen Gemeinden ein hochaktuelles und häufig heiß umstrittenes Thema! Einerseits ist es eine Grundaufgabe jeder Gemeinde, in angemessenem Umfang noch bezahlbares Bauland für ihre Wohnungssuchenden und bauwilligen Mitbürger - insbesondere die jungen - und für eine gesunde Entwicklung des einheimischen Gewerbes und von Zukunftstechnologie zur Verfügung zu stellen. Andererseits stehen sehr hochgespannte Gewinnerwartungen von Grundstückseigentümern dem entgegen. Diese Interessengegensätze reichen - aus verständlichen Gründen - oft bis in die Gemeinderäte hinein. Daß es auch anders geht, zeigt..... .....das Beispiel unserer Nachbargemeinde INNING Ein Vergleich mit Inning ist besonders interessant, weil die Zusammensetzung des Gemeinderats und die Bevölkerung ähnlich strukturiert wie hier in Seefeld sind, und die Probleme und Aufgaben den unseren aufs Haar gleichen. Nach Grundinformationen aus der aktuellen Berichterstattung wollte ich es genauer wissen, und es folgten offene und sehr interessante Einzelgespräche mit dem Inninger Bürgermeister, Herrn Glas, und seiner tüchtigen Bauamtsleiterin. Dafür beiden herzlichen Dank! Und so machen es die Inninger:
Voraussetzung: das neu auszuweisende Bauland war im Flächennutzungsplan bisher Grünland!

  • Die Gemeinde Inning erhält folgende Bruttoflächenanteile kostenlos:
    60 % bei Gewerbegrund
    65 % bei Mischgebieten (Gewerbe/Wohnbau)
    70 % bei Wohnbauflächen
  • Den Grundstückseigentümern verbleiben demgemäß zum freien Verkauf:
    40 % bei Gewerbeflächen
    35 % bei Mischgebieten
    30 % bei Wohnbauflächen
  • Die Gemeinde nimmt aus ihrem Flächenanteil sämtliche Erschließungsflächen für Straßen, Grünanlagen, Spielplätze usw.
  • Die Gemeinde zahlt für die in Privathand verbleibenden Flächenanteile den gesamten Erschließungsaufwand für Bau der Straßen, Gestaltung der Grünflächen usw., das heißt: den Eigentümern verbleibt Brutto = Netto, und das erschließungsbeitragsfrei!
  • Die Fläche für echten Eigenbedarf (privates Einheimischenmodell) wird von der Aufteilungsmasse abgezogen, aber mit einer "Sicherungsauflage" (20 Jahre) gegen vorzeitigen spekulativen Weiterverkauf belastet.
  • Den Erschließungsaufwand für die im Privateigentum verbleibenden Flächen der Abtreter bezahlt die Gemeinde aus dem Verkaufserlös der ihr überlassenen Flächen.

Die Preise:
Im Einheimischen-Modell: 380 bis 450 DM/m2, voll erschlossen Für Gewerbegrund aus Gemeindehand: derzeit noch nicht berechnet.

Ein paar Schlußbemerkungen:
Was mich bei den verschiedenen Gesprächen mit den Inninger Nachbarn besonders beeindruckte: daß es bei diesem - nur scheinbar - harten Verfahren keine Probleme gab, weder im Gemeinderat noch bei den Eigentümern. Die konsequente Haltung von Bürgermeister und Gemeinderat bewirkte vielmehr, daß die Initiative für das Tauschgeschäft (Baurecht gegen Beteiligung am Planungsgewinn) von den Grundstückseigentümern ausging, die vielmehr ihrerseits etwas von der Gemeinde wollten.

Bürgermeister Glas:
"Es geht nicht mehr anders! Ich habe mich überzeugen lassen!"

Alfred Noller


Bladl vom Mai 1999:

Das Inninger Modell - auf unsere Gemeinde übertragen:
"Ein Seefelder Modell ?!"

Es ist reizvoll - in mehrfacher Hinsicht - die Inninger Praxis für Baulandausweisungen auf Seefelder Verhältnisse zu übertragen. Zwar sind die Voraussetzungen nicht ganz die gleichen: Seefeld hat - im Gegensatz zu Inning - genügend Wohnbauflächen zur Verfügung. Interessant wäre allenfalls ein Vorratserwerb für ein künftiges Einheimischen-Modell. Anders ist es bei Gewerbeflächen - da besteht durchaus Bedarf.

Zur aktuellen Lage:
1. Wohnbauflächen Die Grundstückszuteilung im Einheimischen-Modell ist abgeschlossen und der bestehende Bedarf zunächst gedeckt. Darüber hinaus werden in beträchtlichem Umfang frei Verkäufliche Grundstücke, Häuser und Wohnungen angeboten bzw. ist dieses Angebot in Kürze zu erwarten. Die Nachfrage ist schleppend.

Neubauflächen im Einzelnen:

  • Rund 40 Parzellen noch verfügbar auf Reiswiese und Riedfeld für Einheimischen-Modelle
  • Rund 45 Parzellen und Hauseinheiten im freien Verkauf in 4 verschiedenen Projekten in Seefeld und Hechendorf
  • 9 Wohnblöcke mit je 6 - 21 Wohnungen in Seefeld und Hechendorf

Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und berücksichtigt auch nicht die innerörtlichen Baurechtsreserven durch Verdichtung, Baulückenschließung usw.

Im Klartext:
Seefeld braucht keine neuen Wohn-Baulandausweisungen.
Das nebenstehende Beispiel im Kasten ist deshalb auch nur rein theoretisch auf der Grundlage des "Inninger Modells" berechnet, allerdings vor dem Hintergrund sehr konkreter und dringender Baulandwünsche eines Hechendorfer Bauern! Es zeigt, daß auch bei partnerschaftlicher Beteiligung der Gemeinde am Wertzuwachs einer Grünfläche die Gewinnerwartungen eines Grundstückseigentümers trotzdem nicht zu kurz kommen!

2. Gewerbe- oder Mischgebietsflächen
Die Gemeinde Seefeld hat in der Vergangenheit - abgesehen von dem großflächigen Gewerbegebiet der Firma ESPE - keine eigenen Gewerbeflächen ausgewiesen. Die bestehenden Gewerbebetriebe wurden entwicklungsbedingt und sinnvoll in den Ortsteilen eingebunden. Der heutige Mangel von Gewerbeflächen für ausdehnungswillige oder neue Betriebe lag bisher aber auch an den Gewinnerwartungen. Die Verkaufserlöse von Wohnbauflächen bringen ein Mehrfaches gegenüber Gewerbeflächen. Und daran haben sich die hiesigen Grundstückseigentümer orientiert! Deshalb konnte die Gemeinde auch bisher keine Vorratsflächen für Gewerbe kaufen, wie dies in vielen Nachbarorten mittlerweile der Fall ist!
Heute sind die einseitigen Entwicklungsräume verbaut und die natürlichen Grenzen der Ortsentwicklung fast überall erreicht! An den wenigen noch - mehr oder weniger-geeigneten Stellen stößt die Gemeinde auf weit überhöhte Gewinnerwartungen der Grundstückseigentümer!

Wir vom BVS meinen:

  • daß auch die Gemeinde Seefeld an den Planungsgewinnen bei der Umwandlung von Grünland in Gewerbebauland teilhaben muß, so wie das in vielen anderen Gemeinden mittlerweile ganz selbstverständlich ist. Planungsgewinne sind nicht nur ausschließlich Sache der Grundstücksverkäufer! Schließlich treffen die Gemeinde auch alle Nachfolgelasten! In Artikel 161 der Bayerischen Verfassung ist das Problem übrigens längst gelöst: "Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kostenaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen! Es richtet sich nur keiner danach!
  • daß der Anteil der Gemeinde am Planungsgewinn direkt der Stützung bzw. Verbilligung der Abgabepreise für diese Flächen zugute kommen sollte - das wäre echte Wirtschaftsförderung!

Deshalb ist die politische Entscheidung der Gemeinde gefragt und wie sie ihre Prioritäten setzt:

  • gibt sie dem Druck der einflußreichen Grundeigentümer nach - mit der Folge höherer Preise - oder
  • bleibt sie konsequent und geradlinig in der Erwartung eines fairen und angemessenen Ergebnisses und damit niedrigerer Grundstückspreise. Der Gewinn wäre beidseitig!

Das Beispiel: Gewerbegebiet "Am Saganger" zeigt, daß mit der Verwirklichung von Gewerbeflächen auch in unserer Gemeinde zügig etwas vorangeht, wenn die Randbedingungen einigermaßen stimmen:

  • ein Grundstückseigentümer, der ohne Feilschen die Gemeinde am Wertzuwachs teilhaben läßt
  • ein entschlossener und einstimmig handelnder Gemeinderat (siehe auch "ein Postskriptum")
  • ein Bauherr mit Rücksichtnahme auf die empfindliche Umgebung!

Zurück zum "Inninger Modell":
Es zeigt, daß bei partnerschaftlicher Zusammenarbeit die Bedürfnisse der Gemeinde und die Wünsche der Grundstückseigentümer zu vereinbaren wären, wobei diese immer noch das 15 - SOfache des Ursprungswertes ihrer Grünflächen hereinholen!

