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Herausragende Bauten

 

Bladl vom Juli 2009:

Grüner Schwarzbau: BVS-Gemeinderäte wegen ihres Protests gegen schwarz gebauten Pool vor Gericht

Die Tatsachen:
Der im März 2008 für die Grünen in den Gemeinderat gewählte Dr. Robert Benoist hatte bereits im Jahr 2007 ein Schwimmbad auf seinem im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet befindlichen Grundstück unterhalb der S-Bahn erbaut. Trotz Einstellung durch das Landratsamt wurde der Bau vollendet.
Im BVS-Bladl vom Dezember 2008 wurde die Geschichte dieses Schwarzbaus detailliert dargestellt. Daraufhin wurden die BVS-Gemeinderäte Ulrich Dittmann und und Christine Semrau sowie der Verantwortliche für die Homepage (www.buergerverein-seefeld.de), Markus Eisen, von Hr. Benoist auf Unterlassung verklagt, die beiden Gemeinderäte wurden zusätzlich wegen Verleumdung angezeigt.
In der Verhandlung vor dem Landgericht München wurde von der vorsitzenden Richterin festgestellt, dass die Tatsachenbehauptungen des Artikels durch Beweise belegt wurden.
Herrn Dr. Benoist wurde die Rücknahme sämtlicher Anträge empfohlen. Dieser Anregung wollte er zunächst nicht folgen. Es kam dann auf unser Betreiben zum Vergleich. Dem BVS war von Anfang an daran gelegen, die Sache vor Gericht abzuschließen bzw. wieder dorthin zu verlagern, wo sie hingehört, nämlich raus aus dem Gerichtssaal und rein in den Seefelder Gemeinderat. So stimmten wir einer Klarstellung in einem Detail zu. Sie bezog sich auf die Lärmschutzwand auf dem Grundstück von Herrn Benoist, die seinerzeit vom Bauträger - ohne Herrn Benoist Zutun - schwarz errichtet wurde. Im Zusammenhang mit einer später beantragen Verlängerung der Lärmschutzwand wurde Herr Benoist über die rechtliche Situation seines Grundstücks im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet aufgeklärt.
Mit der Zustimmung zu diesem Vergleich - für Hr. Benoist recht ungünstig, da er 80 % der Kosten zu tragen hatte, - erreichten wir die Einstellung der Verfahren und die Rücknahme der von ihm ebenfalls eingeleiteten Strafanzeige. Auch wenn wir später von manchen zu hören bekamen, wir hätten das doch durchfechten sollen, halten wir die Zustimmung zum Vergleich immer noch für sinnvoll. Die Verlagerung in die nächste Instanz hätte uns nur unnötig Zeit gekostet.
Warum hat sich der BVS in dieser Sache so engagiert, obwohl wir eine Menge verbaler Prügel einstecken mussten? Recht bald nach Erlass des Baustopps durch das LRA begannen heftige Bemühungen um eine nachträgliche Genehmigung des Schwimmbads. Und es zeigte sich genau das, was wir befürchtet hatten: Dieser kleine unscheinbare Pool sollte als Anlass dienen, den Flächennutzungsplan in einem wesentlich größeren Umgriff zu ändern und einen Bebauungsplan für den kompletten Streifen unterhalb des Bahnhofs aufzustellen. So jedenfalls äußerte sich BGM Gum in einer Besprechung der Fraktionsvorsitzenden. Am Rande einer Gemeinderatssitzung meinte ein Gemeinderat der Freien Wähler, er würde am liebsten beide Augen zudrücken. Eben dieser Gemeinderat ist inzwischen selbst in eine Schwarzbau-Affäre verwickelt. Durch die - in Seefeld leider recht häufig praktizierte - Nichtöffentlichkeit waren uns teilweise die Hände gebunden und wir konnten nicht Ross und Reiter nennen. Auch die Presse war anfangs ungewöhnlich stumm.
Daher blieb uns nur die Information der Gemeindebürger zumindest über Teilaspekte dieser skandalösen Vorgänge durch unser Bladl. Denn wir sind weiterhin der Meinung: Das Aubachtal muss von zusätzlicher Bebauung frei gehalten werden! Dass die Duldung von Schwarzbauten auch immer wieder andere zur Nachahmung anregt, konnten die Seefelder Bürger ja in den letzten Wochen wieder mal erfahren. Daher plädieren wir weiterhin für die Beseitigung aller ohne Genehmigung im Außenbereich errichteten Bauten und begrüßen die Beseitigungsanordnungen des Landratsamtes!

Die Redaktion


Bladl vom Juli 2009:

Die Seefelder Neiddebatte

"Neid war noch nie ein guter Ratgeber" - so zitiert STA-Merkur vom 19.5.09 unseren Bürgermeister. Der Satz mag stimmen, ist aber grundfalsch, wenn es um die Bemühungen des Landratsamts geht, mehrere Schwarzbauten auf Seefelder Flur, darunter zwei Schimmbäder im Landschaftsschutzgebiet, beseitigen zu lassen.
Was mag Herr Gum mit diesem "philosophischen" Einwurf meinen? - Möglicherweise, dass die Bürger, die die Behörden auf die unrechtmäßigen Bauten aufmerksam machten, dies nur aus Neid und Missgunst taten. Motto: "Wenn ich mir schon kein schwarzgebautes Schwimmbad leisten kann, dann gönne ich es meinem Nächsten auch nicht". Das wäre nun wahrlich kein moralisch wertvolles Motiv.
Es steckt aber ein ganz anderer Sprengstoff in dieser Thematik; den hat Hr. Gum übersehen, als er wohl vage an die Diskussion über die moralische Bewertung unmäßiger Managergehälter erinnern wollte. Mancher Bürger denkt sich nämlich: "Wenn der sich einen Schwarzbau leisten kann, der im Nachhinein genehmigt wird, brauche ich mich auch nicht an die Gesetze halten" Aus dem gleichen Artikel ist zu entnehmen, dass Herr Schneider sich von den in seinen Augen langsam und bürokratisch arbeitenden Behörden gegängelt und ausgebremst fühlt und angesichts der bevorstehenden Beseitigungsanordnung für sein Schwimmbad gar mit dem Wegzug seines Unternehmens droht. Dass die Gemeinde sich seit Monaten mit ganzer Kraft der Verwirklichung seines Betriebskindergartens widmet, bleibt dabei unerwähnt.
Vielleicht sollte man die ganze Affäre mal unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit betrachten. Da kann man natürlich einerseits der Meinung sein, das bißerl Landschaftsschutzgebiet sei es nun auch nicht wert, einen hart arbeitenden, Arbeitsplätze schaffenden Unternehmer derart zu verärgern. Andererseits stellt sich die Frage, was es für unser aller Zusammenleben bedeuten würde, wenn bestimmte Schwimmbäder nachträglich genehmigt werden, weil von einem verdienten Unternehmer erbaut.
Und hier sind wir beim Thema Rechtssicherheit. Sie gehört zu den wichtigsten Standortvorteilen hierzulande. Unternehmen nennen sie bei der Frage, warum sie sich für Deutschland entscheiden, neben guter Infrastruktur und gut ausgebildetem Personal.
Rechtssicherheit bedeutet auch, dass vor dem Gesetz alle gleich sind und sich alle Bürger an die gesetzlichen Spielregeln zu halten haben. Davon profitiert ein Unternehmer, der z.B. darauf vertrauen kann, dass der Staat sein Eigentum schützt und die für unternehmerisches Handeln notwendige Infrastruktur schafft.
Man muss nicht gleich an das Bild der von manchen herauf beschwo-renen "sozialen Unruhen" denken, wenn man sich ausmalen will, was Ausnahmen von der Regel der Gleichheit vor dem Gesetz bedeu-ten würden. Es reicht die Vorstellung, dass jeder Besitzer von Grundstücken im Aussenbereich ein Wochenendhäusl hinstellt, es mit Thujen umgibt, einen Schwimmteich anlegt. Die Behörden wären schnell überfordert damit, die Auswüchse unter Kontrolle zu halten.
Unsere Umwelt im Speckgürtel von München ist in Gefahr, zersiedelt zu werden. Als Ausgleich müssen Bereiche bleiben, die nicht angetastet werden. Die sehr empfindliche Balance zwischen dichter Bebauung und Industriegebieten einerseits und der auf dem Rückzug befindlichen Natur- und Erholungsflächen andererseits muss gewahrt bleiben. Sonst findet unsere Landschaft in einem zersiedelten Brei ihr Ende - wie es bereits in einigen Regionen Europas zu beobachten ist, denen die Einhaltung der demo-kratische Spielregeln nix wert war.
Also ganz sicher kein Neid, sondern Achtung fürs Recht motivierte die Einwände gegen die Schwarzbauten.
Ein echter Lichtblick in dieser "Affäre" ist übrigens die klare Position unseres Landrats, der - wie im Merkur vom 27.5.09 berichtet - die Vorwürfe gegen die Behörden eindeutig zurückweist und an der korrekten Anwendung des Bau-gesetzbuchs keinen Zweifel läßt.

Waltraud Schneiders


Bladl vom November 2008:

Der "Problem-Pool" - ein grüer Schwarzbau

Es handelt sich um ein Schwimmbecken, das sich Dr. Benoist (Gemeinderat der GRÜNEN in Seefeld) in Hechendorf, direkt südöstlich unterhalb der S-Bahnlinie, nahe seinem dort vor einigen Jahren errichteten Haus, hat anlegen lassen. Das Gelände befindet sich im Außenbereich u n d Landschaftsschutzgebiet: In der Presse weniger in der STA-SZ als im gründlicher recherchierenden STA-Merkur wurde wiederholt über die Einstellung des Schwarzbaus und die Duldung von Befestigungsarbeiten berichtet.
Warum schert sich der BVS um eine solche "Lappalie", als die man die Angelegenheit zu sehen beliebte?
Jede demokratische Gesellschaft basiert auf Regeln, die ein ordentliches Zusammenleben unter uns fehlbaren Menschen sichern. Damit diese Ordnungen nicht erstarren oder sich gegen berechtigte Einzelanliegen wenden, gibt es auf höherer Ebene zusätzliche Regeln, nach denen die Basisregeln geändert werden können.
Nachdem der Bau ohne Genehmigung im sensiblen Außenbereich begonnen worden war, wurde er laut STA-Merkur vom 9.1.08 vom Landratsamt eingestellt.Das Landratsamt gestattete danach jedoch eine Sicherung geleisteter Baumaßnahmen, mit dem Ergebnis, dass der Pool fertig gebaut wurde. Nun steht die nachträgliche Duldung/Genehmigung an.
Welche Gründe bewegen die Vertreter des BVS, eine Beseitigung des Schwarzbaues zu fordern?

Schon im Juli 2004 hatte Dr. Benoist einen Bauantrag für eine Lärmschutzwand gestellt, die von den Erbauern der direkt ans Gleis gestellten Wohn-Anlage o h n e Genehmigung errichtet worden war. Der damalige Gemeinderat hat einstimmig gegen den Antrag gestimmt, der gegen "ortsplanerische und ortsgestalterische" Überlegungen verstieß; außerdem auch, weil das Grundstück "bauplanungstechnisch im Außenbereich" liegt, wo solch ein Bau unzulässig ist.

Als sich damals das Landratsamt gegen den Willen des Gemeinderats für eine Duldung entschied, machte es sich zum "Helfershelfer von Schwarzbaumaßnahmen", wie der verstorbene Gemeinderat Alfred Noller in seiner Akte vermerkte, die uns vorliegt.
Herr Noller, lange Jahre leitender Kopf des BVS, war das gute Gewissen der Gemeinde. Selbst in der Lokalpresse, die ihn mal als "Betonfreddy" sah, wurde wiederholt an seine mitreißenden Argumentationen, sein untrügliches Gerechtigkeitsempfinden und seine nun oft vermisste, einzigartige Sachkenntnis erinnert. "Jeder geduldete Schwarzbau zieht den nächsten nach sich", sagte er damals - und wieder einmal hat er Recht bekommen, und das post- hum!
Durch die damaligen Vorgänge kannte Dr. Benoist die Problematik des Bauplatzes sehr genau, er handelte diesmal wissentlich und nicht wie damals im teilweisen Schutz einer anonymen Gesellschaft.(*)

D.h. er verachtete, als er schon für den Gemeinderat kandidierte, mit seinem Bau die von seinen gegenwärtigen KollegInnen im Gemeinderat vertretenen öffentlichen Interessen. Zur früheren Missachtung der allgemeinen Vorschriften kommt nun die Missachtung der Regeln, auf die er sich eigentlich mit seinem Gemeinderat-Eid verpflichtet hat.

Sehr merkwürdig berührt, dass dieser schon mehrfach versuchte Ausgriff ins Gelände diesmal ausgerechnet auf Initiative eines GRÜNEN erfolgen sollte!

die Redaktion

(*) Herr Dr. Benoist sieht sich durch diesen Satz verdächtigt, bereits den Bau der ersten Lärmschutzwand veranlasst zu haben und hat daher die Verantwortlichen für diesen Artikel wg. Verleumdung angezeigt. Die Anzeige wurde inzwischen zurückgezogen. Wir weisen auf den unterstrichenen Abschnitt oben hin, in dem wir bereits deutlich machen, dass Hr. Dr. Benoist lediglich versucht hatte, die illegal errichtete Wand nachträglich genehmigen zu lassen.


Bladl vom November 2007:

Werbung - Werbung - Werbung: Muss das so sein?