Ein Postskriptum:
Schade übrigens, daß Gemeinderat Max Seidl jun. das von allen Gruppierungen einstimmig getragene Gewerbegebiet "Am Saganger" durch Unwahrheiten in seiner Osterbotschaft zu trüben versucht. Wonach BVS und SPD dagegen gearbeitet ätten. Richtig ist: alle Beschlüsse erfolgten einstimmig! Wenn es bei Gewerbegebieten Probleme gab (und weiterhin gibt), dann lag dies vorzugsweise an den überspannten Forderungen seiner Gesinnungsfreunde von den Heimattreuen!
Das mußte nachgetragen werden!

Alfred Noller


Bladl vom Mai 1999:

Für gute Freunde: Passend machen

Um neues Baurecht am Wörthsee zu ermöglichen, stellt die Ratsmehmeit alles auf den Kopf - weil's sein muß!
Seefeld ist eine von der Natur reich gesegnete Gemeinde, erstreckt sich ihr Gebiet doch auch entlang der Ufer zweier wunderschöner Seen - Perlen oberbayerischer Landschaft.
Daß derartige landschaftliche Kostbarkeiten Begehrlichkeiten wecken, blieb unausweichlich - wer träumt nicht vom Haus am See. Entsprechend rasant verlief dann die Bautätigkeit in den 70er Jahren. Bis es Anfang der 80er Jahre ein erschrockenes Innehalten gab - so sollte es dann doch nicht weitergehen. Gerne rühmt sich die Bayerische Staatsregierung nun ihrer Tätigkeiten im Natur- und Landschaftsschutz und entwickelt ein landesplanerisches Gesamtkonzept. Mit diesem soll "der Verantwortung für die Schöpfung und deren Bewahrung für künftige Generationen" entsprochen werden. Retten, was noch zu retten ist, lautet die Devise.
In ausgreifenden Verfahren wurde entsprechend den Zielen der Regionalplanung der Flächennutzungsplan (FNPI) für Seefeld entwickelt.
Und seit über 10 Jahren läuft nun schon das Verfahren für den - wiederum aus dem FNPI entwickelten "Bebauungsplan Wörthseeufer". Warum das so lange dauert? Weil immer wieder versucht wird, doch noch irgendwie neues Baurecht am Wörthsee zu bekommen. Lästig sind sie, die hehren Ziele von der Sicherung der Ufer, gilt es doch, privaten Interessen "gerecht" zu werden.
Inzwischen wurde selbst durch das Verwaltungsgericht bestätigt, daß es sich beim Wörthseeufer eben nicht um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil handelt. Auch das Landratsamt hat klargestellt, daß es diesen Bebauungsplan mit den neuen Gefälligkeits-Baurechten rechtsaufsichtlich beanstanden wird. So war das im Flächennutzungsplan nicht vorgesehen.

Zusammenfassend bitten wir die Gemeinde, die Ziele des Bebauungsplanes zur Freihaltung der Seeuferbereiche und der Gleichbehandlung nicht noch auf der "Zielgeraden" zu verlassen ... Vielmehr ist es wichtig, die entscheidenden Beschlüsse für den Bebauungsplan, die sicherlich noch künftige Generationen berühren werden, dem Gesamtziel des Bebauungsplanes "Wörthseeufer" unterzuordnen.
Stellungnahme Kreisbauamt 26.03.98

Doch unsere Ratsmehrheit aus CSU und Heimattreuen zeigt noch immer kein Einsehen. Der Bebauungsplan paßt nicht zum Flächennutzungsplan - dann ändern wir eben den Flächennutzungsplan (Hat man am 9.2.99 tatsächlich so beschlossen!). Ging's nach diesen Gemeinderäten, sie würden ohne Skrupel auch noch den Regionalplan, die Verfassung,.... ändern. Hauptsache: es paßt!
Familie Schädl jedenfalls - neben einigen anderen Hauptnutznießer des neuen Baurechts - kann sich über ihre CSU-Parteifreunde im Gemeinderat nicht beschweren. Sie haben sich mächtig ins Zeug gelegt!

U.Gampe


Bladl vom Mai 1998:

Ein Rückblick -
Das Einheimischen-Modell am Riedfeld

Am 24.3.1998 wurde das Bebauungsplan-Verfahren für das Einheimischen-Modell Riedfeld II förmlich zum Abschluß gebracht. Es enthält:

  • 56 Hauseinheiten, davon 14 Einzelhäuser, 22 Doppelhaushälften, 20 Reihenhauseinheiten
  • 4 Wohnblöcke mit 3.470 qm Geschoßfläche
  • Baufläche für einen Kindergarten
  • Heizwerk (Gas/Hackschnitzel für zentrale Wärmeversorgung)
  • 2 Spiel- und Bolzplätze
  • einen breiten Grünstreifen nach außen zur naturna-hen Ortsrandgestaltung

Zusammen mit dem Baugebiet "Reiswiese II" in Hechendorf, wo weitere 19 Parzellen vorgesehen sind, stellt dies eine bemerkenswerte Baulandreserve dar. Mit diesen Grundstücken sollte bauwilligen und unternehmungslustigen Mitbürgern - insbesondere auch aus der jungen Generation - der Schritt zum eigenen Haus und der Verbleib in der teuren Heimat ermöglicht werden. Die Vergaberichtlinien sind fertig - die Vergabe wird bald erfolgen! Ein paar Worte zum Grundstückspreis an anderer Stelle!
Ein Rückblick - das Riedfeld - einst ein Spekulationsobjekt:
In den frühen siebziger Jahren war geplant, auf dem ganzen riesigen Gelände bis über den weiten Wiesenhang hinauf in 3 Bauabschnitten ein Siedlungsobjekt, entsprechend einem Lageplan von Architekt Horst Lichtenberg, zu verwirklichen - für rund 1.300 Einwohner! Damals erhob sich großer Unmut dagegen in der Bevölkerung. Es gelang, das Vorhaben zu blockieren!
Später wurden dann kleinere Brötchen gebacken. In mehreren Anläufen bis in die frühen achtziger Jahre haben verschiedene Interessenten versucht, Gemeinde bzw. Gemeinderat unter Druck zu setzen und doch noch etwasvon den früheren Träumen zu verwirklichen. Um dies durchzudrücken, scheute sich ein namhafter CSU-Politiker auch nicht, der Gemeinde Regreßforderungen anzudrohen. Ende 1978 tauchten dann 2 neue von Architekt Horst Lichtenberg gefertigte Pläne auf für ein Ausbildungszentrum der Bayerischen Bauindustrie und alternativ für ein Siedlungsobjekt von etwa 50 Häusern, aber schon auf wesentlich kleinerer Fläche. o Schließlich wurden die beleihenden Banken ungeduldig, nachdem auch sie nichts gegenüber der Gemeinde erreichen konnten. Und nach zähen Verhandlungen konnte die Gemeinde Seefeld eine wesentliche Teilfläche aus dem Gelände (rd. 115.000 qm) 1982 zum Preis von 5,7 Mio DM erwerben.

Das Spekulationsobjekt war geplatzt - ein Erfolg des BVS:
Durch zielgerichtete Information von Bürgern und Behörden durch den BVS wurde das Interesse der Öffentlichkeit und der Behörden auf das lange Zeit klammheimlich betriebene Vorhaben gelenkt. Sogar örtliche CSU-Leute haben sich seinerzeit einmal an einer solchen Info-Aktion beteiligt - so etwas gab es damals noch! Eine Anweisung der hellhörig gewordenen Regierung blockierte 1973 daraufhin den vorschnellen Ausverkauf! Die Voraussetzungen für die Freihaltung des Geländes und einen späteren Erwerb durch die Gemeinde Seefeld waren damit überhaupt erst geschaffen ...
...wir vom BVS sind heute noch ein bißchen stolz darauf!

Wenn heute CSU und insbesondere Heimattreue das Riedfeld-Modell als ihren Erfolg propagieren, dann müssen sie sich schon vorhalten lassen, daß es gerade ihre eigenen Leute waren, die das ganze Objekt seinerzeit immerwieder mal verscherbeln wollten. In diesem Sinn sei auch Herrn Striegl von der CSU eine kleine geistige Schnaufpause empfohlen, bevor er wieder - wie in der letzten CSU-Postille -Polemik betreibt. Denn auch er konnte vor ein paar Jahren im Riedfeld ein billiges Baugrundstück kaufen (damals noch ohne Gewinnzuschlag der Gemeinde), was wir ihm in unserer bekannt liberalen Einstellung herzlich gönnen. Es waren die von ihm so bezeichneten "Verhinderer" vom BVS, die lange bevor Herr Striegl überhaupt wußte, wo Seefeld liegt, die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, daß diese Flächen freigehalten wurden und nunmehr - 25 Jahre später - Entwicklungsraum für Seefelder Bürger bieten!
Auf die Gefahr hin unpopulär zu wirken, wird der BVS auch weiterhin vor einem vorschnellen Ausverkauf unser Heimat warnen. Nur so können wir unserer Gemeinde für die Zukunft Entwicklungsmöglichkeiten sichern.

Alfred Noller


Bladl vom Mai 1998:

Bauland für Einheimische? Die Kleinen zahlen wieder mal die Zeche!

Die Gemeinde Seefeld war einmal im Landkreis Stamberg beispielgebend bei der Verwirklichung von Einheimischen-Modellen, durch die - frei von Bodenspekulation - Bürgern unserer Gemeinde Eigentum und Wohnmöglichkeit in ihrer in mehrfacher Hinsicht teuer gewordenen Heimat geschaffen werden sollte! Ein lebensnotwendiger Teil der Daseinsfürsorge! Als Gemeinderat von Seefeld war ich stolz darauf und habe einiges an Energie auf dieses Vorhaben gerichtet!
Ziel: Keine Spekulation - aber auch keine Subvention!
Die Gemeinde Seefeld erwarb in den frühen achtziger Jahren günstig die Grundstücke am Riedfeld und auf der Reiswiese. Sie betrieb die Planung und Erschließung und verkaufte die baureifen Grundstücke zum Selbstkostenpreis:

  • einschließlich der für die Vorfinanzierung entstandenen Zinsen. Dieser Selbstkostenpreis liegt heute im Durchschnitt bei 327,00 DM pro qm.
  • Damit ist kein Quadratmeter aus der Gemeindekasse subventioniert!
  • Die Gemeinde bekäme jede ausgelegte Mark zurück!

Doch Not macht erfinderisch - die Gemeinde will zusätzlich verdienen!
Nach langer und heftiger Diskussion beschloß die Gemeinderatsmehrheit aus CSU und Heimattreuen, gegen die Stimmen von BVS und SPD, folgendes:
Künftig wird nur noch ein Grundstücksanteil von 300 qm zum Selbstkostenpreis von 327,00 DM/qm abgegeben. Für die jeweilige Grundstücksmehrfläche ist der Marktpreis (rd. 750,00 bis 800,00 DM/qm) zu bezahlen!
In der Praxis bedeutet das:

  • Nur ein geringer Teil der ohnedies meist kleinen Parzellen (Reihenmittelhäuser) liegt unterhalb der gemeindlichen "Gewinn"-Schwelle. Von den 56 Grundstücken auf Riedfeld II sind gerade mal 16 unter dieser 300 qm-Grenze; d.h. für die übrigen 40 Grundstücke müssen saftige Zuschläge von etwa 450,00 DM/qm bezahlt werden.
  • Damit ergeben sich folgende Gewinnzuschläge für die Gemeindekasse:
    • kleineres Doppelhaus - bzw. Reiheneckhausgrundstück von etwa 360 qm rd. 27.000,00 DM
    • kleines Einzelhausgrundstück von 500 qm rd. 90.000,00 DM
  • Insgesamt erwirtschaftet die Gemeinde durch diesen Gewinnzuschlag aus den Mehrflächen der über 300 qm großen Grundstücke: Mehrflächen 5.400 qm x 450,00 DM = etwa 2.500.00,00 DM

Wir vom BVS halten es für ungerecht, wenn die Gemeinde Seefeld ihren Wohnungssuchenden und bauwilligen Bürgern gegenüber Gewinne erwirtschaften und mehr als die reinen Selbstkosten erheben will, obwohl sie ihnen doch eigentlich helfen wollte!
=> Sie bestraft damit die Eigeninitiative und belastet so insbesondere junge Mitbürger zusätzlich, die sich ihr Haus ohnedies durch Entbehrungen und Eigenleistungen erarbeiten müssen und gerade deren Verbleib wir in der Gemeinde Seefeld sichern wollen!
=> Im übrigen handelt es sich bei den Bewerbern im Regelfall um Bürger, die meist hier geboren sind oder schon lange hier leben und die nicht durch neuen Zuzug erst noch Folgekosten in der gemeindlichen Infrastruktur verursachen.
=> Andererseits: Bauträger, die an die Stelle eines abgerissenen Kleinhäusis einen Wohnblock für 10 und mehr Wohnungen bauen (so kürzlich in Hechendorf) oder die Mehrfach-Eigentümer der 17 Grundstücke im Hechendor-fer Baugebiet VI - zahlen keine müde Mark an Folgekosten!
=> Und schließlich: für jede öffentlich geförderte Wohnung (so derzeit am Riedfeld) zahlt die Gemeinde 50.000,00 DM als Direktzuschuß und gibt das Baugrundstück noch praktisch kostenlos dazu, woraus schnell eine Gesamtsubvention von 130.000,00 DM für eine kleinere Wohnung (rd. 70 qm) wird. Umgekehrt: Jede Familie, die selber - oft unter großen Mühen - baut, entlastet durch Freimachen ihrer bisherigen Behausung den örtlichen Wohnungsmarkt - ohne daß dies die Gemeinde etwas kostet! Und dafür soll sie nun auch noch einen "Straf'-Zuschlag zahlen. Schade!
Wir vom BVS haben seit vielen Jahren dafür gekämpft, unseren Gemeindebürgern noch erschwingliches Bauland zu sichern - aber so haben wir uns das nicht vorgestellt!

Alfred Noller
 


Bladl vom Mai 1998:

Wohl dem, der gute Spezis hat. Eine wundersame Baurechtsmehrung!

Die bemerkenswerte Entstehungsgeschichte des Bebauungsplans VI in Hechendorf (hinter dem Lärmschutzwall an der Inninger Straße) bot schon bisher genug Stoff für ein abendfüllendes lokalpolitisches Bauerntheater - so aus dem richtigen Seefelder Leben gegriffen und in den Hauptrollen getragen von guten Spezis. Nunmehr ist sie um eine neue Episode bereichert worden.
Doch alles der Reihe nach!

Der BVS hat wiederholt über diese Absonderlichkeiten berichtet - zuletzt im November 1997. Damals ging es darum, weshalb der von den Grundstückseigentümern heiß ersehnte fix und fertige Bebauungsplan wieder über Bord geworfen werden sollte.
Der Anlaß:
Sie wollten die auf recht kleinen Grundstücken ursprünglich dementsprechend kleinen Häuser (Erdgeschoß und Dachgeschoß) nunmehr wesentlich größer haben (Nichtanrechnung des Dachgeschosses). Das bringt mehr und man kann das aus der Sicht der um größtmöglichen Profit bemühten Eigentümer verstehen. Die Belange des einmal recht einfühlsam gestalteten Bebauungsplans und die Auswirkungen auf den empfindlichen Ortsrand freilich interessierten sie dabei nicht! Das Ortsbild Hechendorfs am Übergang zur freien Landschaft wird sehr darunter leiden!
Zwischenzeitlich gab es den ersehnten neuen Plan...
- und der Fertiger erläuterte ihn - kurz vor Weihnachten 97 - dem Gemeinderat. Das Ergebnis war - vorsichtig gerechnet - bei allen 17 Grundstücken ein annähernd gleichmäßiger Zuwachs an Geschoßfläche von rund 30 % (durch Vergrößerung der Häuser) - auch bei den 2 Grundstücken der Familie Obermaier.
Einer sahnt ab
Selbst das war Herrn Obermaier sen. und der Gestaltungsmehrheit aus CSU und Heimattreuen nicht genug. Die wollten auf den beiden Obermaier-Grundstücken - abweichend von allen 15 übrigen - entgegen der neuen Planung ein zusätzliches 2. Vollgeschoß haben. Zwar erläuterte der mit den speziellen Eigentumsverhältnissen offensichtlich nicht vertraute Architekt fachlich einleuchtend, warum er es einfach für unangemessen halte, den beiden Obermaier-Grundstücken mit 110 % Zuwachs (auf 338 qm Geschoßfläche) ein Mehrfaches zuzugestehen als allen anderen Eigentümern (rd. 30 %). Es gab eine heftige Diskussion und mit 10 : 7 Stimmen entschied schließlich die Gemeinderatsmehrheit aus CSU und Heimattreuen die Vorzugsbehandlung zugunsten der Familie Obermaier.

Ma ko in da Politik net über alle Gschäfte sprecha. Aber je bedenklicher Gschäfte san, je leichter kriagst a große Koalition dafür!

An dieser Stelle ist ein kleiner Rückblick angebracht:
Auch der - zwischenzeitlich überholte - Bebauungsplan enthielt schon ausschließlich bei den 2 Obermaier-Grundstücken das auf wundersame Weise zustande gekommene Zugeständnis von 2 Vollgeschossen. Nur waren diese bis dahin nicht zu verwirklichen, weil die bisher festgelegten Geschoßfläche von 160 qm für ein zweigeschoßiges Haus - noch dazu mit Dachgeschoßausbau - nicht ausgereicht hätte.
Und dies bedenkend, kam der Planer zwar zu dem Ergebnis, daß alle Häuser in der Größe (Erd- und Dachgeschoß) ähnlich zu gestalten seien, geriet damit aber bei der Gemeinderatsmehrheit aus CSU und Heimattreuen leider an die Falschen.
Ein neues Musterbeispiel, wie Privatinteressen einerseits und treue Freundschaft innerhalb der IG-Bau-Boden andererseits im wörtlichen Sinn ortsbild-prägend wirken!
A Volkspartei liegt vor, wenn ma de Leit weismacht, daß ma für alle da is, aa wenn ma aufseine Interessen schaut.

Alfred Noller

Die beiden Zitate stammen aus den gedruckten und sehr lesenswerten Lebensweisheiten des Bürgermeisters Stadier aus Machtiberg, von Günter Renkl, Verlagsanstalt Bayernland, Dachau.


Bladl vom Mai 1998:

Eine Frage der Ehre oder.. Schaut Seefeld in die Röhre?