Sie alle kennen die Wiese an der "Schlosskreuzung" im Winkel zwischen der Stadtstraße Richtung Herrsching und der zum Schloss hinaufführenden Straße. Eine weite große Wiese, im Süden und Osten begrenzt von großen herrschaftlichen Bäumen, darüber das Schloss. Ein beeindruckender landschaftsprägender Eindruck, egal ob man von Weßling oder von Hechendorf kommend auf die Kreuzung zufährt oder wandert.
Über Jahre war der Verwaltung des Schlosses gestattet worden, auf dieser Wiese zu Werbezwecken einen landwirtschaftlichen Wagen mit Aufschrift zu stellen. Ich denke, dass mit diesem Zugeständnis den Werbeinteressen der Schlossgemeinschaft genüge getan war, die Beeinträchtigung der Landschaft hielt sich in Grenzen.
Mit dieser privilegierten Werbemöglichkeit war es aber offensichtlich nicht genug. Vor einigen Wochen mussten wir feststellen, dass der Wagen entfernt war und stattdessen drei dürre Fahnenstangen mit Werbefahnen auf der Wiese standen.

Fahnenstangen an der Schlosskreuzung

Wir haben uns beim Landratsamt erkundigt: Die Fahnenstangen sind tatsächlich vom Landratsamt genehmigt worden. Die Tatsache, dass die Stangen legal sind, macht die Situation jedoch nicht besser. Die Fahnenstangen wirken völlig deplaziert und verschandeln den Eindruck der Wiese und damit eines Eingangstors zu unserer Gemeinde ganz erheblich. Es kommt hinzu, dass die Fahnen offenbar überhaupt keinen Werbewert haben. Keiner der von uns informatorisch befragten Gemeindebürger konnte sagen, auf was oder wen die Fahnen hinweisen sollen. Keiner der Befragten hat irgendeinen Zusammenhang mit den Wirtschaftsbetrieben im Schloss hergestellt.
Mein Vorschlag an die Verantwortlichen der Schlossbetriebe: Nehmen Sie Kontakt mit der Gemeinde auf mit dem Ziel, gemeinsam eine verträgliche Lösung für die Werbeinteressen der Schlossgemeinschaft zu finden. Aber entfernen sie doch bitte die das Landschaftsbild so verschandelnden Fahnenstangen baldmöglichst. Einen Werbewert haben sie nicht und die Genehmigung durch das Landratsamt erfolgte ohnehin nur auf jederzeitigen Widerruf.
Bis zur Entfernung sollten die Fahnen auf Halbmast gesetzt werden zur Mahnung und Erinnerung an so manche Bau- und sonstige Gestaltungssünde in unserer Gemeinde.

Alexander von Schoeler


Bladl vom Juni 2006:

Grüne Ortseinfahrt - kaputt!

"Moderne Landhäuser in idyllischer Lage" - so preist die Firma Immosens aus München ihre Doppelhaushälften an, die an der Drößlinger Straße kurz vor der Fertigstellung stehen. Der Idylle in Seefeld dient die massive Bebauung allerdings nicht.
Bereits bei der Genehmigung des Bauvorhabens vor drei Jahren hat der Bürgerverein Seefeld, vor allem Alfred Noller, protestiert. Die Lokalredakteurin der SZ hat kürzlich seine Warnungen aus dem Archiv hervorgeholt:

"...Nur ein einziger Baum werde stehen bleiben, prophezeite Noller ..." (Sta SZ 16.3.07)

Allerdings habe auch der sich damals geirrt, schreibt Antje Kerschbaum weiter, denn nun sei auch der letzte Baum gefällt worden.
"Die Fällungen hätten sich nach und nach ergeben" zitiert sie die Baufirma. Sie seien im Zuge der Bauarbeiten nicht mehr standsicher gewesen. Welch eine Überraschung!
Machen wir nur so weiter. Noch können die Bauträger ja mit idyllischen Hochglanzprospekten für ihre teuren Objekte werben. Mit einigem fotografischem Geschick findet man noch länger die hübschen Motive, die die Käufer anlocken sollen. Aber was wird aus unserer Heimat? Hier ein Stückchen, dort ein Stückchen aufgeben - Salamitaktik. Und eines Tages wachen wir auf aus unserem idyllischen Traum und fragen uns, wo die Idylle plötzlich geblieben ist ...

Waltraud Schneiders


Bladl vom Juni 2006:

Hazienda ade?

Wie geht es weiter mit der Hazienda? Die Hazienda war beliebt bei der Jugend, für Hochzeiten und ebenso für alltägliche Ausflüge. Vor Jahresfrist zerstörte ein Tornado die Gebäude, das Dach flog in den Acker, ein Totalschaden, ein Betrieb war nicht mehr möglich.
Der Eigentümer kam auf die Gemeinde zu mit Plänen für einen großspurigen Neubau mit enorm vergrößerten Gasträumen, einer Pension und sogar einem riesigen gewächshausähnlichen Gebäude. Der Gemeinderat war überrascht von so viel unternehmerischem Wagemut. Gleichzeitig wurden große Zweifel laut, ob derart gigantische Pläne einen soliden wirtschaftlichen Hintergrund haben können. Es wurden Verhandlungen mit dem Eigentümer aufgenommen, um die wirtschaftlichen Interessen mit der sensiblen Lage des Grundstücks im Aubachtal in Einklang zu bringen. Der Gemeinderat war bereit, seine Bedenken wegen des gewaltigen Bauvolumens teilweise beiseite zu schieben, man war bereit, einem ortsansässigen Unternehmer zu helfen, nach den Zerstörungen durch den Tornado schnellstmöglich wieder auf die Beine zu kommen. Das Ergebnis der Verhandlungen sollte durch einen neuen Bebauungsplan rechtlich abgesichert werden. Der neue Plan hätte dem Unternehmer erhebliches neues Baurecht zugestanden.
Aber welche Überraschung! Unmittelbar vor der entscheidenden Gemeinderatssitzung, in der die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen werden sollte, wurde bekannt, dass die Pläne zum Wiederaufbau und -betrieb der Hazienda klammheimlich aufgegeben worden waren - das Grund-stück wurde im Internet zum Verkauf angeboten. Der Gemeinde war dies wohlweislich verheimlicht worden. In letzter Sekunde konnte die Aufstellung des Bebauungsplans gestoppt werden. Wie soll man ein solches Verhalten des Grundstückseigentümers nen-nen? Schamhaftigkeit? Naivität oder doch den Versuch, die Verantwortlichen in der Gemeinde zu täuschen? Der Vertrauensbil-dung zwischen Gemeinde und örtlichen Unternehmern hat der Grundstückseigentümer mit diesem Verhalten sicher einen Bärendienst erwiesen.

Red.


Bladl vom November 2006:

Der Ausbau von TQ-Systems auf Gut Delling:
Eine schwere Entscheidung

Der BVS hat über die weiteren Ausbaupläne der Firma TQ-Systems im Gemeinderat uneinheitlich abgestimmt. Wir hatten im Vorfeld der Abstimmung im Gemeinderat die Fragen und Probleme im Zusammenhang mit dem Ausbau ausführlich intern diskutiert, kamen doch zu keiner einheitlichen Meinung. Darf es so etwas in einer kommunalpolitischen Gruppierung passieren? Wir meinen ja. Jeder von uns Gemeinderäten wurde als Mitglied eines demokratischen Gremiums gewählt. Die Gemeinderät/innen sind in ihren Entscheidungen frei und allein ihrem Gewissen verpflichtet. Bei einer solchen Vorgabe kann es auch dazu kommen, dass eine einheitliche Meinung nicht gefunden werden kann. Wir meinen, dass dies nicht schadet. Auch in der Bevölkerung gibt es unterschiedliche Auffassungen zum Thema Delling. Zwei wirklich gewichtige Argumente stehen sich bei der Entscheidung gegenüber, die sich in den nachfolgenden Begründungen unserer Gemeinderäte wiederspiegeln: Natur- und Denkmalschutz contra Arbeitsplätze.

CONTRA:
Unsere Gemeinde liegt in einer einzigartigen Moränenlandschaft mit einem seltenen Kleinrelief, wenige Gegenden übertreffen ihre Eigenart und landschaftliche Schönheit. An einen Ersatz für den Fall ihrer Zerstörung ist nicht zu denken. Wer immer in diese Landschaft und die dort vorhandenen Kulturgüter eingreift, muss sich der Verantwortung für etwas Einzigartiges bewusst sein. Die Dellinger Höhe ist ein eindrucksvolles Zeugnis der Würmeiszeit, einer geologischen Weltepoche. Viele Künstler haben sie auf ihren Bildern festgehalten und zeugen dafür, dass schon unsere Vorfahren die Schönheiten erkannten, deren die folgenden Generationen nicht beraubt werden dürfen. In dieser schönen Landschaft steht das Gut Delling. Die Gebäude aus dem 16. bzw. 18 Jahrhundert sind über die einzigartige, ca. 230 Jahre alte Eichenallee verbunden mit dem Schloß Toerring in Seefeld. Die Anlage ist in ihrer Gesamtheit ein großes unwiederbringliches Kulturgut. Es ist offensichtlich, dass der geplante Neubau dieses Kulturgut jedenfalls im Bereich des Gutes nachhaltig stört wenn nicht zerstört.

Auf der anderen Seite das Argument der Arbeitsplätze. Ein berechtigtes und immer wieder gehörtes Argument, das für vieles herhalten muss. Der Firma TQS und ihren Gründern ist es hoch anzurechnen, dass sie es durch Initiative, Fleiß und Tüchtigkeit geschafft haben in wenigen Jahren hunderte von Arbeitsplätzen zu schaffen. Kein Gemeinderat wird ihnen dafür nicht dankbar sein. Kein Gemeinderat wird dagegen sein, der Firma die notwendigen Aus- und Ergänzungsbauten zu genehmigen wenn dadurch nicht wesentliche andere Aspekte zu kurz kommen. Die Arbeitsplätze sind eine zeitlich und auch örtlich beschränkte (lokale) Frage-stellung. Dies vor Augen muss man sich fragen, welchen Stellenwert hat der Anspruch der Spätergeborenen auf eine verschonte Heimat? Wie sieht es beim Gut Delling in 30 Jahren aus, wenn es etwa die TQS GmbH in dieser Form nicht mehr geben sollte, wenn aus ihr ein Konzern mit Sitz in New York und Arbeitsplätzen in Korea geworden sein sollte? Was passiert dann mit den Neubauten? Wird dort noch jemand arbeiten?
Die Schwierigkeit der Entscheidung leuchtet wohl ein. Die Mehrheit hat sich für den Neubau entschieden. Dies ist eine demokratisch zustande gekommene Ent-scheidung. Die ferne Zukunft wird zeigen, was richtig ist bzw. richtig war.

Ulrich Dittmann und Alexander von Schoeler

PRO:
Wir haben für den Ausbau von TQ-Systems gestimmt, da die Firma

  • wohnortnahe Arbeitsplätze schafft und zwar gleichermaßen für Personen mit Haupt- und Realschulabschluss, Abitur und Absolventen eines Studiums.
  • Teilzeitarbeitsplätze für Mütter zur Verfügung stellt.
  • Ausbildungsplätze schafft - momentan beschäftigt die Firma 16 Azubis.
  • in der Zeit, in der viele Firmen ihre Elektronikfertigung nach Asien oder in die neuen, östlichen EU-Staaten auslagern, hier am Standort Deutschland fertigt , obwohl hier die Löhne, Steuern und Grundstückspreise höher sind.
  • die Firmeninhaber mit der Gemeinde bisher immer fair und höflich umgegangen sind, was man nicht von allen am Ort ansässigen Firmen behaupten kann.
  • den Gebäudebestand bisher sehr behutsam restauriert und ausgebaut hat. Aus einem etwas heruntergekommenen Gut wurde das, was heute als Schmuckstück bezeichnet wird. Und wir sind der Meinung, dass die Firmeninhaber nicht dafür bestraft werden dürfen, dass sie aus Gut Delling das gemacht haben, was es heute darstellt!
  • es den Mitarbeitern leicht macht, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren, da im Gebäude Duschen zur Verfügung stehen - einer der Firmeninhaber, Herr Schneider, fährt selbst oft mit dem Fahrrad von Hechendorf aus zur Arbeit. Auch wurde Gesprächsbereitschaft signalisiert, über einen Shuttleservice nachzudenken.

Uns ist allerdings auch bewusst, dass es sich hier schon um einen Eingriff in die Landschaft und das bestehende Ensemble handelt, das jedoch nicht insgesamt unter Denkmalschutz steht, wie manchmal behauptet wird. Und was käme, wenn die Firma TQ-Systems den Standort aufgeben müsste und nach Murnau ginge?

  • Die Mitarbeiter hätten einen längeren Arbeitsweg, den sie, mangels öffentlicher Verkehrsmittel, mit dem PKW zurücklegen müssten, was ebenfalls eine Belastung der Umwelt bedeuten würde.
  • Die Firma verspielt den Vorteil, dass Entwicklung und Fertigung unter einem Dach sind.

Und was passiert dann mit Gut Delling? Verfällt es wieder in einen längeren "Dornröschenschlaf" oder was würde die Stadt München mit dem Standort anstellen? Wie wir alle wissen, gab es hier schon die abenteuerlichsten Pläne, z.B. ein Trainingsgelände für Trabrennpferde - natürlich mit dazugehöriger Trabrennbahn! Oder gleich eine Trabantensiedlung für 10.000 Menschen.