Wer das ständige Wehklagen der Kommunen über ihre angespannte Finanzlage nicht mehr hören kann, der sollte mal in der Gemeinde Seefeld vorbeischauen: Hier wird noch nicht jede Mark zweimal umgedreht, hier entlastet vielmehr die Gemeinde unaufgefordert einen verdienten Bürger, wenn ihn die finanzielle Bürde allzu schwer drückt. Ja, gibt's denn das wirklich? Beinahe! Warum es für den verdienten Bürger bis dato doch nicht zum Happy End gereicht hat, konnte man live in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 3. Februar 98 mitverfolgen. Um die Ereignisse dieses denkwürdigen Tages besser verstehen zu können, bedarf es eines kurzen Rückblicks:
Bereits im Jahr 92 erklärte sich das Kreisbauamt Starnberg mit dem von der Gemeinde Seefeld beschlossenen Bebauungsplan VI (Inninger Straße Süd in Hechendorf) einverstanden, sofern unter anderem eine der beiden Bauflächen, deren Eigentümer Herr Hubert Obermaier war, gestrichen würde.

Gründe:

  • Das Grundstück wird von einem Bachlauf durchzogen, dessen Schutz Planungsziel der Gemeinde im Rahmen der Freiflächengestaltung ist und der nicht verändert werden darf.
  • Der Verlauf des Baches ist nicht korrekt vom Vermessungsplan auf den Bebauungsplan übertragen worden: Im Bebauungsplan wird der Bach von der Baugrenze nicht berührt, im Vermessungsplan hingegen verliefe der Bach geradezu durch das zukünftige Haus!

Für das Kreisbauamt hieß das an die Gemeinde Seefeld ganz klar: Die betroffene Parzelle fällt als Baugrundstück weg, weil der Bach sonst nicht in seiner ursprünglichen Form erhalten werden kann.
Dieser Hiobsbotschaft aus Stamberg stand nun aber Herrn Obecmaiers Interesse an der Nutzung dieser Fläche als Bauland entgegen. Doch - wenn die Not am höchsten, ist die Rettung am nächsten: Die Gemeinderäte halfen ihrem damaligen 3. Bürgermeister und beantragten die Verlegung des Baches. Das Landratsamt stimmte dem Antrag zu, weil dadurch ein "wertvoller Beitrag zur Schaffung von Baugrund geleistet" würde. Es stellte allerdings die Bedingung, daß der Bachlauf sorgfältig, differenziert und naturnah zu gestalten sei. Leider mußte der Gemeinderat im Herbst 97 feststellen, daß die Grünflächengestaltung durch die Verlegungsaktion im wahrsten Sinne des Wortes "den Bach hinuntergegangen" war: Für den neuen Bachlauf gab es viel zu wenig Platz, seine steile Böschung stellte vor allem für Kinder eine ernsthafte Gefahr dar, die Pflege war sehr erschwert und an die geplante Anzahl von Bäumen war auch nicht mehr zu denken. Der Antrag von Gemeinderat Noller, die Eigentümer sollten ein wenig Grund abtreten, um der Gemeinde eine etwa bessere Basis für die Gestaltung von Bach und Grünfläche zu ermöglichen, wurde abgelehnt. Mehrheitlich erging der Beschluß, sich vom befaßten Planungsbüro mehrere Varianten für die unbestritten notwendigen Nachbesserungen vorlegen zu lassen.
In der entscheidenden Sitzung am 3. Februar 98 einigten sich die Gemeinderäte auf eine Variante, die das bereits eingetretene Fiasko noch am ehesten milderte: Für ca. 30.000,- DM sollte das verbliebene Rinnsal komplett verrohrt werden, um Platz für eine Grünanlage zu schaffen, wie sie schon vor der Bachverlegung bzw. nunmehr geplanten Verrohrung vorgesehen war.
Doch jetzt wurde es spannend: Bgm. Gum war zur Verwunderung der Zuhörer der Ansicht, daß die Gemeinde wohl die Kosten für die teure Umgestaltung übernehmen müsse. Mit anderen Worten:
Die Gemeinde Seefeld, die von Beginn an dort eine Grünanlage mit Bachlauf hatte, diese aber Herrn Obermaier zuliebe in Bauland verwandelte, sollte nun auch noch dafür bezahlen, daß für die verkorkste Bachverlegung zugunsten des Eigentümers Nachbesserungen erforderlich sind!

Nur dem engagierten Einsatz von Gemeinderat Noller war es zu verdanken, daß sich das Blatt noch wendete: Er hielt es für die moralische Pflicht von Herrn Obermaier, die Folgekosten für die nur ihm zugute gekommene Baulandmehrung selbst zu übernehmen und nicht die Gemeinde darauf sitzen zu lassen. Sein Antrag, die Kosten für die Nachbesserung Herrn Obermaier bzw. der Erschließergemeinschaft aufzuerlegen und die Ausführung der Arbeiten biszur Klärung der Kostenübernahme ruhen zu lassen, wurde einstimmig (mit der Stimme von Bgm. Gum!) angenommen! Aktueller Sachstand bei Redaktionsschluß:
Auf Anfrage brachte Bgm. Gum mir gegenüber sein Bedauern zum Ausdruck, daß sich Herr Obermaier bzw. die Erschließergemeinschaft ein knappes Vierteljahr (!) später immer noch nicht zur Kostenübernahme durchringen konnten, obwohl sie die alleinigen Nutznießer der Bachverlegung gewesen seien. Hoffentlich läßt sich so ein Gemeinderatsbeschluß nicht einfach "aussitzen"...!

Stephan Burkes


Bladl vom November 1997:

Der Gemeinderat - ein Selbstbedienungsladen?

Wir berichten in unseren Info-Blättern über aktuelle Gemeindevorgänge, insbesondere aus der Arbeit unseres Gemeinderats. Wir bringen Hintergrundinformationen - insbesondere dann, wenn wir der Auffassung sind, daß Dinge nicht so entschieden werden, wie sie entschieden werden sollten. Eigentlich schreiben wir lieber, wofür wir stehen - wenn es aber sein muß: auch wogegen! In letzter Zeit läuft insbesondere in den Bau- und Grundstücksangelegenheiten keineswegs alles so, wie es das Wohl der Gemeinde erfordert! In der letzten Wahl hat sich eine Kräfteverschiebung zugunsten einer Interessen-Gemeinschaft in Bau- und Grundstücksangelegenheiten (lassen Sie uns den Kurzbegriff "IG-Bau-Boden" verwenden) gebildet. Es gibt fast keine Frage im Zusammenhang mit Grundstückserschließungen, Bebauungen, Bauleitplänen etc.,. in denen nicht das gemeinsame Interesse der IG Bau-Boden an möglichst intensiver Bebauung und damit an ertragreichster Verwertung deutlich würde, vorbei an

  • Grundsätzen einer gesunden allmählichen Ortsentwicklung,
  • den Grundsätzen einer dem Ortsbild angepaßten Bebauung,
  • den Grundsätzen einer ökologischen Erkenntnissen verbundenen Bebauung

Naiv, wer noch glaubt, der Gemeinderat würde mehrheitlich seine Entscheidung am Wohl der Gemeinde ausrichten. Maßstab für viele Entscheidungen sind ganz andere Interessen geworden.
Wir wollen in diesem einleitenden Beitrag nicht auf einzelne Vorgänge eingehen - machen Sie sich ein Bild anhand der in diesem Heft geschilderten Beispiele (Darstellung durchaus unvollständig) und anhand dessen, was wir noch später zu berichten haben werden.

Zu Beginn der Gemeinderatstätigkeit hat sich jeder Gemeinderat in einer feierlichen Stunde verpflichtet, seine Entscheidungen nur ausgerichtet am Wohl der Gemeinde zu treffen. Mit dem Grundsatz: "Eine Hand wäscht die andere", "noch besser waschen wir unsere Hände gleich gemeinsam", ist dieses Versprechen wohl nicht zu verbinden.

v. Schoeler


Bladl vom November 1997:

Eine Nachlese zu den Deschauer-Bauten in Hechendorf

Kaum war Anfang dieses Jahres das ärgste Getöse um die Seefelder Gewerbegebietsaltemativen abgeklungen, gab es schon wieder neuen Wirbel um die Pläne der Gilchinger Bauträgerfirma Deschauer, die im Hechendorfer Ortszentrum, südlich der Kirche, ein paar überdimensionierte Wohnblöcke errichten wollte. Die Mitwirkenden:

Die Grundstücksverkäuferin Frau Rehm...
...Ihre Beteiligung ist leicht darstellbar; sie wollte rasche und bestmögliche Verwertung ihres Grundstücks. Das ist legitim! Als gewesene CSU- Gemeinderatskandidatin und Schwester des Alt-Gemeinderats Leonhard Wöll durfte sie hoffen, damit Gehör und besonderes Verständnis zu finden.

Die Bauträgerfirma Deschauer...
...Ihr Interesse war bestmögliche Ausnutzung des erworbenen Grundstücks, was möglichst große Baukörper bedeutete. Das ist ebenfalls legitim. Daß sie von einer "verträglicheren städtebaulichen Lösung" nichts wissen wollte, ist sogar irgendwie verständlich, hatte sie doch einen Trumpf im Ärmel:

Der CSU-Fraktionsvorsitzende, Gemeinderat und Bauunternehmer Rogorsch...
...Er war in der schwierigen Lage, öffentliche Interessen als Gemeinderat und private Interessen unter einen Hut bringen zu müssen, was ihm jedoch souverän zu seinen Gunsten gelungen ist. Er ersparte es durch geschickte Regie in seiner Fraktion seinem Auftraggeber Deschauer, das umstrittene Bauvorhaben ein klein wenig umplanen zu müssen. Das wäre möglich gewesen und hätte dem Bauvorhaben wenigstens die ärgsten Schärfen gegenüber den unmittelbaren Nachbarn genommen. Im übrigen sicherte er seiner Firma so einen raschen Baubeginn!

Die Gemeinderatsmehrheit aus CSU und Heimattreuen...
...erkannte zwar insgeheim vereinzelt die verfahrene Situation, wollte aber - willfährig und hilfsbereit, wie Gemeinderäte nun einmal sind - ihren Fraktionsvorsitzenden Rogorsch nicht im Regen stehen lassen. So stimmte sie mit ihrer Mehrheit und Fraktionsdisziplin dem Bauvorhaben Deschauer zu. Und Vorausschauende dachten vielleicht schon an die Fürsprache, die sie auch einmal brauchen würden.

Die Bürger der Gemeinde, die Nachbarn und die Gemeinde selbst... ...Ach ja - fast hätte ich die auch vergessen. Ihre Belange sind leider auf der Strecke geblieben.

Die Sache hatte noch ein Nachspiel:...
...Es gab da noch den Antrag auf ein Bürgerbegehren wegen der Bebauung des Hechendorfer Ortszentrums und dessen Auswirkungen auf den aufzustellenden Bebauungsplan. Der Gemeinderat beriet am 08.04.97 darüber. Bemerkenswert dabei, mit welcher Selbstverständlichkeit und Schärfe sich die Gemeinderäte Rogorsch und Wöll, trotz persönlicher Betroffenheit, an der Beratung beteiligten, bis ihr Ausschluß erzwungen werden mußte!

Alfred Noller


Bladl vom November 1997:

Ein modernes Märchen?

Es war einmal ein braver einfacher Mann in unserer Gemeinde, der wollte für seine Kinder mehr Platz zuhause haben. Nicht schwer, dachte er, schließlich konnte er ein kleines Häuschen sein Eigentum nennen. Er wollte den Dachboden ausbauen um für seinen Sohn und seine Tochter ein eigenes Kinderzimmer zu haben. Natürlich brauchten die beiden auch ein wenig Licht, um nicht im Dunkeln zu sitzen. Eine kleine Gaube, wäre doch wunderbar. Gedacht, getan... Brav, wie er war, hat der Mann einen Antrag bei der Gemeinde gestellt, um seine Dachgaube bauen zu dürfen. Nach einigen Wochen kam auch schon die Antwort: Das Landratsamt muß die Genehmigung leider ablehnen, da laut gültigem Bebauungsplan keine Dachgauben zugelassen sind!
Es begab sich aber zur selben Zeit in unserer Gemeinde, daß ein erfolgreicher Bauunternehmer und Gemeinderat auch einen Bauantrag stellte. Allerdings wollte er nicht eine kleine Dachgaube genehmigt haben, sondern stellte den "Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage" (28 Wohnungen) in der Seestraße, Gemarkung Hechendorf. Der Gemeinderat lehnte diesen Antrag ab, mit der Begründung, daß der Baukörper mit der Riesentiefgarage nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Seestraße l" übereinstimme. Die Bürger der Gemeinde atmeten auf, denn keiner wollte diesen dreigeschossigen Flachbau an der Seestraße realisiert sehen. Schließlich sollten auch die örtlichen Interessen gewahrt bleiben, dachten die braven Bürger und freuten sich über ihren kompetenten Gemeinderat.
Aber weit gefehlt! Der erfolgreiche Bauunternehmer und Gemeinderat verfügt schließlich über ein Geflecht von Beziehungen und Einflußmöglichkeiten. Als Fraktionsvorsitzender seiner Partei waren sicherlich die Kontakte eines anderen Parteimitgliedes und Gemeinderates als Wahlkampfmanager des Landrates Frey nicht schädlich. Schließlich sollte ja auch das Landratsamt laut Wahlversprechen des Herrn Frey bürgerfreundlicher werden... Und so wurde die Genehmigung des Kreisbauamtes / Landratsamtes - trotz ursprünglicher Ablehnung des Gemeinderates -doch erteilt.
Und wenn sie nicht gestorben sind, so bauen sie noch heute! - Und die Moral von der Geschicht'? Vor dem Gesetz sind alle Bürger "gleich"!

Renate Pienkowski


Bladl vom November 1997:

Man tut was man kann!

Verwaltungssprachliche Regelungen zur Schaffung neuen (!) Baurechts am Wörthsee:
Da gibt es Ziele in der Regionalplanung, die für alle Träger der Bauleitplanung verpflichtend sind, wie die Freihaltung der Seeufer.
Doch gibt es nun im Seefelder Rathaus eine Gemeinderatsmehrheit aus CSU und Heimattreuen, der diese Ziele nicht ins Konzept passen. Nach dem Motto "Gleiches Recht für alle: Wo einmal gesündigt wurde, muß man auch weiterhin sündigen dürfen" fordern sie:
Wer am Wörthsee ein Grundstück hat

  • muß doch auch darauf bauen dürfen
  • muß doch auch sein Wochenendhäuserl umwandeln dürfen in ein Zweifamilienhaus
  • muß doch auch noch ein weiteres Wohnhaus in sein Grundstück stellen dürfen....

So soll's nunmehr im Bebauungsplan ausgewiesen werden!
Doch so einfach geht's nicht! Regierung und Landratsamt schreiben in ihren Stellungnahmen deutlichst, daß damit in eklatanter Weise den Zielen der Regionalplanung widersprochen wird!
Solches ficht aber unsere aufrechten Kämpfer im Gemeinderat noch lange nicht an. Da muß den Behörden nachgeholfen werden. Beste Vorarbeit leistet die Verwaltung in ihrer Beschlußvorlage:
Bezugnehmend auf vorhandene Bausünden - deren Wiederholung es ja gerade zu vermeiden gälte - formuliert sie mit verbindlicher Eleganz, "daß die Ziele nicht beeinträchtigt, sondern allenfalls berührt sind."
Ja, so entsprach es offensichtlich auch dem Verständnis der Gemeinderatsmehrheit, und sie sprach sich in der Sitzung vom 03.06.97 für die weitere Bebauung aus. Ein wahrhaft glorreiches Ergebnis von 15 Jahren Bauleitplanung am Wörthsee! Der weitere Problempunkt "Campingplätze" wurde zwischenzeitlich ausgeklammert. Als Herr Noller an die ursprüngliche Zielsetzung der Planung erinnerte, konterte unser Bürgermeister keß: "Es ändern sich auch Ansichten, Einsichten und auch die Zusammensetzungen im Gemeinderat!" (11.03.97)
Was - um Gottes Willen - mögen uns diese neuen Ansichten, Einsichten und die neue Gemeinderatsmehrheit denn noch alles bescheren?! Läßt sich nur hoffen, daß wenigstens die übergeordneten Behörden bei ihren bisherigen Ansichten bleiben! Familie Schädl - eine der Nutznießer des neuen Baurechts - kann sich jedenfalls über die Parteifreunde nicht beschweren. Sie haben sich mächtig ins Zeug gelegt.

Ursula Gampe


Bladl vom November 1997:

Ein Bauerntheater in Fortsetzungen ... der Bebauungsplan VI in Hechendorf

Der BVS hat über die wechselvolle und profitorientierte Entwicklung des He-chendorfer Bebauungsplans Nr. VI an der Ecke Inninger/Herrschinger Straße wiederholt berichtet.
Nach langer Bearbeitungszeit wurde der Bebauungsplan kürzlich rechtskräftig, die paar Betroffenen - darunter auch Gemeinderäte bzw. deren Familien - durften zufrieden sein und endlich ans Geschäft denken!

Aber da begab sich Merkwürdiges:
Den Eigentümern gefiel der neue Bebauungsplan plötzlich nicht mehr und heuer im Frühjahr hatte sich wieder der Gemeinderat damit zu befassen. Es ging - ganz direkt - um eine noch massivere Ausnutzung der Grundstücke. Wie nicht anders zu erwarten - stimmte die IG Bau-Boden im Gemeinderat mehrheitlich den wesentlichen Teilen des Anliegens zu!

Zunächst nochmals zur Vorgeschichte:
Die Eigentümer wollten seinerzeit kleine Grundstücke haben, weil sich diese leichter verkaufen lassen. Auf kleinen Grundstücken sind natürlich auch nur kleinere Häuser möglich. Überwiegend sollten es Häuser mit Erdgeschoß und ausgebautem Dachgeschoß sein (Ausnahme: 2 Häuser der Farn. Obermaier mit 2 Vollgeschossen, aus denen später sogar noch Doppelhäuser werden sollten!).
Ein angemessener Teil der Geschoßfläche sollte im Dachgeschoß untergebracht werden, Wegen der empfindlichen Ortsrandlage sollten die Häuser in Größe und Höhenentwicklung sorgsam an das Gelände angepaßt werden.
Für die Baukörper selbst wurde ein kleiner Spielraum vorgesehen, der dem Bauherrn noch eine geringfügige Verschiebung ermöglichen sollte. So weit, so gut!

Zwischenzeitlich gibt es eine neue Baunutzungsverordnung... ... derzufolge Dachgeschoßausbauten auf die Geschoßflächen nicht mehr angerechnet werden müssen, soweit durch diesen Ausbau kein Vollgeschoß entsteht. Diese Regelung ist freilich in erster Linie für Altbauten gedacht, wobei sich an deren äußeren Abmessungen nichts ändert.

Die Grundstuckseigentümer witterten ihre Chance ...
... und wollten diese Regelung nun auch fürsich in Anspruch nehmen.