Christine Semrau und Stephan Burkes


Bladl vom November 2006:

Priviligierte Extrawürste

Wie hinter vielen gesetzlichen Bestimmungen, die heute nicht mehr jedermann einleuchten, steckt auch in der sogenannten "Privilegierung" für Landwirte eine lobenswerte Absicht: Um landwirtschaftliche Flächen und die Tierhaltung ökonomisch betreiben zu können, war und ist es den Landwirten erlaubt, Bauvorhaben wie z.B. Scheunen im Außenbereich zu verwirklichen - ein Privileg, das jedem "normalen" Bauwerber versagt bleibt.
So weit, so gut. Leider greift in den letzten Jahren immer mehr der schlechte Brauch um sich, das privilegierte Gebäude nur noch eine kurze Schamfrist landwirtschaftlich zu nutzen, um es dann schnellstmöglich einem anderen gewerblichen Zweck zu zuführen, sei es genehmigt oder nicht.
So entstehen im Landkreis Starnberg immer mehr wilde Gewerbestandorte inmitten der freien Landschaft, was die Bemühungen der Gemeinden um die Ausweisung ordentlicher Gewerbegebiete ad adsurdum führt.

Ein problematisches Beispiel für Privilegierungsmißbrauch existiert leider auch in unserer Gemeinde:
Der "Kammerloher"-Stadl im Außenbereich von Hechendorf - an der Straße nach Herrsching - wurde anfangs tatsächlich landwirtschaftlich genutzt. Niemand im Gemeinderat verübelte der verwitweten Eigentümerin, dass sie die Landwirtschaft nach dem Tode ihres Mannes nicht mehr fortführen konnte.
Beim Lokaltermin war allerdings das Erstaunen groß, wie sehr bereits vollendete Tatsachen geschaffen worden waren: Der neue Mieter - eine Hechendorfer Baufirma - war nicht nur in die Scheune eingezogen, sondern hatte sich großzügig des Umgriffs um den Stadl bemächtigt, um sein Baumaterial zu lagern, Baufahrzeuge (auch Kräne!) zu parken und einen Anhänger mit Werbeaufschrift straßenseitig zu platzieren.

Stadl und Umgebung Anfang November 2006

Leider mangelte es sowohl der Eigentümerin als auch dem Bauunternehmer an Unrechtsbewußtsein: Die eine berief sich auf den Tipp ihres Steuerberaters, "es einfach mal zu probieren", der andere wollte noch nie etwas von der Notwendigkeit einer Nutzungsänderung gehört haben. Dennoch zeigte sich der Seefelder Gemeinderat extrem großzügig: Alle stimmten der Nutzungsänderung für den Stadl zu, der Bereich um den Stadl herum muß aber auf jeden Fall geräumt werden, auch um keinen Präzedenzfall für andere zu schaf-fen, wie Bürgermeister Gum zu Recht anmerkte.

Hoffentlich wissen die Eigentümerin und der Mieter des Stadls das Wohlwollen des Gemeinderats zu schätzen und setzen die Auflagen zügig um.

Stephan Burkes


Bladl vom Juni 2005:

Gut Delling - Spagat zwischen Ökonomie und Ökologie!

Gut Delling liegt in einem sehr sensiblen Landschaftsraum und ist von Landschaftsschutzgebieten umgeben. Die Fläche liegt im regionalen Grünzug München - Ammersee und im Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet. Biotopflächen grenzen mit einigem Abstand im Norden am Kalkofenberg und im Süden im Aubachtal an das Gebiet. Drei alte Alleen, mit räumlichem Bezug zum Gut Delling, wurden als FFH-Flächen nach Brüssel gemeldet.
In den Gebäuden des Gutes, welche im Eigentum der Landeshauptstadt München sind, befindet sich die Firma TQ-Systems, die zur Zeit 250 Mitarbeiter beschäftigt und damit einer der größten Arbeitgeber in der Gemeinde ist. Die Firma TQ-Systems stellt elektronische Komponenten und Systeme her und befindet sich auf Expansionskurs, was in der heutigen Zeit äußerst positiv und fördernd zu beurteilen ist. Außerdem handelt es sich um eine "saubere" Produktionsstätte ohne größere Emissionen.
Um den Fortbestand der Firma zu sichern, sowie Erweiterungen zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Es ist geplant, im östlichen Bereich des Gutes an der Mühlstraße - dort wo heute der Parkplatz liegt - eine Produktionsstätte mit ca. 1500 qm Grundfläche zu errichten. Der Parkplatz wird in den hinteren Bereich an der Mühlstraße verlegt. Er wird mit wasserdurchlässigen Rasensteinen angelegt, eingegrünt und von bepflanzten Erdwällen umschlossen und somit von der Staatsstraße 2068 und auch aus der freien Landschaft später nicht mehr einsehbar sein. Das heißt, der heutige Parkplatz im Eingangsbereich verschwindet und wird dort auch nicht erweitert, wie ursprünglich geplant.
Wie die vorgelegte Planung zeigt, können die Belange des Denkmalschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchaus unter einen Hut gebracht werden, wenn alle Beteiligten mit Augenmaß und Vernunft ein Projekt angehen. Zu gönnen ist es den Mitarbeitern der Firma TQ-Systems, in diesem natürlichen Ambiente zu arbeiten. Vielleicht liegt auch darin ein Teil des Erfolgs der Firma TQ-Systems.
Sehr einfühlsam ist der beigelegte Grün­ordnungsplan zum Bebauungsplan gestaltet, der eine umfassende Begrünung der umbauten Flächen und zusätzlich Ausgleichsflächen beschreibt und in diesem Rahmen Vorbildcharakter für andere Bebauungspläne hat.

Das Vorhaben zeigt beispielhaft, wie im gemeinsamen Ringen zwischen Bauherren und Gemeinde eine allseitig zufriedenstellende, ausgewogene Lösung erarbeitet werden kann, ohne dass mit Drohungen und Erpressungen gearbeitet werden muss. Wir wünschen allen Beteiligten gutes Gelingen und weiterhin eine so gute Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Vorhabens!

Horst Kalski


Bladl vom Juni 2005:

Endgültig vom Tisch:
Das "Gumnasium" im Aubachtal

Wie mehrfach in den Medien berichtet, hat das Kultusministerium den Bau eines zweiten Gymnasiums im westlichen Landkreis abgelehnt. Nun wird in Gilching angebaut. Der Vorteil hier ist, dass in gut einem Jahr nach Baubeginn die neuen Klassenräume bezugsfertig sind. Bei einem Neubau würde die drangvolle Enge im Christoph-Probst-Gymnasium bestimmt noch so lange anhalten, bis die Schülerzahlen wieder sinken. Andererseits ist die Schule eine der 10 größten in Bayern.
Wir sind aber froh, dass das Aubachtal von einer derart riesigen Bebauung und von allem, was anschließend gekommen wäre, verschont geblieben ist. Wir hoffen, dass unsere Kinder bald wieder genug Platz in ihrer gewohnten Schule haben werden. Da lässt sich notgedrungenermaßen das eine Jahr auch mit einer Containerlösung leben.

Christine Semrau


Bladl vom Juni 2005:

Sozialer Wohnungsbau in Hechendorf am Bachlaich

Um die geplanten dreistöckigen Häuser des Zweckverbandes für den sozialen Wohnungsbau am Bachlaich ist es still geworden. Es ist aber wohl die Ruhe vor dem Sturm. Die Gegner des Vorhabens haben ein gerichtliche Überprüfung des Bauvorhabens angekündigt, sobald die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Eine breite Mehrheit in der Bevölkerung dürfte gegeben sein für folgende Feststellungen:

  • Die Lage auf dem Immobilienmarkt er­fordert im teuren Vierseenland die Schaffung von vergünstigtem Wohnraum im Rahmen des sozialen Woh­nungsbaus.
  • Auch vom Zweckverband für den sozialen Wohnungsbau geplante Häuser müssen sich in angemessener Weise städtebaulich in das gegebene Umfeld einfügen.

Es hört sich doch eigentlich nicht so schwierig an, diese beiden Vorgaben unter einen Hut zu bringen. In Seefeld scheint dies aber nicht möglich zu sein. Der Zweckverband ist nicht bereit, auch nur einen Finger breit von seiner ursprünglichen Planung anzugehen. Die Befürworter diffamieren jeden - auch wenn er nur eine geringfügige Reduzierung des Bauvorhabens zur Diskussion stellt - als unsozial. Die Gegner des Vorhabens malen ein unerträgliches soziales Ghetto an die Wand, das nur mit Hilfe von Sozialarbeitern etc. vor dem Abrutschen in die Kriminalität bewahrt werden kann.

Wie konnte es zu dieser unversöhnlichen Gegnerschaft kommen? Ein Grund liegt sicher im bisherigen Vorgehen. Sinnvoll und dem üblichen Verfahren entsprechend wäre es gewesen, zunächst einen erfahrenen Planer mit der Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet am Bachlaich zu beauftragen. In einem solchen Bebauungsplanverfahren werden die städtebaulichen Aspekte einer neuen Planung geprüft und rechtlich festgelegt. Der nächste Schritt ist dann, dass die Eigentümer - hier der Zweckverband - ihre Pläne auf der Basis des Bebauungsplanes entwerfen und dann auch ungestört realisieren können. Hier wurde das Verfahren auf den Kopf gestellt. Es wurde dem Zweckverband gestattet, zunächst ganz einseitig seine Vorstellungen in einem Bauplan zu entwerfen. Der Bebauungsplan sollte - quasi nur noch als Formsache - um diesen Bauplan herum gemacht werden. Im nachträglichen Verfahren kommen dann natürlich die städtebaulichen Argumente der Nachbarn und derjenigen, die sich um das Ortsbild sorgen, zu spät. Der Zweckverband erklärt, nichts mehr ändern zu wollen oder zu können, im Hinblick darauf, dass er schon € 55.000,-- in die Planung gesteckt habe, die Anlieger fühlen sich nicht gehört und damit überrollt.

Die Lehre aus der Geschichte: Zuerst den Bebauungsplan entwerfen, im Rahmen der gesetzlichen Rechte alle Beteiligten anhören und mitwirken lassen, dann erst nach Verabschiedung des Bebauungsplans die Grundstückseigentümer planen lassen. Bei Einhaltung dieses Vorgehens wären uns wohl die massiven emotionalisierten wechselseitigen Beschimpfungen von einerseits angeblich besonders sozial eingestellten und andererseits angeblich unsozial eingestellten Mitbewohnern erspart geblieben. Wir hätten eine wesentlich sachlichere Diskussion gehabt und wahrscheinlich wesentlich schneller die benötigten Wohnungen als jetzt, wenn tatsächlich das Baurecht erst vor dem Verwaltungsgericht in dieser oder anderer Form erstritten werden muss.

Alexander von Schoeler


Bladl vom Dezember 2004:

Die Abrechnung von Vereinsheim und Bürgerstadl:
Probleme? - unter den Teppich gekehrt!

Lange Zeit hat jeder Überblick über die tatsächliche Kostenentwicklung für Neubau bzw. Sanierung der beiden Hechendorfer Bauvorhaben Bürgerstadl und Schützenheim (Vereinsheim) gefehlt. Im März 2004 - rund ein Jahr nach Inbetriebnahme der beiden Häuser - konnte sich der Gemeinderat über die Kostenentwicklung erstmals ein Bild verschaffen. Grundlage dafür war eine von der Gemeindeverwaltung aufbereitete Baukosten-Zusammenstellung. Die ursprünglich vom Bauleiter vorgelegte so genannte "Abrechnung" war lediglich eine ungeordnete Rechnungszusammenstellung. Bereits bei flüchtiger und unvollständiger Durchsicht im Gemeinderat ergaben sich dann viele Fragen.

Der Bürgermeister beauftragte daraufhin einen pensionierten Baubeamten mit der Überprüfung der Bauabwicklung. Das Ergebnis war ein 17-seitiger Prüfbericht, der sich allerdings lediglich stichpunktartig auf das Herausgreifen der dem Prüfer bekannt gewordenen Beanstandungen beschränkte. Dieser Prüfbericht enthält zwar bemerkenswerte Feststellungen, er hört jedoch meistens dort auf, wo es interessant geworden wäre, wo Einzelheiten analysiert und auch Verantwortlichkeiten hätten geklärt werden müssen.

"Abschließende Bewertungen und Empfehlungen" des Prüfers (Zitate im Auszug):

  • Art und Weise der Baudurchführung lässt jede Transparenz vermissen. Es fehlen Raum- und Funktionsprogramm, umfassende Kostenschätzung und sachgerechte Kostenberechnung sowie ein Bauausgabebuch.
  • Es gab keine bei der Abwicklung beteiligten Fachplanungen und Fachbauleitungen für die technischen Gewerke (Elektro, Aufzug, Heizung), die ein reiner Hochbauleiter fachlich nicht beurteilen kann. Wie z.B. die Einhaltung der Fachnormen und die Angemessenheit von Leistungen und Preisen. Trotzdem wurden diese Leistungen abgenommen und bezahlt.
  • Beanstandet wurde, dass nur unter Firmen der näheren Umgebung ausgeschrieben wurde - was leicht Anlass zu Unregelmäßigkeiten geben kann. Auffällig war auch die oft sehr geringe Zahl der Bieter, die zu Vermutungen über mögliche Preisabsprachen Anlass geben kann.
  • Keine ordentliche Abwicklung durch umfassende und vollständige Leistungsverzeichnisse, deshalb Vergabe zahlreicher Nachtragsaufträge. Eine ordentliche Abwicklung wäre auf jeden Fall dem öffentlichen Charakter der Bauaufgabe angemessener gewesen.
  • Bedauerlich ... die mangelnde Wahrnehmung der Bauherrenfunktion bei der Bauvorbereitung. Das führte zu Änderungen bereits getätigter Einbauten. ...vielfältige Mängel bei der Planung und Durchführung...
  • Es war die Intention der Gemeinde, durch Übertragung der Bauherrenfunktion an den Förderverein den Wegfall der für Gemeinden bestehenden Vergabevorschriften zu ermöglichen. Dadurch sollten freihändige Vergaben nach Preisverhandlungen mit den Bietern und damit ein Preisdruck mit niedrigeren Kosten bewirkt werden... Preisgünstige auswärtige Firmen, deren billigere Angebote dann zur Grundlage von Preisverhandlungen z.B. mit teureren einheimischen Firmen gemacht worden wären, wurden nicht herangezogen.