Die Folgen ...
Es wird nun größere und auch höhere Baukörper auf den nach wie vor sehr kleinen Grundstücken geben. Der an sich einfühlsam gestaltete Bebauungsplan - der bisher schon laufend Änderungswünsche der Grundstückseigentümer über sich ergehen lassen mußte - wird weiter entwertet.

Das Ortsbild Hechendorfs leidet darunter!

Nochmals zum Gemeinderat ...
... der lehnte zwar einige der ärgsten Auswüchse des Antrags ab, aber dem wesentlichen Anliegen des Antrags auf weitere Verdichtung der Bebauung hat er mit 9:6 zugestimmt. Die Fraktionskoordination der IG Bau-Boden hatte geklappt! Jetzt sind wir gespannt, wie es weitergeht!

Ein Postskriptum:
Wie sich in den letzten Tagen gezeigt hat, stimmen wesentliche Teile der privat vorgenommenen Erschließung nicht mit den Grundsätzen der dortigen Bauleitplanung überein und gehen voll zu Lasten der gemeindlichen Interessen. Das Ganze - Stoff genug für eine neue Fortsetzung des Hechendorfer Bauerntheaters. Ja wo kämen wir denn hin, wenn Bauleitpläne und Gesetze für alle gleich gelten!

Alfred Noller


Bladl vom November 1997:

Ein schöner Traum... ...vom Seidl Maxe (sen.)

Seit mehr als einem halben Jahr schon geistert ein Brief von Ex-Gemeinderat Max Seidl sen. durch's Rathaus und seitdem durch etliche Gemeinderatssitzungen. Es handelt sich um seinen Antrag, die große Wiesenfläche (Badbühel) oberhalb der Uneringer Straße durch Änderung des Flächennutzungsplans als Bauland auszuweisen.
Die gewünschte Fläche ist knapp 20.000 qm groß, gehört zu etwas mehr als der Hälfte der Familie Seidl, daneben noch zwei weiteren Oberaltinger Eigentümern. Bisher ist dieses Gebiet als Grünfläche und - in einem kleinem Teilbereich - als Erweiterungsmöglichkeit für den Oberaltinger Friedhof vorgesehen.
Als Begründung für das Anliegen wurde "Errichtung von Wohnhäusern für den Familienbedarf angegeben. Wirtschaftliche Gründe wurden nachgeschoben, weil das in der heutigen Zeit besonders plausibel wirkt. Nicht vergessen wurde, auf Wohltaten (künftige und gewesene) gegenüber der Gemeinde hinzuweisen.

Der Gemeinderat....
...hat das Anliegen wiederholt wie eine heiße Kartoffel vor sich hergeschoben, aus öffentlichen Sitzungen in nichtöffentliche, wofür aber eigentlich kein rechter Grund erkennbar war, außer dem, daß daraus nichts berichtet werden darf, weil alles streng geheim ist. Was aber gelegentlich interessant wäre!
Aber ein paar grundsätzliche Bemerkungen müssen doch sein, abgesehen davon, wieviele Häuser der Mensch für seinen ganz speziellen "Familienbedarf" braucht:

  • Das Grundstück, das Herr Seidl sen. so gern zu Bauland machen möchte, liegt in beherrschender und weithin einsehbarer Höhenlage.
  • Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern sind aber "weithin einsehbare Landschaftsteile wie landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen - grundsätzlich von einer Bebauung freizuhalten".
  • Wenn diese exponierte Fläche bebaut würde, dann wäre eigentlich noch viel mehr abzurunden und zu begradigen. Das kann allerdings - fast - niemand wünschen!

Und überhaupt - die Gemeinde Seefeld hat Bauland genug, wie das an anderer Stelle unseres Bladls dargelegt wurde.

Alfred Noller


Bladl vom November 1997:

Die Bürger wehren sich gegen zuviel Beton!

Der Bau zweier überdimensionierter Mehrparteienhäuser der Firma Deschauer, einem ortsfremden Bauträger, am Neuhoffweg in Hechendorf - südwestlich der Kirche - hat über den Jahreswechsel 1996/97 und in das Frühjahr hinein eine Bürgerinitiative ausgelöst. Ober ein Bürgerbegehren sollte der Gemeinderat dazu bewegt werden, einen qualifizierten Bebauungsplan für den Ortskern von Hechendorf aufzustellen. Ein solcher Bebauungsplan sollte Festlegungen enthalten, die den dörflichen Charakter unseres Gemeindeteils erhalten sollen. Der angestrebte Bebauungsplan bezog sich auf Grundstücke, die allen Bürgern als große Wiese und ein alter Bauernhof mit traditionellem Bauerngarten gegenüber der Kirche bekannt sind. Im Umgriff enthalten sein sollte darüber hinaus das alte Schulhaus, sowie die zwei neu geplanten bzw. zwischenzeitlich gebauten Häuser am Neuhoffweg. Innernalb einer sehr kurzen Zeit kamen weit mehr als die für ein Bürgerbegehren notwendigen Unterschriften zusammen. Die Bürger reagierten spontan und betroffen! Nicht nur in der näheren Umgebung des künftigen Baugebiets sondern in der gesamten Bürgerschaft zeigte sich starker Unwille gegen das rasante Zubauen und Zubetonieren unserer Ortsteile, wofür es leider schon ausreichend Negativbeispiele gibt.
Es wurde auch für Außenstehende erkennbar, daß zwischen den Verwertungsabsichten weniger Grundstückseigentümer und der Mehrheit des Gemeinderats einerseits und einem Großteil der Bevölkerung andererseits heftige Meinungsunterschiede bestehen. Der überhand nehmende Baustil wird von immer mehr Bürgern unserer Gemeinde abgelehnt. Das wiederum hat den entsprechenden öffentlichen Druck auf den Gemeinderat erzeugt. Der Gemeinderat hat dann auch in seiner Sitzung vom 8. April 1997 eingelenkt und sich - wenn auch mit unterschiedlicher Begeisterung - einstimmig für die Übernahme aller Forderungen aus dem Bürgerbegehren in das Planungsverfahren ausgesprochen. Gleichzeitig wurde beschlossen, daß ein Bürgerarbeitskreis gegründet wird, der mit dem Planer gemeinsam die Umsetzung der Forderungen im Bebauungsplan erarbeiten sollte. Der Bebauungspfanentwurf und eine dazu gehörende Grünordnung wurde, nachdem er dem Arbeitskreis vorgestellt wurde, am 29. Juli 1997 im Gemeinderat behandelt, einstimmig gebilligt und in das übliche Verfahren gebracht.
Der Bürgerarbeitskreis kann die Umsetzung der Forderungen aus dem beantragten Bürgerbegehren erkennen, nachdem diese im exakten Wortlaut in die Festlegungen übernommen wurden. Auch wenn einige Punkte des Entwurfs durchaus kontrovers diskutiert wurden, wahrt er durch die geplante, einen kleinen Dorfanger umschließende Bebauung den dörflichen Charakter im Ortskern von Hechendorf.
Der Arbeitskreis wird das weitere Verfahren beobachten und dafür sorgen, daß auch bei zukünftigen Beratungen des Bebauungsplans die Festsetzungen nicht aufgeweicht werden. Der Umgang mit anderen Bebauungsplänen hat leider gezeigt, daß durch die "Kreativität" der Bauwerber und ihrer Architekten immer wieder die Einzelinteressen gegen zu lasch formulierte Bebauungspläne durchgesetzt werden können.
Deshalb muß ein Bebauungsplan so restriktiv wie möglich formuliert sein, damit er die Interessen und Ziele aller Bürger unserer Gemeinde auch bei der Realisierung der später folgenden Bebauung berücksichtigt.

Detlef Däke


Bladl vom November 1997:

Neues Bauland genug!
Die Entwicklungsreserven der Gemeinde Seefeld

Die Gemeinde Seefeld überarbeitet derzeit ihre Bebauungspläne mit dem Ziel einer gewissen Innenverdichtung - insbesondere für den Ortsteil Seefeld-Oberalting geschieht dies nahezu flächendeckend. Gleichzeitig wird für die beiden großen Ortsteile eine beträchtliche Zahl von Einzelbebauungsplänen für geschlossene Neubaugebiete erstellt.
In der nachfolgenden Übersicht wurde versucht, die daraus entstehenden Einwohnerzuwachsmöglichkeiten zu erfassen. Sie stammen überwiegend von den Fertigern der Bebauungspläne (Zuwachs an Einwohnern oder Geschoßfläche). Da für den Innenbereich von Hechendorf keine aktuellen flächendeckenden Bebauungspläne vorliegen, mußte in einem Umrechnungsverfahren versucht werden, eine gegenüber den Ortsteilen Seefeld-Oberalting vergleichbare Verdichtungsreserve bzw. Zuwachsquote zu ermitteln.

Das nachfolgend dargestellte Ergebnis erhebt keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit... darauf kommt es angesichts der erkennbaren Größenordnungen gar nicht mehr an:

Das Ergebnis ist auch so eindeutig. Die bestehenden Zuwachsmöglichkeiten liegen an den unteren Grenzen. Tatsächlich dürften diese wesentlich höher liegen...

  • weil überwiegend ein Dachgeschoß-Ausbau nicht mehr eingerechnet wurde;
  • weil mit 50 qm Geschoßfläche je Einwohner ein weit über den statistischen Zahlen liegender Wert zugrunde gelegt wurde;
  • weil die Nutzungsmaße von den Fertigem der Bebauungspläne sehr maßvoll angenommen wurden.