Zu diesen mehr summarischen und theoretischen Feststellungen ein paar kostspielige Einzelbeispiele:

Bauleistungen:
Es lagen vier Angebote vor. Preis-Nachverhandlungen wurden nur mit den örtlichen Firmen geführt. Über das billigste Angebot aus einem Nachbarort wurde gar nicht verhandelt, es wurde aus fadenscheinigen Gründen ausgeschlossen.
Elektroleistungen (betrifft nur den Bürgerstadl, im Schützen-/Vereinsheim wurden diese Arbeiten in Eigenleistung erbracht):
Die Abwicklung erfolgte ohne die erforderliche Fachbauleitung und Kostenkontrolle, obwohl sie ursprünglich bereitstand. Die örtliche Bauleitung konnte deshalb die erforderlichen Prüfleistungen bei den Rechnungen nicht erbringen, sie hat aber trotzdem alles abgehakt.
Zitat aus dem Prüfbericht: Für den Prüfer..."nicht nachvollziehbar, warum ... bei dem immerhin nicht unerheblichen Leistungsumfang zur Vermeidung von Absprachen nicht zumindest weitere auswärtige Firmen zugelassen wurden".

Das Ergebnis in Zahlen:

Hauptauftrag ~ 70.000,00€
schriftliche Nachträge ~ 41.000,00€
schriftliche Auftragssumme ~ 112.000,00€
tatsächlich bezahlt ~ 131.000,00€
bezahlt ohne schriftlichen Auftrag ~19.000,00€

Die ausführende Firma hat bis heute keine prüfbare Schlussrechnung für Hauptauftrag und Nachträge vorgelegt. Der Mehrzahlung von rund 19.000,00€ ist nicht nachvollziehbar. Die Zahlungen des Fördervereins an die Elektrofirma wurden anhand von nicht prüfbaren 65 Einzelrechnungen geleistet.

Deshalb schlug der Prüfer vor, "dass die Gemeinde mit Fristsetzung eine Schlussrechnung anfordert. Ferner müsse die Diskrepanz von ca. 18.731,00€ nachgewiesen werden. Sollte (der Auftragnehmer) in einer angemessenen Frist von ca. drei Wochen dazu nicht bereit sein, sollten Rechtsmittel geprüft werden."

Es wurden bis heute weder diese angeforderten Schlussrechnung vorgelegt, noch die vorgeschlagenen Rechtsmittel zur Durchsetzung dieses Anspruchs - nach mehr als vier Monaten - von der Gemeinde angewandt.

So erledigt sich die leidige Sache durch Aussitzen und die Probleme werden unter den großen Teppich gekehrt.

Dr. Alexander von Schoeler

Keiner hat sich je beschwert, dass hier einer emsig kehrt. Ja, wer wär’ denn das gewesen?? Keiner sah doch je ein’ Besen!


Bladl vom November 2002:

Vereinsheim/Bürgerstadl Hechendorf - eine unendliche Geschichte?

Nachdem bereits schon für Herbst 2001 die uneingeschränkte Inbetriebnahme der Anlage geplant war, fragen sich viele Beteiligte und Bürger seit langem, wie es zu einer Verzögerung von rund 12 Monaten kommen konnte.
Hatte Bürgermeister Gum schon eine Vorahnung oder vielleicht auch Detailkenntnisse, als er anlässlich der Bürgerversammlung im November 2001 in Hechendorf sibyllinisch sagte: "Der Abrechnungstag wird kommen." Weiterhin prophezeite er heftige Auseinandersetzungen im Gemeinderat, wenn erst einmal alle Kosten auf dem Tisch liegen würden. Bisher liegt eine Abrechnung jedoch nicht vor.
Ärgerlicher ist die Frage, warum sich die Bauarbeiten im Hechendorfer Vereinsheim/Bürgerstadl immer und immer wieder verzögert haben. Hierzu gibt es unterschiedliche Meinungen und Ansichten. Bauplaner und Bauleiter Lichtenberg behauptet, die Eigenleistungen hätten im letzten Winter stark nachgelassen. Fakt ist aber, dass es Probleme in der Koordinierung und Bauplanung gegeben hat.
Hier einige Vorwürfe, die in der Vergangenheit immer wieder in der Öffentlichkeit zu hören waren: Herr Lichtenberg würde sich zu wenig im den Bau kümmern, wäre telefonisch nicht erreichbar, würde Gesprächen aus dem Weg gehen usw. Ungeachtet dessen, ob diese Vorwürfe zutreffen, ist es die Pflicht des Planers und Bauleiters, die Termine einzuhalten und regelmäßig Bericht über die Kostenentwicklung zu erstatten. Ja, es ist geradezu eine Notwendigkeit bei einem Projekt dieser Größenordnung, Sachstandsberichte laufend vorzulegen!
Warum musste erst Gemeinderat Noller im April 2002 mit einer Liste von Versäumnissen und Fragen an die Öffentlichkeit, respektive an den Gemeinderat gehen? Der Aufschrei war zwar beträchtlich, doch hatte Herr Noller nur das gesagt, was bereits bis dahin viele hinter vorgehaltener Hand flüsterten.
Nach dem Donnerwetter legten die Gemeinderäte eine neue Marschroute fest, an deren Ende die Einweihung des Bürgerstadls am 30. Juni 2002 stehen sollte. Mit etwas Verspätung fand dann Mitte Juli zwar die inoffizielle Inbetriebnahme des Schützenheims und Bürgerstadls statt. Zeitgleich hätte die offizielle Einweihung durch die Gemeinde über die Bühne gehen sollen. Doch Bürgermeister Gum machte in letzter Minute wohl aus folgendem Grunde einen Rückzieher: Bis Redaktionsschluss ist der Bau nicht abgenommen bzw. keine Schlussabnahme beantragt worden, weil es Nachbesserungen im Bereich der Sicherheit geben muss. So fehlen im Bürgerstadl Absturzgitter, die Fenster müssen gesichert werden und geklärt werden muss, ob die Türen feuerfest sein müssen. Veranstaltungen dürfen deshalb nur mit Sondergenehmigung stattfinden. Eine weitere Verdrussquelle: nicht hinnehmbare Honorarnachforderungen von Herrn Lichtenberg.
Hervorzuheben sind nach wie vor die freiwilligen Helfer der örtlichen Vereine, die insgesamt bisher 3.500 Arbeitsstunden geleistet haben. Ein besonderes Lob gebührt den Schützen, die den Schießstand und das Vereinsheim selbst ausgebaut haben. Wie sagte doch Bürgermeister Gum kürzlich: "Die Bürger hätten ihren Anteil geleistet".
Es bleibt nur zu hoffen, dass alle Beteiligten zu einer sachlichen Vorgehensweise zurückfinden und im Konsens die Probleme gelöst werden. Zitat eines Seefelder Gemeinderates: "Dieser wunderschöne Bau in exponierter Lage in Hechendorf hat es nicht verdient, so behandelt zu werden".

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Horst Kalski


Bladl vom Mai 2001:

Eine Neujahrsüberraschung:
Neue Gartenstadt für Hechendorf!?

Gleich am Anfang des neuen Jahres hatte sich der Seefelder Gemeinderat mit einem großformatigen Wohnbauprojekt in Hechendorfs Ortsmitte zu befassen. Es fiel gleich in mehrfacher Hinsicht spektakulär aus dem Rahmen. Der Gemeinderat hat das Vorhaben abgelehnt - zunächst! Diese Ablehnung entsprach sicher auch der überwiegenden Stimmungslage in unserer Bevölkerung, der das weitere Zubetonieren unserer dörflichen Ortsteile schon lange nicht mehr gefällt.
Aber... der Gemeinderat wird sich mit diesem Vorhaben wieder zu befassen haben - nach den Kommunalwahlen im nächsten Jahr! Dafür sorgen schon die Grundstückseigentümer, die einflussreich und meinungsbildend innerhalb und außerhalb des Gemeinderats weiter wirken (3 von ihnen Gemeinderäte bzw. ehemalige Gemeinderatskandidaten). Und darum bringen wir diese Story, die Bürger sollen wissen, was sich da mittelfristig zusammenbraut!

Zur Sache:
Es handelt sich um eine rd. 34.000 m2 große Grünfläche zwischen Spitzstraße, Herrschinger Straße und Schlagenhofener Weg, anschließend an den bestehenden Ortsrand. Eigentlich wäre dort eine kleinformatige Wohnbebauung am bisherigen Ortsrand, ein Trenn-Grünstreifen (Fortsetzung des Höhenrückens) und nicht störendes Gewerbe (wichtig für die Gemeinde!) vorgesehen. Wir haben in einem unserer letzten Info-Blätter (Mai 2000) darüber berichtet.
Den Grundstückseigentümern gefiel diese Planung nicht! Das ist aus ihrer Sicht verständlich: Gewerbegrund ist weniger wert und ein Grünstreifen ist sowieso unproduktiv. Also nahm Rosemarie Rehm die Dinge für sich und die anderen Miteigentümer in die Hand und schaltete ein Planungsbüro ein (um "für unsere Kinder Zukunftsweisendes zu ermöglichen", Starnberger Merkur 8.2.2001).
Dieses Büro stellte neben einem großformatigen Modell in einem aufwendigen 16-seitigen Farbprospekt das Vorhaben vor - einschließlich der branchenüblichen Anpreisungen für den überörtlichen Immobilienmarkt.

Die Planung ... in Zahlen und Zitaten:

  • "... Bayern at its best ... ländliches, historisch und kulturell angereichertes Ambiente...", "... Gartenstadtcharakter mit differenzierter Dachlandschaft. ... preiswerter Wohnraum ohne Energiekosten und Gebühren ..." (Seite 8);
  • "... mindestens 28 Häuser und eine Multifunktionsanlage für Sozialeinrichtungen -... jedes Gebäude hat eine separate Tiefgarage ..." (Seite 9), zusätzlich 4 weitere Bauflächen am Rand des Areals. Sogar einen Weiher sollte es geben! " ca. 17.500 m2 Wohnfläche", mit Dachgeschoßausbau sogar rd. 23.000 m2;
  • "... eigene Ver- und Entsorgung sowie die Einsparung von Gebühren ...", mit:
    • "Trinkwasserversorgung über eigene Regenspeicher", "(biologische Kläranlage und Trinkwasseraufbereitungen)"; (Seiten 11 und 12)
    • "Schmutzwasserentsorgung ... über eigene mechanisch-biologische Kläranlagen ... nicht an das Abwassernetz angeschlossen ...";
    • "Energiekonzept (u. a. mit)... Windrädern, Photovoltaik, Wasserturbinen";

Einwohnerzuwachs:".. ca. 150 Wohneinheiten x 3 Pers. = 450 - 500 Personen" (Seite 12). Nach einer zufällig bekannt gewordenen Berechnung des Planers ergäbe sich sogar ein Zuwachs um 750 Personen;
Gegenüber vergleichbaren Ortslagen eine wesentlich dichtere Bebauung. Auch darum geht es:
=> realisierbarer Grundstückswert rd. 27 Mio. DM (bei einem Ausgangswert von DM 800,-/m2);
=> gesamter Objektwert rd. 150 Mio. DM (bei einem Marktpreis von 6000,- DM /m2 Wohnfläche, zuzügl. Tiefgaragen;.

Die markantesten Gegengründe gegen dieses Vorhaben:

  • Keine Rücksicht auf die anders orientierte gemeindliche Rahmenplanung;
  • Keine Gewerbeflächen;
  • kein örtlicher Bedarf für dieses kurzfristig unterzubringende Wohnungs-Massen-Angebot;
  • überproportionaler Einwohnerzuwachs (mind. 25%) überlastet die Hechendorfer Infrastruktur - noch dazu ohne Kostenbeteiligung der Verursacher;
  • kein Anschluss an den geplanten Grünzug am Höhenrücken;
  • keine Grundstücksvorratshaltung für ein Einheimischen-Modell;

Die Meinung des BVS:
Wir finden es außerordentlich bemerkenswert, wie hier Hechendorfer Gemeinderäte und ehemalige (bzw. künftige?) Gemeinderatskandidaten sich rigoros über Planungsvorgaben der Gemeinde hinwegsetzen und die gemeindliche Planungshoheit - die sich eigentlich am Allgemeinwohl auszurichten hätte - auf ihre Weise umzufunktionieren versuchen. Und bemerkenswert ist es schon auch, dass für eine zu den Gemeindeinteressen so gegensätzliche Planung den Betreibern überhaupt ein Podium vor Gemeinderat und Öffentlichkeit geboten wurde!
Auch wenn dem die verdiente Abfuhr erteilt wurde - zunächst wenigstens!

Stefan Hirzinger, Alfred Noller, Dr. Alexander von Schoeler


Bladl vom November 2000:

Eine Fortsetzungsgeschichte... Folge II:
Wie gleich sind Bürger vor dem Gesetz?

Unter dieser Überschrift haben wir vor zwei Jahren die bemerkenswerte Story gebracht, wie es ein überaus einflussreicher Bauherr nach längeren Auseinandersetzungen gescharrt hat, ein pompöses Villenbauvorhaben am Pilsensee durchzusetzen, das massiv gegen praktisch alle wesentlichen Festsetzungen des rechtskräftigen und erst ein paar Jahre alten Bebauungsplans "Seestraße II" verstieß. Es war deshalb auch lange Zeit im Seefelder Gemeinderat umstritten. Auch das Kreisbauamt hatte damals zunächst das Bauvorhaben als "äußerst problematisch" eingestuft, schließlich aber nachgegeben. Irgendwann und irgendwie wurde dabei auch noch übersehen, dass entgegen den damals bereits seit 8 Jahren gültigen Berechnungsgrundlagen die anzurechnende Grundfläche der Villa - vorsichtig kalkuliert - um rund 25% zu groß geraten war. Als dies offenkundig wurde, war die Baugenehmigung gerade ein paar Tage alt... für eine Berichtigung war es bereits zu spät!
Diese Vorgeschichte - hier sehr gerafft - sollte man kennen, um die weitere Entwicklung besser einstufen zu können. Der Bauherr konnte also darauf vertrauen, dass er beim Durchsetzen seiner Wünsche - Gesetze hin oder her - diensteifrige Helfer finden würde!

Und so kam, was zu erwarten war ...
Zu den zwei genehmigten Dachgauben seines Villenbaus, die es entsprechend dem Bebauungsplan eigentlich gar nicht hätte geben dürfen, baute er gleich noch drei weitere dazu, kleiner zwar ... aber immerhin! Das gemeindliche Bauamt schaltete - was seine Aufgabe war - das Kreisbauamt ein. Das tat auch, was seines Amtes war - und stellte die Arbeiten an den illegalen Gauben zunächst ein, weil ein besonderes öffentliches Interesse an der Verhinderung gesetzwidriger Bauarbeiten bestand ... und die ohne Genehmigung ausgeführten Arbeiten einer geordneten baulichen Entwicklung zuwiderliefen.
Das Landratsamt erklärte allerdings auch, dass es zwei der drei Gauben nachträglich für genehmigungsfähig hielte, wenn die Gemeinde einem entsprechenden Tekturantrag sowie der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans das Einvernehmen erteilt.
Zwischendrin kam - so ganz nebenbei - auch noch heraus, dass die seeseitige Dachgaube - nach Bebauungsplan zwar nicht zulässig, aber trotzdem genehmigt - von rund 5 m auf über 9 m - auf die Maße eines kleinen Einfamilienhauses -verlängert und in ihrem Rauminhalt verdoppelt wurde.

Bauausschuss gefragt!?
Der vom Landratsamt eingeforderte Tekturplan hätte also irgendwann im Frühjahr dem ausschließlich dafür zuständigen Bauausschuss zur Beratung und Beschlussfassung und ggf. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugeführt werden müssen. Der hätte dann - öffentlich - darüber beraten und beschlossen. Aber... da kam nichts! Die Bauverwaltung wusste auch nicht so recht über den Fortgang Bescheid...

... der Bürgermeister hatte die Angelegenheit an sich gezogen...
... und zur Chefsache gemacht. Mit der Zeit und kleinweis stellte sich heraus, ... dass der Bürgermeister das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung zu einer Befreiung eigenmächtig und am ausschließlich dafür zuständigen Bauaus-schuss vorbei gegenüber dem Landratsamt erklärt hatte.

Es fehlte gerade noch,
... dass der Bürgermeister sich bei dem so dynamischen Bauherrn auch noch dafür entschuldigt hätte, dass diesem durch die Baueinstellung Ungemach widerfahren war.

Alfred Noller

Wir BVS Gemeinderäte... ... hätten die ganze unerfreuliche Geschichte lieber rechtzeitig und offen mit unserem Bürgermeister geregelt. Aber der kniff, und auch nach 3 Monaten kam auf eine fundierte Anfrage kein ernsthaft verwertbarer Klärungsbeitrag!
Gemeinderat und Verwaltung machen sich viel Arbeit mit Bebauungsplänen. Und manchmal prallen bei der Erstellung dieser Pläne die unterschiedlichen Auffassungen hart aufeinander. Dass das Ergebnis dieser gemeinsamen Mühen aber -kaum dass es vorliegt - durch persönliche Vorzugsbehandlung gleich wieder entwertet wird, gefällt uns nicht! Und wir meinen, dass auch für hochmögende auswärtige Bauwerber - selbst wenn sie extra aus Zweierlei Maß dem fernen Düsseldorf anreisen - die gleichen Maßstäbe zu gelten haben wie für unsere ganz gewöhnlichen Bürger!
Hinzu kommt, dass wir begründeten Anlass zur Annahme haben, dass es sich bei diesem Alleingang am Gemeinderat vorbei um keinen Einzelfall handelt!
So bliebe uns Gemeinderäten also nur, den Kopf einzuziehen und weiter zu schlucken ... oder unserem Bürgermeister in aller Freundschaft klarzumachen, dass es so nicht geht... was hiermit geschieht!
Wir haben uns für einen aufrechten Gang entschieden. Dafür wird uns der Große Meister nun fürchterlich böse sein ... andere vielleicht auch! Und möglicherweise wird er angedrohte Sanktionen sogar vollziehen. Wir werden es überstehen!
Aber als Gemeinderäte haben wir den Eid auf die Gesetze geleistet und keinen persönlichen Vasalleneid - bei aller Bereitschaft zu guter Zusammenarbeit - auch künftig!

Stefan Hirzinger Alfred Noller Dr. Alexander von Schoeler


Bladl vom Mai 2000:

Vorratsflächen oder Gefälligkeiten?
Neues Bauland für Hechendorf

Seit kurzem liegt dem Gemeinderat eine Projektstudie für eine Bebauung von wesentlichen Teilen der Hechendorfer Ortsmitte vor. Die betroffene Fläche um-fasst - wie im abgebildeten Plan dargestellt - das ganze Gebiet zwischen Haupt-und Herrschinger Straße und zwischen Schlagenhofener Weg und Spitzstraße.
Diese Planung wird im Gemeinderat sowie zwischen Rathaus und Grundstückseigentümern intensiv und teilweise kontrovers beraten.

Zur Lage ...
Bis jetzt bebaut ist lediglich eine Bauzeile entlang der Hauptstraße und ein einzelnes Gewerbegrundstück am Oberfeld. Alles Übrige ist Grünfläche (rd. 200 x 170 m) mit einem schönen Blick von der Herrschinger Straße aus in Richtung Kirche. Die Neuausweisung macht insgesamt rund 30.000 m2 aus. Eigentümer sind 4 Hechendorfer Ex-Bauern und die Katholische Kirche. Der Bebauungsvorschlag sieht vor:

  • Eine verhältnismäßig dichte Mischbebauung (Gewerbe/Wohnen) entlang der Hauptstraße und die Bildung eines Dorfplatzes zwischen Kirche und altem Rathaus (Teilbereich l);
  • eine aufgelockerte Einzelhausbebauung (etwa 8 Häuser) auf einem rd. 50m tiefen Streifen (Teilbereich II); Einwohnerzuwachs aus der Wohnbebauung etwa 100 Personen;
  • eine durchschnittlich 115m tiefe und 180 m lange Fläche für nicht störendes Gewerbe (Teilbereiche III und IV);
  • einen maximal 30m breiten Grüngürtel (meist schmäler!) zwischen Wohn-und Gewerbefläche. Diesem durchschnittlich 27m breiten "unproduktiven" Grünstreifen (Flächenanteil rd. 14%) würde eine Nutzfläche (Wohnen/Gewerbe) von rd. 165m Tiefe (= 86%) gegenüberstehen. Der Grünstreifen könnte später seine Fortsetzung über den Höhenrücken in Richtung In-ninger Straße finden.

Die Meinung des BVS dazu:
Derzeit ist für die Gemeinde nur die Weiterentwicklung von Teilbereich l von Interesse. Hier geht es sowohl um den Schutz des alten Hechendorfer Ortskerns vor allzu regelloser Bautätigkeit als auch um seine Belebung. Die beabsichtigte Platzbildung zwischen Rathaus und Kirche und die dazugehörige Randbebauung (Läden, Gewerbe, Wohnen) tragen dazu bei. Mehr braucht Hechendorf dort nicht! Am 4.4.2000 hat der Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss ge-fasst.

Ansonsten ...
an neuen Wohnbauflächen besteht in Hechendorf kein örtlicher Bedarf. Die Gemeinde hat Reserven im Obermaß, wie die derzeitigen und geplanten Bauaktivitäten zeigen. Und Gewerbeflächen für den aktuellen Bedarf stehen in Kürze in Oberalting am Jahnweg zur Verfügung!

Allenfalls ...
sind die Teilbereiche II, III und IV als langfristige Vorratsflächen für die nächste Generation von Interesse. Wir sind uns darüber im Klaren, dass solche Vorstellungen den heftigen Widerspruch der paar Ex-Bauern hervorrufen werden, denen es um schnelle und freie Verwertung ihrer Grundstücke zu Marktpreisen geht! Und denen es im Gemeinderat auch nicht an Einfluss fehlt!

Aber ...
Wir wissen uns diesmal einig mit Bürgermeister Gum ... was uns natürlich freut..., der zu diesem aktuellen Vorhaben u. a. gesagt hat:
"Die Gemeinde ist nicht dazu da, den privaten Gewinn zu maximieren" (nachzulesen im "Starnberger Merkur" vom 10.2.2000).

Deshalb abwarten ...

  • bis die Grundstückseigentümer das ähnlich sehen;
  • bis echter Bedarf besteht und der künftige Grüngürtel gesichert ist. So lange kann die grüne Wiese ruhig grüne Wiese bleiben! Und vor allem abwarten ...
  • bis die Gemeinde Seefeld die betroffenen Flächen wenigstens zu ähnlichen Konditionen kaufen kann, wie das kürzlich am Jahnweg in Oberalting der Fall war. Nicht dass wir damit schon diesen Kauf am Jahnweg für das denkbar beste Ergebnis halten ... wenn wir an das "Inninger ModelF denken!

Aber es geht ja wohl nicht an, dass ein Grundeigentümer im Ortsteil Oberalting unter einem sehr sanften Druck immerhin gewisse Abstriche von seinen Gewinnerwartungen macht, während in Hechendorf die Grundeigentümer ihre Grundstücke um ein Mehrfaches teurer - an der Gemeinde vorbei - am freien Markt verwerten. Und andererseits die Gemeinde die Folgekosten der Infrastruktur trägt!

...... Diese Zeiten sind vorbei!

Stefan Hirzinger Alfred Noller Alexander von Schoeler


Bladl vom November 1999:

Kaum vergehen zwölf Jahre ....
Bebauungsplan "Seestraße I" fertig!

Am 5. Oktober 1999 hat der Seefelder Gemeinderat - ganz unspektakulär - den Bebauungsplan "Seestraße l - Hechendorf" als Satzung beschlossen und ihn damit in Kraft gesetzt! Damit wurde eine mehr als zwölfjährige Bearbeitungsdauer mit 25(!) Planvarianten und gelegentlichen heftigen Auseinandersetzungen im Gemeinderat abgeschlossen. Mit der Rechtskraft des neuen Plans wurde gleichzeitig der alte Bebauungsplan der Gemeinde Hechendorf von 1970 unwirksam.

Rückblickend.... ein Teilerfolg!
Zwei bemerkenswerte Einzelobjekte in diesem Bebauungsplan haben den Gemeinderat immer wieder beschäftigt. Wir haben darüber in unserem BVS-BladI gelegentlich berichtet:

1. Das Hotel.... ist weg!
Der Blick zum Pilsensee mit den Bergen im Hintergrund bleibt frei! Der alte Ho-tetstandort am Hechendorfer Ortsrand zum Aubachtal hin, der zu den großen Unverständlichkeiten des früheren Hechendorfer Bebauungsplans von 1970 gehörte, ist nunmehr endgültig gestrichen. Bereits Ende 1996 war die Baugenehmigung für ein Hotel durch einen Gerichtsentscheid erloschen.

Wofür wir vom BVS immer gekämpft haben:
Ein Stück Pilsensee-Landschaft - im Landschaftsschutzgebiet - mit herrlichem Blick und ausgewiesenem Biotop konnte gerettet werden. Insofern hatte die lange Bearbeitungszeit auch etwas Gutes: Zeit zum Umdenken!

Zwischenzeitlich ist das Grundstück über mehrere Bauträger an eine norddeutsche Verwertungsgesellschaft gegangen. Praktischer Eigentümer ist allerdings eine renommierte Bank, die nunmehr auf leichtgläubig gewährten Darlehen samt Zinsen sitzen zu bleiben scheint. Aber so etwas kommt heutzutage öfter vor.

Zur Erinnerung ... was alles so geplant wurde:

  • Ausflugsgaststätte mit Fremdenbeherbergung
  • Hotels in wachsenden Größen mit 24 - 50 - 90 Betten
  • Altenstift - Apartmenthaus - Wohnanlage
  • Einzelhausbebauung ..vorbei!

2. Der Rogorsch-Wohnblock .... - eine Planungssünde ist ortsbildprägend:
Jeder unvoreingenommene Betrachter kann heute am Beginn der Seestraße die nahezu 30 Jahre alte Hechendorfer Planungssünde selbst beurteilen: Ein überdimensionierter Wohnblock mit über 20 Wohnungen in einem sonst kleinräumig bebauten Einzelhausgebiet - in empfindlicher Ortsrandlage!
Bedauerlich, daß die 1993 schon in Aussicht stehende Umplanung, die der Familie Rogorsch - nach eigenem Bekunden - das gleiche Baurecht verschafft hätte, wenn auch besser über das Gesamtgrundstück verteilt, von ihr wieder verworfen worden ist. Vielmehr besannen sich die Bauherren auf ihre alten Rechte aus dem überholten Plan von 1970 und stellten noch rechtzeitig ihren Bauantrag. Das Vorhaben konnte nicht verhindert werden - es bestand schließlich Rechtsanspruch auf Bebauung. Worauf allerdings kein Rechtsanspruch bestand - aber was entgegenkommend zugestanden wurde - das war die Genehmigung für eine zusätzliche Tiefgarage außerhalb des Baukörpers und vom Umgriff her noch größer als der eigentliche Wohnblock.
Die Folge: das ursprünglich als Garagengeschoß vorgeschriebene und teilweise freiliegende Sockelgeschoß konnte großteils zur Mehrung des Gewinns in die Wohnnutzung einbezogen werden. Wie das kam .... das wäre schon wieder eine eigene Story!