Das Ergebnis...
In der Gemeinde Seefeld "bestehen trotz zahlreichen Neubauten mit hoher Nutzung noch gewaltige Baurechtsreserven, deren Ausnutzung aufgrund der Preisentwicklung auf dem Grundstücksmarkt zunehmend rascher realisiert wird". Eine Aussage, die zwar zunächst nur für die Teilbebauungspläne von Seefeld-Oberalting durch Ortsplaner Regierungsbaumeister Müller-Diesing gemacht wurde, jedoch generell auch für Hechendorf zutrifft. Derzeit beträgt diese Zuwachsquote rund 50 Prozent.

Im Klartext: Seefeld wird - auch ohne die Ausweisung neuer Baugebiete - zusammen mit den drei kleineren Ortsteilen Meiling, Drößling und Unering - früher oder später ein Ort mit rund 10.000 Einwohnern werden! Es bleibt zu hoffen, daß sich diese Entwicklung möglichst langsam vollzieht!

Die Folgen...

  • Wir brauchen keine neuen Baulandausweisungen! Eine Zuwachsquote von 50 % für Seefeld reicht!
  • Wir müssen aufpassen, daß die beiden großen Ortsteile durch Zubetonieren im Innenbereich und Zersiedeln der Ortsränder nicht immer mehr an Gesicht und Charakter verlieren!
  • Wir müssen gleichwohl jetzt schon Vorsorge für die künftig erforderliche Infrastruktur treffen. Das bedeutet beispielsweise, daß wir uns um Vorratsflächen für künftige Schul- oder Friedhofserweiterung (in Seefeld-Oberalting), Spiel - und Bolzplätze heute schon bemühen müssen und nicht zuwarten können, bis geeignete Flächen längst anderweitig verbaut sind!

Das bedeutet schließlich auch, daß wir besser daran tun, den Rest der den Gemeinden verbleibenden Wirtschaftskraft und Planungskapazitäten für die Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur einzusetzen (wir kommen darauf zurück) als immer neuen Baugebietsausweisungen hinterherzulaufen, von denen die Gemeinde nichts hat als die Folgelasten!
Uns vom BVS ist klar, daß wir mit diesen Vorstellungen nicht überall Begeisterungsausbrüche auslösen werden! Insbesondere bei denen nicht, die schon in den Startlöcher warten und mit ihren neuen Baulandwünschen glauben, die Gemeinde unter Druck setzen zu können!

Alfred Noller


Bladl vom November 1997:

Ein Beispiel zur Nachahmung:
Bauen und öffentliche Grünflächen

In Seefeld wird in Kürze ein Grundstück mit 14 Hauseinheiten bebaut, bei dem einiges anders ist, als bisher meist üblich. Es handelt sich um das große Park-/Wiesengrundstück zwischen Haupt- und Höhenstraße gegenüber dem Seefelder Rathaus. Es wäre wohl am schönsten gewesen, die Fläche in ihrem jetzigen Zustand zu erhalten! Aber sie ist nun einmal potentielles Baugebiet. Das Bemühen konnte also nur noch darauf gerichtet sein, die Auswirkungen der Bebauung so umgebungsverträglich wie möglich zu gestalten, und das scheint gut gelungen zu sein!
Zugute kam dabei, daß im Flächennutzungsplan der Gemeinde Seefeld eine Teilfläche als Grünfläche mit erhaltenswertem Baumbestand ausgewiesen war. Dies erleichterte es der Gemeinde, ihre Zielvorstellungen zu verwirklichen. Nach langwierigen, nicht immer einfachen, Verhandlungen konnte die Gemeinde einen beträchtlichen Anteil als künftig öffentliche Grünflächen sichern - und das für die Gemeinde kostenfrei!

Das Ergebnis:
In Oberalting wird es künftig in zentraler Lage einen kleinen öffentlichen Park mit Kinderspielplatz geben, der von 3 Seiten her frei zugänglich sein wird. Was mich besonders freut - es kann damit dort der Kernbestand der Bäume erhalten werden! Der Vorgang ist ein Beispiel für fairen Interessenausgleich zwischen Grundstückseigentümern, Nachbarn und Gemeindeinteressen.

So kann man auch zusammenarbeiten!

Alfred Noller


Bladl vom Februar 1997:

Vom Saulus zum Paulus? Doch kein neues Bau recht am Wörthseeufer -

Juni 96: Gemeinderatsmehrheit stimmt Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses am Wörthseeufer zu, stimmt damit für neues Baurecht in diesem landschaftlich sensiblen Bereich, das dort garnicht vorgesehen war. (Wir haben im letzten BladI darüber berichtet.)

Oktober 96: Gemeinderatsmehrheit stimmt auch für neues Baurecht auf dem Nachbargrundstück, "in Anlehnung an den Beschluß vom Juni 96", wie in der Sitzungsvorlage des Bauamts empfohlen, und wie von der Verwaltungsleitung angemahnt.

Was die Bauverwaltung nicht mitteilte (trotz direkter Nachfrage von Gemeinderat Schmiedinger):
Zwischenzeitlich waren in der Gemeinde die Stellungnahmen zum Bebauungsplan "Wörthseeufer" eingegangen: Landratsamt, Regierung von Obb., Bayr. Forstamt und Bund Naturschutz befassen sich darin ausdrücklich mit dem "neuen Baurecht" - und alle lehnen dieses ab!

Einer hatte es wohl gewittert:
Bei Gemeinderat Noller führte die traurige Enttäuschung über das Verhalten der Gemeinderatsmehrheit nicht etwa zur Resignation sondern zur Recherche.
So wurde ans Licht befördert, was für die Beschlußfassung eine gewichtige Grundlage dargestellt hätte o allerdings im Widerspruch zur Vorlage und zur Darstellung der Verwaltung steht: z.B. "...nicht jedoch (besteht 'Einverständnis) mit der Festsetzung neuer Bauräume für eine zusätzliche Bebauung. Diese widerspricht in eklatanter Weise den Zielen der Regionalplanung (Freihaltung von Seeu fergrundstücken)." LRA Stamberg
"Es war mit Sicherheit nicht Absicht", beteuerte Bürgermeister Gum, als auf Antrag von SPD und BVS der Tagesordnungspunkt vom Oktober 96 wiederbehandelt werden mußte. Doch dann machte er auch klar, was er von den Schreiben hält: "Wir san a jemand, und wir lassen uns des von den anderen nicht vorschreiben. ...Eine irgendwo aufgestellte Regionalplanung geht es nichts an, was auf einem einzelnen Grundstück los ist."

Dennoch Überraschung: Tatsächlich wird der alte Beschluß mit 10 Stimmen wieder aufgehoben, darunter jetzt auch die Stimmen der Gemeinderäte Obermeier und Rogorsch, einst engagierte Verfechter der Bauvorhaben. Haben sie plötzlich ihre Herzen geöffnet für all die guten Argumente?? Es wird sich zeigen, denn daß das Kapitel "weitere Wörthseebebauung" hiermit endgültig zu den Akten gehört - das wage ich nicht zu glauben.

Ursula Gampe


Bladl vom Februar 1997:

Gilching in Hechendorf?

In Hechendorf wird der "gilchingähnlich" verdichtete Baustil von neugebauten Häusern an der Hauptstraße nun wohl auch südlich der Kirche weitergeführt. Es sind dort 2 Mehrfamilienhäuser (mit je 8 Wohnungen in Erd-, Ober- und Dachgeschoß) mit einer Größe von 13 x 22,5 m geplant. Es herrscht mittlerweile um diese sehr dichte Bebauung nicht nur bei den unmittelbaren Nachbarn, sondern auch bei vielen anderen, um das Ortsbild besorgten Hechendorfern, große Aufregung. Wie es zu einem derartigen Bauvorhaben kommen konnte, kann in Kürze berichtet werden:

  1. Die Grundstückseigentümer wollen die Nutzung des Grundstücks geklärt haben und stellen eine Voranfrage bei der Gemeindeverwaltung. Zur Beantwortung wird ein alter Bebauungsplanentwurf herangezogen, an dem nicht mehr weitergearbeitet wurde.
  2. Nach einer Voranfrage beim Kreisbauamt, empfiehlt dieses der Gemeinde dringend die Erstellung eines Bebauungsplanes, um "einen angemessenen Übergang zur südlichen Wohnbebauung zu entwickeln."
  3. Der Eigentümer stellt einen Antrag auf Vorbescheid und die überwiegende Mehrheit des Bauausschusses verzichtet nach heftiger Diskussion auf einen Bebauungsplan in diesem Bereich (Panne Nr. 1). Es wurde zum Ausgleich beschlossen, daß über die genaue Situierung der Baukörper erst im späteren Genehmigungsverfahren zu beraten sei, um die Beeinträchtigung für die Nachbarn und das Ortsbild im Rahmen zu halten.
  4. Nun geschieht die 2. Panne: Das Kreisbauamt übernimmt zwar die "Stellung"-Nahme der Gemeinde zum Vorbescheid mit der Auflage über die endgültige spätere Situierung der beiden Baukörper, übersieht dabei aber, daß es selbst der Gemeinde eigentlich dringend zu einem Bebauungsplan geraten hatte. Die Baukörper, die mittlerweile, wie immer, etwas größer geworden waren, und schon bei der ersten Voranfrage dem Kreisbauamt zu groß erschienen waren, wurden jetzt ebenfalls nicht mehr beanstandet (3. Panne).
  5. Der Bauträger stellt Ende 1996 seinen Bauantrag, über die Panne wird diskutiert und eine Mehrheit des Gemeinderates beschließt, die Baukörper nicht mehr zu verschieben. Vielleicht hätte durch eine Verschiebung der Schaden für die betroffenen Nachbarn - denen die großen Baukörper auf kürzeste Entfernung an die Grenze gerückt werden - minimiert werden können. Selbst der Kreisbaumeister äußerte sich bei einer öffentlichen Sitzung, zu der er geladen worden war, daß eine Verschiebung sinnvoll und machbar wäre.