Ein Fazit...
Selbstkritisch bleibt für uns heutige Gemeinderäte als Erkenntnis festzuhalten, dass Planungsfehler, die wir heute begehen, noch nach Jahrzehnten - und für die nächste Generation - ungeahnte Folgen haben können: umso größer der Zwang zu fortwährender und kritischer Selbstprüfung! Auch wir haben derzeit wieder an einem Ortsrand zu planen: diesmal auf der anderen Seite des Aubachs!

Alfred Noller


Bladl vom November 1998:

Und wieder gehen Monate in's Land:
das Warten auf die Hechendorfer Sporthalle

In unserem letzten BladI waren wir wohl, was den Baubeginn der Hechendorfer Sporthalle angeht, etwas zu optimistisch!
Anliegereinsprüche einiger weniger "Hechenburgler" (Inningerstr. 7) bezüglich Betriebsdauer und Hallengestaltung verzögerten den Baubeginn erneut!
Inzwischen "derwuzetn" sich - lehrplanbedingt - 25 bzw. 28 Hauptschüler/innen -im sowieso schon sehr knapp bemessenen Sportunterricht - im kleinen Gymnastiksaal der Seefelder Schule. Bis zu 28 Grundschüler mit immensem Bewegungsdrang müssen im Hechendorfer Gymnastikraum turnen, wobei dieser nicht einmal einen sporttauglichenSchwingboden aufweist.
Der TSV kann im Winter mit seinen diversen Jugend-Fußballmannschaften nur völlig unzureichend trainieren und auch alle anderen Abteilungen steigen sich gegenseitig im Training auf die Füße! Alle diese vielen Menschen können sich bei ein paar Wenigen für die Verzögerung bedanken!
Folgender Kompromiß hat sich nun ergeben: 16 mal im Jahr dürfen Veranstaltungen länger als 22 Uhr dauern. An allen anderen Tagen muß der Hallenbetrieb so gestaltet werden, daß die Parkplätze bis spätestens 22 Uhr geräumt sind. Außerdem wurden feste Grenzen für den Lärmschutz vereinbart.
Herrn Bürgermeister Gum und Herrn Kleber von der Verwaltung wollen wir an dieser Stelle unseren Dank aussprechen für die Bemühungen um einen schnellen Baubeginn. Vor allem Herr Kleber hat fast Tag und Nacht gearbeitet, um die Ausschreibung schnellstmöglich herauszubringen. Aber auch eine engagierte Verwaltung ist machtlos, wenn Eigeninteressen dagegen stehen.

Zum - hoffentlich guten - Ende: der letzte Sachstand:
Der Auftrag wurde an die Firma Schneider vergeben. Dem Baubeginn steht jetzt nur noch das schlechte Wetter entgegen. Die Kosten belaufen sich auf etwa 7 Mio. DM (mit Außenanlagen). Energiesparende Maßnahmen wurden eingeplant.

Christine Semrau


Bladl vom November 1998:

"Villa Birkenweg" Ist Seefelds Asylbewerberheim:
Luxusimmobilie oder Goldgrube?

Beim Überfliegen des Anzeigenblättchens "Parsberg Echo" vom 07.10.98 blieb das Auge plötzlich bei zwei stattlichen Zahlenangaben hängen:

Größe: 600 qm, Monatsmiete: 40 DM/qm.

"Das sind ja 24.000 DM im Monat!" schießt es einem da durch den Kopf. "Nun ja", philosophiert man weiter, "ein nicht ganz spartanisch ausgestattetes Häuschen am Ostufer des Starnberger Sees hat eben seinen Preis!"
Aber was haben diese Zahlen in einem Artikel über das Seefelder Asylberwerberheim verloren? Ganz einfach:
Diese 24.000 DM fließen dem Hause Toerring Monat für Monat als Mietzins für die von ihm errichtete Barackenunterkunft zu. Doch wie läßt sich diese fürstliche Summe, für die das Landratsamt geradestehen muß, plausibel machen? In der Behausung finden sich weder Parkettböden noch Marmorbäder oder vergoldete Wasserhähne.

Die Antwort liefert dankenswerterweise das Haus Toerring selbst:
In einer schriftlichen Stellungnahme (des Toerr. Rentamts) vom Mai 1994 wird der Betrag von 40 DM/qm im Monat damit gerechtfertigt, daß davon allein schon 32,50 DM/qm zur Kostendeckung herangezogen werden müßten, da die Baugenehmigung schließlich auf nur fünf Jahre befristet sei. Oder anders formuliert: Der Mietpreis wurde damals auf eine Laufzeit von fünf Jahren hin kalkuliert, nach der das Asylbewerberheim komplett abgeschrieben sein mußte.
Nun sind seit der Baugenehmigung im Sommer 1993 (SNN 24.8.93) fünf Jahre ins Land gegangen. Das heißt, sie muß im Sommer 1998 abgelaufen sein. Was soll jetzt mit dem Barackenbau am Riedfeld geschehen? Eigentlich gibt es nur zwei Möglichkeiten:
a) Die Unterkunft wird - wie geplant - demnächst abgerissen und das Grundstück, das ja als Grünland eingestuft war, in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Eine andere bauliche Nutzung wurde damals ausdrücklich ausgeschlossen!
b) Sollte die Baugenehmigung jedoch unterdessen verlängert worden sein (wovon in der Öffentlichkeit bisher nichts zu vernehmen war), dürfte sich der gigantische Mietpreis von 40 DM/qm ab sofort nicht mehr begründen lassen:
Im Asylbewerberheim, dessen Amortisation, wie oben dargelegt, in den vergangenen fünf Jahren vollständig erfolgt ist, könnten die Asylbewerber zur Freude des Landratsamtes von nun an zum Nulltarif wohnen!
Welche Variante auch immer zum Zug kommt, beide haben ihren Reiz und dürften für die Bürger Seefelds und die Gemeinde von Vorteil sein:

  • Im ersten Fall verschwindet ein wenig ansehnlicher Barackenbau und gibt in nächster Zukunft das dadurch beeinträchtigte Schloßensemble wieder frei.
  • Wenn die Unterkunft noch eine überschaubare Zeitspanne weiterbestehen sollte, kann das Landratsamt bei Monatsmiete Null eine Menge Steuergelder sparen und den Bau dann behutsam in Variante a) überleiten.

Erfreuliche Aussichten!

Stephan Burkes


Bladl vom November 1998:

Theorie und Praxis am Beispiel von zwei Bauvorhaben in Seefeld
(Fortsetzungsgeschichte Folge I):
Wie gleich sind Bürger vor dem Gesetz ?

In Seefeld gibt es derzeit zwei aktuelle Bauvorhaben, die es wert sind, miteinander verglichen zu werden!

Die Theorie:
Normalerweise wird Art und Umfang eines Bauvorhabens durch einen Bebauungsplan geregelt. Damit weiß jeder Grundstückseigentümer in dem betroffenen Baugebiet, wie er dran ist und eine gerechte und sachgemäße Beurteilung aller Bauwünsche ist bei Gemeinde und Kreisbauamt sichergestellt.

Die Praxis: ....ist manchmal etwas anders,
wie das nachfolgende Beispiel zeigt. Es betrifft ein markantes Pilsenseeufergrundstück in Hechendorf im Bereich des erst ein paar Jahre alten "Bebauungsplans Seestraße II".
Als der Seefelder Gemeinderat dort - Ende 1997 - einen Bauplan zu prüfen hatte, hat er diesen einstimmig (mit 11:0) abgelehnt. Zu massiv waren die Abweichungen vom Bebauungsplan: Nichts war mehr von allen wesentlichen Vorgaben beachtet worden. Die kolossale Villa - angereichert mit nachempfundenen Stilelementen ostfriesischer Bauweise - sprengte alle Vorgaben. Den bis dahin dem Bauausschuß unbekannten Bauwerber verdroß dies nicht lange. Er besuchte die Gemeinde Seefeld und hinterließ dort außer aufwendigen Hochglanzbroschüren, die ihn als Herrn einer eigenen Luftfahrtgesellschaft und eines Baustoffimperiums auswiesen, einen bleibenden und tiefen Eindruck.
Die Gemeinde wußte nun, was sie zu tun hatte, und beim nächsten Bauplan Anfang März1998 stimmte dann der Gemeinderat nach einigem Hin und Her mit 10 : 6 (SPD und BVS) Stimmen allen Ausnahmewünschen zu!

Nun ging der Plan ans Kreisbauamt
Dort stufte man das Bauvorhaben zwar als äußerst problematisch ein. Aber irgendwie hat es dann der tüchtige Bauherr doch geschafft, zusammen mit Gestaltungsvorschlägen des Kreisbauamts einen neuen Entwurf zu erstellen. Dort wurde er später als "noch vertretbarer Kompromiß" bezeichet. Und so kam, kurz vor den Sommerferien, der Bauplan zum vierten Mal vor den Gemeinderat:

Dieser stimmte - wie erwartet - mit 10 : 3 Stimmen zu. Den vielen Abweichungen erteilte der Gemeinderat mehrheitlich seinen Segen und ging im übrigen entsprechend dem schriftlichen Beschlußvorschlag unserer Bauverwaltung davon aus. daß wenigstens die Grundfläche der Villa praktisch eingehalten sei. Wiesich anschließend herausstellte, stimmte dies nicht!
Irgendwann und irgendwie wurde bei den heftigen und intensiven Verhandlungen beim Kreisbauamt offensichtlich übersehen, daß entsprechend den bereits seit 1990 gültigen Berechnungsgrundlagen, die anzurechnende Grundfläche der Villa um rund 25 % zu groß geraten war. Als dies offenkundig wurde, war die Baugenehmigung gerade ein paar Tage alt und die Baugrube bereits angelegt.

Wie kam das?

  • Das Kreisbauamt: Die Gemeinde ist schuld, weil sie überhaupt Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt hat und im Übrigen sei das Bauvorhaben ein noch vertretbarer Kompromiß (siehe oben!);
  • Das Gemeindebauamt: Das Kreisbauamt hat aber die praktische Übereinstimmung des Bebauungsplanes mit der Villen-Grundfläche attestiert.

Peinlich, daß beide Bauämter nicht auf die Idee kamen, einmal selbst nachzurechnen.

Gleichzeitig geschah folgendes:
In der Ortsmitte von Seefeld wurde in einem bereits baureifen Gebiet ein kleineres Siedlungsbauvorhaben von 4 Doppelhäusern und 3 Einzelhäusern geplant. Die Eigentümer hatten grundsätzlich Anspruch auf Bebauung, weil es sich dort um bereits ausgewiesenes Bauland handelte. Aber es ging noch um das "Wie"! In einem Bebauungsplan sollten alle Feinheiten der Bebauung geregelt werden, auch um nachteilige Folgen auf die Umgebung zu vermeiden.
Zu den Vereinbarungen zählte auch, daß die Eigentümer der Gemeinde in bester Ortslage eine Teilfläche von rd. 2.000 m2 Bauland kostenlos für die Errichtung eines Spielplatzes oder öffentlichen Parks überließen. Der Gemeinderat stimmte allen Baukörpern zu, wobei er erkennbare kleinere Abweichungen vom noch unfertigen Bebauungsplanentwurf tolerierte.
Die Baupläne kamen ins Kreisbauamt. Dort wurden sie sorgfältig und sachgerecht geprüft. Dabei wurden verschiedene kleinere Abweichungen vernünftigerweise und unbürokratisch vom Kreisbauamt sofort berichtigt. Übrig blieben einige wenige und geringfügige Punkte, die das Kreisbauamt - korrekterweise -nicht für sich allein entscheiden wollte und deshalb der Gemeinde vortrug:
Es ging darum, daß bei den 3 ohnedies sehr niedrigen Einzelhäusern die vorgegebene Wandhöhe von 3 m (Bergseite) um Zentimerterbeträge (im Mittel 4,5-7 cm und 1,5 cm) geländebedingt nicht eingehalten werden konnte.
Um dies klarzustellen: Das Kreisbauamt hat korrekt geprüft, die Abweichungen festgestellt und die Gemeinde nochmals darauf hingewiesen. Nach längerem Hin und Her hat der Gemeinderat dann Mitte September mit 12 : 3 Stimmen dieser Abweichung erneut zugestimmt. Ende gut. alles gut! Der Bauwerber kann nun bauen.

Aber ein fader Nachgeschmack bleibt zurück!
Da wird einerseits um minimale Zentimeterabweichungen verhandelt und andererseits Überschreitungen von 25 % übersehen! Als kleiner Dorfgemeinderat aber frage ich mich:

Wie gleich sind nun alle Bürger vor dem Gesetz?

Alfred Noller


Bladl vom Mai 1998:

Was lange währt, wird endlich gut oder:
Turnhalle Hechendorf

Noch heuer soll der erste Spatenstich zum Bau der Hechendorfer Sporthalle erfolgen! Der Neubau entsteht parallel zum Schluchtweg und wird mit dem Untergeschoß der Schule unterirdisch verbunden. Es entsteht eine Sporthalle mit den Ausmaßen von 22 x 45 m. So groß also, daß der TSV Hechendorf endlich alle seine Hallenturnierschulden bei den Jugendfußballvereinen der näheren und weiteren Umgebung bezahlen kann. Die Halle kann in zwei verschieden große Sporträume unterteilt werden (kleiner Saal 18x22 m = 396 qm, großer Saal 27x22 m = 594 qm).
Außerdem gibt es folgende Räumlichkeiten:

  • einen Übungs- bzw. Mehrzweckraum (ca. 80 qm)
  • Geräte-Lagerräume
  • Küchenbereich im Untergeschoß
  • Teeküche im Erdgeschoß
  • Sanitärräume und Umkleiden
  • Neben- und Technikräume

Die geschätzten Kosten betragen rund 7 Mio DM, die wie folgt in den Haushalt eingeplant wurden:
1998 - 2,87 Mio,
1999 - 3,43 Mio,
2000 - 0,71 Mio.
Die Baugenehmigung liegt seit längerem vor.
Die Verhandlungen mit den Nachbarn wegen der Einsprüche bezüglich der abendlichen Nutzungsdauer stehen vor dem Abschluß.
Die Ausschreibung der Baumaßnahmen erfolgt Anfang Juni 98 und als möglicher Baubeginn wird der Oktober 98 ins Auge gefaßt. Die Bauzeit soll 16 Monate betragen, damit kann mit der Fertigstellung, wenn nichts mehr dazwischen kommt, Anfang 2000 gerechnet werden! Bis dahin sollte die Gemeinde auch Zeit genug haben, das drängende "Hausmeisterproblem" zu lösen, was auch der Hechendorfer Schule, dem Kindergarten und dem Hort entgegenkommen würde!
Aus der Sicht des TSV kann ich nur sagen, daß alle der Fertigstellung der Halle regelrecht entgegenfiebern und schon heftig Pläne geschmiedet werden, welche tollen Sportangebote dann den Gemeindemitgliedern unterbreitet werden können. Auch die Schulkinder, die jetzt entweder zum Sportunterricht nach Seefeld fahren oder sich in dem kleinen Gymnastikraum "derwuzln" müssen, können es gar nicht mehr erwarten, bis sie endlich ohne Busfahrt in einer richtigen Halle Sport treiben können.

Christine Semrau


Bladl vom November 1997:

Das Hechendorfer Vereinsheim:
ein Bürgerstadl?

Ein Hechendorfer Dauerbrenner - wie Sie in unseren letzten Ausgaben regelmäßig verfolgen konnten - ist das Hechendorfer Vereinsheim. Daran hat sich nichts geändert, auch wenn es jetzt anders heißt: BürgerstadI Hechendorf! Ob allerdings durch die Namensänderung alleine geschafft wird, daß aus Vereinsinteressen Bürgerinteressen werden, wage ich zu bezweifeln. Selbst die Gemeinschaft aller 16 Hechendorfer Vereine scheint zunehmend zu bröckeln, wie die Anwesenheit von nur 3 Vertretern aller Vereine bei der letzten Sondersitzung zeigt. Damit ein Objekt dieser Größenordnung von allen Bürgern unserer Gemeinde getragen wird, gehört weit mehr dazu, als das bisher vorgelegte Konzept.Auch wenn dies befremdlich klingt, vielleicht sind die kürzlich unerwartet aufgetretenen finanziellen Probleme der Gemeinde ein Glücksfall: Jetzt wird bei der Planung und angestrebten Realisierung des Bürgerstadls eine Zwangspause eingelegt werden. Eine Chance, die schwierige Standortdiskussion, aber vor allem die vielen Ungereimtheiten im veröffentlichen Konzept des Bürgerstadls zu klären: Zum einen droht der Gemeinde - und damit allen Bürgern - ein Millionengrab. Nur soviel zur Kostenentwicklung, wie sie der bisherigen Diskussion zu entnehmen war:

  • 1 Mio. DM für Vereinsheim
  • 1 Mio. DM + 300.000 DM für Außenanlagen
  • 1,3 Mio. DM für das Bauwerk allein
  • 1,33 Mio. DM für Rohbau allein
  • ???

Auch die Kostenermittlung wurde nicht gerade sehr sorgfältig betrieben. Um nur einige Lücken im Finanzierungskonzept des Fördervereines aufzuzählen:

  • Kosten der erdgeschossigen Aufbauten scheinen unvollständig
  • Offensichtlich überhaupt nicht erfaßt wurden
      - Dach - Innenausbau und Untergeschoß (wenigstens Material, wenn 100 % Eigenleistung unterstellt werden) - Einrichtung und Mobiliar - lfd. Nebenkosten und Gebühren - Außenanlagen (z.B. Planie, Befestigung, Parkplätze, Bepflanzung) - Wegemäßige Erschließung von Hechendorf her

Grundsätzlich unklar bleibt im Finanzierungskonzept auch,

  • ob die "errechneten" 1.330.000 DM für den Rohbau netto oder brutto sind,
  • wie die Eigenleistung (finanziell und personell) der Vereine aussieht und garantiert werden kann,
  • ob es eine "Bürgschaft" bzgl. der Kosteneinhaltung gibt,
  • und wer ggf. für die Mehrkosten aufkommt?

Alles in allem ein "finanzielles Abenteuer", auf das sich die Gemeinde nicht einlassen kann! Auch bei der Betriebsführung des Bürgerstadls bleiben viele Fragen offen:

  • Die laufenden Betriebskosten als auch die Nebenkosten scheinen zu niedrig "angesetzt", wenn sie mit anderen Anlagen verglichen werden!
  • Was ist, wenn der Förderverein weder einen verantwortlichen Vorstand noch einen Wirt/Hausmeister für den BürgerstadI findet, der auf Dauer den Betrieb führt?
  • Die Gemeinde ist letztlich verantwortlich für "gemeindeeigene" Vereinsgastronomie und macht damit der gewerblichen Gastronomie am Ort Konkurrenz!

Nicht zuletzt bleibt auch bei der Ertragsrechnung mehr als eine Frage ungeklärt:

  • Das Konzept geht von 8 Großveranstaltungen jährlich mit den entsprechenden Umsätzen aus, aber auch in der geplanten Sporthalle (Baubeginn Frühjahr '98) sind 12 -15 Großveranstaltungen nach 22.00 Uhr zulässig. Braucht es da noch einen zusätzlichen großen Saal?
  • Der Betrieb soll durch einen Aufschlag auf den Getränkekonsum im Wesentlichen finanziert werden.
  • Umgekehrt wurden aber zu zahlende Abgaben (z. B. Steuern) nicht berücksichtigt.

Gemessen an der tatsächlichen Belastung sind die erwarteten Einnahmen viel zu unsicher.
Können wir uns wirklich einen BürgerstadI mit zwar der 4. gemeindlichen Schießanlage aber einem Finanzierungskonzept voller Löcher und Risiken leisten? Die "Ortsrandlage" im Landschaftsschutzgebiet erschwert es den Bürgern zusätzlich, dem "Konzept - BürgerstadI Hechen-dorf" zuzustimmen. Vorsichtshalber werden sie gar nicht erst gefragt!
Sollten wir nicht froh um die zeitliche "Zwangspause" sein, um in aller Ruhe und Umsicht ein Vereinsheim zu realisieren, das für die Mehrheit der Bürger auch akzeptabel und finanzierbar ist?

Renate Pienkowski


Bladl vom Februar 1997:

Das - vorläufige - Aus!
Das Hotel am Pilsensee-Nordostufer

Wir haben gelegentlich im BVS-BladI über die verschiedenen Hotel-Pläne im Landschaftsschutzgebiet am freien Pilsensee-Nordostufer berichtet. Zuletzt in unserem Bladi vom November 1996 - anläßlich der bevorstehenden Versteigerung des Grundstücks.
Zwischenzeitlich ist die schon mehrmals verschobene Versteigerung abermals vertagt worden - diesmal auf den 03.03.97. In der Zwischenzeit ist aber etwas anderes Entscheidendes geschehen:
Die alte Baugenehmigung vom 23.07.84 für ein gegenüber dem Bebauungsplan vergrößertes Hotel (Ausnahmegenehmigung) ist endgültig abgelaufen. Das bloße Abschieben des Mutterbodens - wie kurz vor Fristablauf vorgenommen - ohne weiteren Baufortschritt wird nicht als Baubeginn gewertet. Die ursprüngliche Baugenehmigung ist deshalb seit dem 29.12.96 erloschen!
Damit gilt wieder die frühere Rechtslage nach dem "Bebauungsplan Seestraße I". Das bedeutet, daß zwar ein neuer Bauplan für ein "Hotelchen" eingereicht werden kann, aber nur noch für wesentlich kleinere Baugrenzen von 18 x 24 m. Ob sich ein so kleines Hotel für einen künftigen Investor oder Betreiber noch lohnt, bleibt abzuwarten.

Alfred Noller


Bladl vom November 1996:

Das Aus oder ein nochmaliger Versuch?
Das Hotel am Pilsensee-Nordostufer

Im Hechendorfer Bebauungsplan "Seestraße I" ist bereits seit 1970 ein kleines Hotel vorgesehen - im Landschaftsschutzgebiet des Pilsensee-Nordostufers, in wunderschöner Lage am Ortsrand mit Blick über den See aufs Gebirge und ins Aubachtal. Die Stelle war die letzten Jahre durch ein Lattengerilst gekennzeichnet. Der Bauplan dafür ist seit langem genehmigt, wurde aber bisher nicht verwirklicht.
Dafür hatte sich der Seefelder Gemeinderat wiederholt mit Wünschen nach Nutzungsanderungen für das Grundstück zu befassen, denen er sich jedoch mit bemerkenswerter Einigkeit widersetzt hat.
Zuletzt gehörte das Gelände der Firma Creativ-Bau GmbH, Stamberg, die dort 1990 ein "Exklusiv-Hotel im Landhausstil" errichten wollte. Nachdem lange Zeit nichts geschehen war, wollte der Seefelder Gemeinderat das zur Verlängerung der ursprünglichen Baugenehmigung erförderliche Einvernehmen nicht mehr erteilen. Es gab eine langwierige Auseinandersetzung der Fa. Creativ-Bau mit dem Landratsamt Stamberg und anschließendem Prozeß. Dabei wurde der endgültige Ablauf der Baugenehmigung auf den 29.12.96 festgesetzt, wenn Creativ-Bau die Ausführung des Bauvorhabens nicht bis dahin fortsetzt. Zwischenzeitlich sollte das Grundstück auf Betreiben der Gläubigerbank versteigert werden. Der Versteigerungstermin wurde bereits 3 Mal verschoben und für das 4. Mal auf den 13.1.97 festgesetzt, um die Forderungen der Hypo-Bank aus 1,5 Mio. DM plus Zinsen zu decken.
=> Wer interessiert sich noch für ein wirtschaftlich fragwürdig gewordenes Klein-Hotel - und nur das dürfte nach jetziger Rechtslage dort gebaut werden? Soweit braucht man darüber nicht traurig sein!
Bange Frage:
=>Was aber will ein künftiger Käufer sonst dort errichten?

Ersten Aufschluß wird vielleicht die Person des Käufers bieten! Vielleicht ein Appartmenthaus "zur Deckung dringenden Wohnbedarfs."
Wir bleiben dran und halten Sie auf dem Laufenden!

Alfred Noller


Bladl vom November 1996:

Um jeden Preis? Neue Gewerbegebiete für Seefeld

Seefeld hat derzeit keine ausgesprochenen Gewerbegebiete - wenn man vom ESPE-Komplex am Griesberg absieht. Man mag dies bedauern, aber in der Zeit der großen Baulandeuphorie wurde ein späterer Bedarf an Gewerbeflächen nicht erkannt und im Übrigen warfen Wohnbaugebiete ein Mehrfaches an Gewinn ab! Und weil heute die meisten dafür infrage kommenden Flächen verbaut sind, ist es schwierig, noch geeignete Bereiche fiir Gewerbeansiedlung zu finden. Im Gemeinderat gibt es über dieses Thema seit langem Diskussionen. Das Dilemma dabei ist, sodaß wir Gewerbeflächen schon gerne (-gehabt-) hätten!

Nur diejenigen Betriebe, die welche brauchen, für die sollen diese Flächen - verständlicherweise - möglichst kostengünstig sein!

--Umgekehrt --

die Eigentümer von - noch einigermaßen diskussionsfähigen Flächen möchten möglichst viel Geld dafür! Am besten natürlich Wohnbaulandpreise! Und da können die meisten Betriebe nicht mithalten.

Und so dreht sich zwar die Spirale aus gegenseitigen Wünschen und Hoffnungen, aber - es geht nichts weiter! In dieser Ausgangslage haben Seefelder CSU und Heimattreue die Diskussion um Gewerbestandorte neu aufgenommen und einen entsprechenden Antrag gestellt. Einige der vorgeschlagenen Alternativen sehen wir für durchaus diskussionsfähig an, wenn die sonstigen Randbedingungen stimmen (z.B. kostengünstig, verkleinert, gut eingegrünt).
Für schlicht untauglich halten wir aber im Außenbereich oder im Landschaftsschutzgebiet liegende Vorschläge Daß auch persönlich betroffene Grundstückseigentümer unter den Antragstellern sind, sei nur noch am Rande festgestellt! Seefeld soll noch schöner werden - Gewerbeansiedlung oberhalb vom Riedfeld?