Die Zeche für die Versäumnisse auf allen Ebenen der Verwaltung zahlen die Anwohner und die Hechendorfer durch den Verlust eines Teils ihrer Lebensqualität. Auch das Ortsbild leidet darunter. Es geht immer weiter vom Dorfcharakter weg.

Trotzdem sei an dieser Stelle als bemerkenswert erwähnt, daß der Gemeinderat jetzt endlich für die Bebauung der Restflächen beschließt, einen Bebauungsplan aufzustellen. Dabei ist zu hoffen, daß der Maßstab für den Bebauungsplan nicht an diesen neuen Häusern, sondern am gewachsenen Ortsbild angelegt wird.
Die Mehrheit des Gemeinderates (CSU und Heimattreue) hat in ihrem Wahlkampf mit dem Erhalt der Heimat geworben und die Wähler fanden das wichtig und notwendig. Ich wünsche mir, daß sie in Zukunft etwa sensibler und verantwortungsvoller mit unserem Ortsbild umgehen und nicht nur die Interessen von Grundstückseigentümern, Bauträgern und Baunandwerkern vertreten werden. Schließlich haben auch sie einen Eid abgelegt, alle Bürger unserer Gemeinde zu vertreten. Bisher sind Fehler gemacht worden, aber eine sich abzeichnende unheilvolle Entwicklung kann noch gestoppt werden, wenn die Restflächen sorgfältig dem dörflichen Charakter angemessen bebaut werden. Deshalb mein Aufruf an die betroffenen Gemeinderäte: Denken auch Sie an die nächste Generation und deren Wunsch nach einem liebenswerten Hechendorf ohne Bausünden, und nicht nur an den kurzfristigen materiellen Vorteil!

Annegret Schlenk


Bladl vom November 1996:

Neues Baurecht am Wörthseeufer?

Es ist kaum zu glauben:
Während am Pilsensee, nach langen Rechtsstreitigkeiten, die Camper das Ufer räumen müssen, versucht eine - die - Gemeinderatsmehrheit privaten Grundbesitzern neues Baurecht am Wörthseeufer einzuräumen!
6 Jahre lang hatte der "alte Gemeinderat" alle Bauabsichten in diesem Bereich klar vereitelt, und hat dies auch im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Wörthsee stets betont und niedergeschrieben. Doch die neue "Gestaltungs"-Mehrheit aus CSU und Heimattreuen läßt auch neue Hoffnungen keimen. Prompt wurde eine Bauvoranfrage, die im März noch abgelehnt worden war, im Juni, also einen Monat nach der Wahl, positiv beschieden: Ein Zweifamilienhaus mit überdimensionierter Garage auf einem Ufergrundstück - was soll's. Obwohl der weitere Uferstreifen zum großen Teil bebaut ist, zum Teil mit Wochenendhäusern, aber auch mit Wohnbebauung, handelt es sich doch keineswegs um eine zusammenhängende Bebauung; der betreffende Grund ist als im Außenbereich liegende Grünfläche ausgewiesen, bebaubar also nur, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Eindeutig sind die Aussagen

  • der Regionalplanung (Freihaltung der Seeufergrundstücke!)
  • des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes (Grünfläche im Außenbereich)
  • und des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes, dessen klar formuliertes

Ziel es ja gerade ist, "diesen empfindlichen Uferbereich langfristig städtebaulich zu ordnen und von zusätzlicher Bebauung freizuhalten." Zu solch hehren Grundsätzen der Bauleitplanung meint Herr Obermeier junior mit jugendlich großspuriger Überlegenheit nur,er entscheide nicht nach den Buchstaben der Papiere.
Und Herr Bürgermeister Gum betont, daß man natürlich für den Schutz des Seeufers sei, doch welche Rolle spielen schon 200 - 300 m bei 25 km Uferlänge. Eine Bemerkung, die ich nur als zynisch empfinden kann.
Und so öffneten sie ihre christsozialen, heimattreuen Herzen weit für die wahrhaft Unterprivilegierten, in deren Besitz sich halt - unter anderem - ein üppiges Seegrundstück (bisher lediglich mit Bootshaus) befindet. Prompt folgte zwei Monate später die nächste Bauvoranfrage, bezugnehmend auf die Ausweisung auf dem Nachbargrundstück. Sage kein Gemeinderat, daß dies nicht abzusehen war. Aber nein, sie sagen's ja auch gar nicht. Statt im Sinne des Bebauungsplanes zu handeln, stellt Herr Rogorsch junior nun fest, daß eben dieser Bebauungsplan "der Fehler" sei. Ohnehin würden die Bebauungen von der Steinebacher Straße gar nicht einsehbar sein, da sie ja an der Anliegerstraße lägen! Und Herr Obermeier junior setzt noch eins drauf, indem er die Aufregung gar nicht verstehen kann, da ja dichter Bewuchs vorhanden sei. Gewiß werden sich nicht alle der Zustimmer ihre Entscheidung so leicht gemacht haben. Noch dazu, wenn der Verwaltungsleiter Hans Kleber in süffisantlässiger Manier darzulegen versucht, daß die Verweigerung des Baurechts rechtlich nicht haltbar sei. Doch derartige Äußerungen der CSU-Jungrecken lassen mich wirklich erschauem. Hier geboren und aufgewachsen, haben sie anscheinend Null Sensibilität für die Einmaligkeit unserer göttlichen Landschaft entwickelt. Da helfen auch keine Engelszungen, in den Köpfen derer sitzt ein Denken, das wir als längst überholt geglaubt hatten. Genehmigungspraktiken aus alten Zeiten sind anscheinend wieder durchsetzbar. Daß damit eine Lawine von Folgeanträgen losgetreten wird, ist klar. Es gibt noch viele "letzte Grundstücke", denen "man" Bebauung doch auch nicht verwehren kann oder will. Daß sich ein Grundbesitzer um Baurecht bemüht, mag verständlich und legitim sein. Daß eine Verweigerung des Baurechts für den Einzelnen eine brutale Härte darstellen kann, ist sicher realistisch. Daß aber die Verantwortung tragenden zwei Gemeinderäte über die Privatinteressen hinaus zu blicken haben, sollte unabdingbar sein.

"Letztlich ist es sogar die eidlich übernommene Verantwortung von Bürgermeister und Gemeinderat, Schaden von der Gemeinde abzuwenden, wenn das Ortsbild zu leiden droht." Zitat Bürgermeister Gum in den Seefelder Nachrichten vom 11.09.1996.

Daß es sich bei unserem Präzedenzfall um eine ehemalige CSU-Kandidatin handelt,ist gewißlich ohne Belang.

Daß zumindest das Landratsamt seine bisherige Auffassung beibehält, dies bleibt als letzter Hoffnungsschimmer.

Ursula Gampe


Bladl vom November 1996:

Unsere schöne Hauptstraße in Hechendorf

Allen Parteien war es im Wahlkampf ein großes Anliegen, mit dem Wunsch nach Erhaltung des dörflichen Charakters zu werben. Maßvoll sollte im Ortsbereich verdichtet und die Ortsgrenzen sollten nicht ausgefranst werden.
Maßvoll scheint ein relativer Begriff zu sein, denn an der Hauptstraße in Hechendorf entstehen in letzter Zeit nur noch sogenannte Mehrfamilienhäuser mit 6 und 9 Wohneinheiten. Es sind Häuser mit l- und 2 Zimmerwohnungen, die nicht mal für Familien mit l Kind geeignet sind und wahrscheinlich mit möglichst viel Gewinn für die Bauträger vermarktet werden sollen. Der Bau dieser Wohnungen geht am realen Bedarf vorbei. Ein Haus steht mittlerweile fast bezugsfertig da. An einen schönen Garten ist kaum noch zu denken, denn das Haus mit seinen Terrassen verschlingt fast den gesamten Grund. Schade, daß jetzt auch hier im Stadthausstil gebaut wird.
Auf der gegenüberliegenden Seite der Hauptstraße sind ebenfalls neue Häuser entstanden, die für eine Familie gedacht sind und nach meinem Geschmack dem Dorfcharakter auch entsprechen. Ich frage mich dabei nur, wie ein derartiges Wohnhaus zwischen bestehendes Haus und diverse Anbauten so eingequetscht werden kann. Das ist wirklich schade.
Gleich daneben entstand dann noch vor einem schönen Häuschen eine Garage in Ausmaß und Größe fast wie ein 2. Wohnhaus und "verschönert" damit nicht gerade die Ansicht der Straße.
Bei Nachfrage, warum solche Bausünden in diesem Bereich überhaupt entstehen konnten, wurde mir erklärt, daß für diesen Bereich der Hauptstraße kein Bebauungsplan besteht.
Ich wünsche mir wenigstens für die Zukunft, daß gute Bebauungspläne erstellt werden, damit unser Ort nicht willkürlich "verbaut" werden kann.

Annegret Schlenk


 

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Bürgerverein Seefeld