Den Gipfel - in mehrfacher Hinsicht - stellt der Vorschlag eines Gewerbegebiets Rüden ganzen Hangbereich oberhalb des Riedfelds und darüber hinaus bis zum Wald dar. Das betroffene Gebiet ist in einem Lageplan klar umrissen, über 20 Hektat groß und im Eigentum des Grafen Toer-ring. Es liegt in überaus reizvoller Hang- und Ortsrandlage voll im Landschaftsschutzgebiet und ist von einem Großteil der Gemeinde aus gut einsehbar. Die Hanglage ermöglicht eine höhengestaffelte Anlage, damit guten Überblick von weit her und wird bei Ve wirklichung dieKulisse vom Schloß Seefeld bemerkenswert bereichern!

Wenn Sie das Ganze bisher für einen vorgezogenen Faschingsscherz gehalten hätten...
Dieser Vorschlag ist ernst gemeint!
Zwar sind bei interner Diskussion einige Befürworter wohl selbst erschrocken. Aber daß so ein Vorschlag überhaupt ernsthaft geniacht wird, zeigt, wie weit die Bereitschan zum Ausverkauf unserer Landschaft geht und wie aufgeschlossen die hiesige CSU auch gegenüber noch so absurden Vorschlägen ist anstelle auch einmal klar "nein" zu sagen. Und daß der Graflich Toerring'sche Rentamtmann und Gemeinderat Herr Försti so etwas zuläßt, daß die zauberhafte Wiesen- und Waldkulisse um das Stammschloß seines Arbeitgebers so verbaut werden dürfte, das enttäuscht doch sehr!
Auch wenn dieser Vorschlag letzten Endes - und hoffentlich - von den Behörden abgelehnt wird, diese Alternative hätte gar nicht erst vorgeschlagen werden dürfen. Das Beispiel zeigt leider auch, wieweit Interessenspolitik das politische Geschehen in der Gemeinde - auch am Beratungstisch des Gemeinderats - beeinflußt. Im Übrigen ist Ortsplanung, wozu auch Gewerbeflächen gehören, dem Gemeinwohl verpflichtet und kein Biergeschäft, bei dem es nur um den Umsatz des Brauers oder die persönliche Provision des Brauereiagenten geht!

Wir vom BVS meinen:
Wenn schon "Gewerbeflächen", worüber wir reden können, dann unter klaren Voraussetzungen:

  • in umgebungsverträglichen kleineren Mischgebieten;
  • wenn eine nachbarschafts- und umweltverträgliche Nutzung sichergestellt ist;
  • keinesfalls in der freien Landschaft oder in Landschaftsschutzgebieten;
  • wenn sie unseren Firmen zu tragbaren Preisen angeboten werden!
  • wenn die Gemeinde am Planungsgewinn beteiligt und für die Folgelasten entschädigt wird!

Was wir nicht wollen:
Die Spekulation örtlicher Betriebe, die ihre sicheren und ungefährdeten Betriebsgrundstücke einerseits mit Wohnbebauung zupflastern wollen und andererseits dann von der Gemeinde wieder ersatzweise billiges Gewerbebauland haben wollen. Auch solche Bewerber gibt es bereits!
Wir sind gespannt, wie es weitergeht - zwischen der Gewinnerwartung der Grundstücksverkäufer einerseits und dem hehren Ziel der Gewerbeförderung andererseits -

- aber bitte, ohne den Toerring'schen Schloßberg!

Stefan Hirzinger/Dr. Alexander v. Schoeler/Alfred Noller


Bladl vom November 1996:

Was lange währt, wird endlich gut?:
Die Sporthalle

Der Bau der Hechendorfer Sporthalle ist eine beschlossene Sache. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.07.1996 wurde dem Bauantrag für eine 2 '/fache Sporthalle zugestimmt und Einvernehmen hinsichtlich einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt (18 : 0 Stimmen). Mit 6,7 Mio. für Bau, Einrichtung und Außenanlagen belastet sie den Haushalt jedoch über Gebühr! Jetzt wird fieberhaft überlegt, wo noch etwas eingespart werden kann.
Derzeit läuft das Genehmigungsverfahren für den Bauplan. Den Winter über erfolgt die Ausschreibung und Bauvorbereitung. Wir hoffen darauf, daß im Frühling 1997 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.
Da für den Gesamtkomplex Schule/Hort/Kindergarten und Sporthalle ein Hausmeister dringend erforderlich ist, muß auch noch eine Hausmeisterwohnung gebaut werden. Hierzu ist geplant, die Schule aufzustocken! Eine Hausmeisterwohnung könnte längst bestehen, wenn beim Neubau des Kindergartens ein Obergeschoß, wie ursprünglich geplant, auch realisiert worden wäre. Diese letztendlich kostengünstigere Lösung wurde seinerzeit von den Fraktionen der CSU, FDP und Heimattreuen abgelehnt.

Detlef Däke/Christine Semrau


Bladl vom November 1996:

Ein Dauerbrenner:
der Rogorsch-Wohnblock an der Seestraße

Die Planung eines Riesenwohnblocks mit 28 Wohneinheiten in einem sonst reinen Ein- und Zweifamilienhaus-Wohngebiet an der Hechendorfer Seestraße hat in letzter Zeit in Seefeld und auch drum herum einiges Aufsehen erregt und auch öffentliche kritische Kommentare erfahren. Der ganze Vorgang ist in vielem typisch für Seefeld!

Zur Vorgeschichte:
die für sich allein schon dubios genug ist...

1970 wurde der vom damaligen Hechendorfer Gemeinderat erarbeitete Bebauungsplan "Seesttaße I" rechtskräftig mit dem schon damals umstrittenen Riesenwohnblock und einer um ein Mehrfaches dichteren Nutzung als in der ganzen weiteren Umgebung. Über die Gründe dafiir kann auch heute nur gerätselt werden!

1987 begann die Überarbeitung des Bebauungsplanes "Seestraße I". Dabei sollte der Wohnblock herausgenommen werden und die Bebauung über das Gesamtgrundstück der Familie Rogorsch - mit deren Einvernehmen - nach vorne zur Inninger Straße hin gleichmäßiger verteilt werden.
Dieses Änderungsverfahren verlief langfristig und zäh, z.T. wegen wiederholter Gefälligkeitsänderungen, z.T. aber auch wegen Personalproblemen der Gemeinde. Eine Lösung schien in Sicht!

1993 gab es dann erneut Verhandlungen zwischen Gemeinde und Familie Rogorsch bzw. deren Anwalt, denen zufolge der "Riesenblock" aufgelöst und das vorhandene überhöhte Baurecht ausgewogener auf das Gesamtgrundstück verteilt werden sollte.
Der Rechtsanwalt der Familie Rogorsch wandte sich in einem Brief abschließend an die Gemeinde und "....verleiht seiner Befriedigung Ausdruck, daß im Bebau-ungsplan-Änderungsentwurf.... die Geschoßfläche aus dem bestehenden Bebauungsplan wieder enthalten ist, wodurch der wesentliche Streitpunkt .... aus dem Weg geräumt werden konnte." Prima soweit!

Aber dann kam es....
Anfang 1995 - als der neue Bebauungsplan "Seestraße I" endlich in die Schlußphase kam, wurde von der Bauuntemehmung Rogorsch an die Gemeinde Seefeld der Wunsch nach Kauf einer Gewerbefläche - unter Umgehung (!) eines langwierigen Bebauungsplanverfahrens - nachgeschoben, um den Sitz der Bauunternehmung verlegen zu können, wovon im Übrigen bei den vorhergegangenen Verhandlungen nie die Rede war!
Im Verlauf des Jahres 1995 war somit der alte Bebauungsplan (mit dem Riesenwohnblock) gerade noch und der neue Bebauungsplan (mit dem verlagerten Baurecht) gerade noch nicht rechtskräftig.

der Übergang war eine Frist von Wochen oder höchstens Monaten......
Die Gunst der Stunde<br> Ob nun bewußt herbeigeführt oder ein Zufall - die Familie Rogorsch erkannte die Gunst der Stunde, was ja nicht verboten ist - im Gegenteil für ihre unternehmerische Tüchtigkeit spricht und legte im Frühjahr 1996 erneut den seit langem diskutierten Bauplan für den Riesenwohnblock mit 28 Wohnungen nach dem alten Bebauungsplan vor. Von denen im übrigen bis auf einige wenige alles Kleinwohnungen waren, woraus sich auch der hohe Kfz-Stellplatzbedarf ergab.
Der Gemeinderat stimmte am 21.05.96 nach teilweise heftiger Diskussion mehrheitlich (l 1:7) - wenn auch mit unterschiedlicher Begeisterung - diesem Bauvorhaben zu, zumal er aus dem noch rechtskräftigen alten Bebauungsplan abgeleitet schien und auch die Bauverwaltung der Gemeinde Seefeld deshalb die Zustimmung empfahl.

Maximale Vorteile - so vom Gemeinderat beschlossen:
Als für die Familie Rogorsch angenehme Begleiterscheinung zeichnete sich ab, daß sich nun maximale Vorteile aus jeweils dem alten und neuen Bebauungsplan zu ergeben schienen.
In den Pfingstferien 1996 kamen einigen Gemeinderäten neue Bedenken und sie beantragen Wiederbehandlung des Bauvorhabens im Gemeinderat.

Hilfreich und meinungsbildend:
die Unterschriftenaktion der im doppelten Sinn betroffenen Seestraßenanlieger und Nachbarn! - Unter Hinweis auf die - angebliche - Einhaltung des alten noch rechtskräftigen Bebauungsplanes und das gleichlautende Prüfüngsergebnis des Landratsamts wird abermals das Einvernehmen des Gemeinderats empfohlen!
Und so befaßte sich der Gemeinderat 5 Wochen später - am 25.6. - abermals mit dem Bauvorhaben Rogorsch:

Dabei kam auf,...
es war manches ein bißchen anders!
Es stellte sich nämlich heraus - was eigentlich bei der Vorprüfung den Baubehörden hätte auffallen müssen - daß das geplante Bauvorhaben wegen des vorgesehenen Penthouses und wegen des vollständig außerhalb des Baukörpers liegenden Tiefgaragengeschosses doch nicht mit dem Bebauungsplan übereinstimmte, wie das zunächst vorgegeben wurde! Wofür in jedem Fall eine Befreiung durch den Gemeinderat von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich gewesen wäre -wenn diese wegen der Größe der Abweichung überhaupt zulässig gewesen wäre! Im Untergeschoß des Hauses - wohin eigentlich die Tiefgaragen gemäß Bebauungsplan gehört hätten, war nämlich kein Platz mehr dafür. Dort waren nämlich zwischenzeitlich großflächig sogenannte "Hobbyräume" vorgesehen, die ihrerseits wiederum durch Innentreppen mit den darüber liegenden Wohnungen verbunden waren und so auf wundersame Weise die Nutzfläche mehrten. Auch stellte sich heraus, daß die Außenmaße des geplanten Baukörpers - höflich gesagt - bemerkenswert auslegungsfähig waren!

Jedenfalls - die Sensation war perfekt!
Der Gemeinderat hob zunächst seinen zustimmenden Beschluß vom 21.5. auf und lehnte nunmehr das Bauvorhaben mit 14:2 (Obermaier, Wöll) ab - weil es bezüglich Penthouse und Tiefgarage nicht mit dem Bebauungsplan übereinstimmte!

Das Kreisbauamt ist uns böse...
Diese Entscheidung gefiel wiederum dem Kreisbauamt nicht! Sei es, weil ein Gemeinderat keine eigene Meinung haben soll, sei es, weil es einen Wink von ganz oben zugunsten des Bauwerbers gab, der ja schließlich nicht irgendwer in der CSU ist - wie auch immer! In einem geharnischten Schreiben verlangte das Kreisbauamt, daß die Gemeinde wegen des außerhalb des Bebauungsplanes liegenden Tiefgaragenbaukörpers (immerhin in der Fläche noch größer als der Wohnblock) Befreiung erteilen sollte, andernfalls würde das Landratsamt die "rechtswidrigen" Beschlüsse des Gemeinderats ersetzen!

Was mich besonders berührte,...
daß eine korrekte und dem Planungswillen der Gemeinde entsprechende sachgerechte Entscheidung - nämlich keine Riesenausnahme vom Bebauungsplan zu machen - auch noch als rechtswidrig bezeichnet wurde, bloß weil sie nicht in die Vorgabe des Bearbeitens beim Kreisbauamt paßte! - Sei's drum!

Am 20.8.96 probte der Gemeinderat den Ungehorsam!
Der Ferienausschuß hatte sich nun abermals mit dem Bauvorhaben zu befassen und beschloß:"Der Gemeinderat lehnt(e) eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Seestraße I" wegen der unterirdischen Überschreitung der Baugrenzen für die Tiefgarage ab. Die Tiefgarage wird war als ortsplanerisch notwendig angesehen, sie ist aber innerhalb der "Baugrenzen zu Lasten der geplanten Hobby räume zu errichten. "8:1 Stimmen (Wöll)

Und jetzt warten wir ab, wie es weitergeht!
Wenn das Landratsamt seine Drohungen wahnnacht und Herr Landrat Frey nicht endlich klar Stellung bezieht, dann macht er bei dem Deal mit - gegen den Willen des Gemeinderats und die klaren Festsetzungen des Bebauungsplanes!! und genehmigt das Riesenbauvorhaben. Der Bauherr muß sich dann allerdings vorhalten lassen, was schon die SNN am 22.8.96 dazu bemerkt haben:
"Soziale und politische Verantwortung besteht eben gerade nicht darin, erst die eigenen Schafchen ins Trockene zu bringen und dann im Gemeinderat wieder den Eindruck erwecken zu wollen, als ob einem nichts mehr als das Gemeinwohl am Herzen läge."

Alfred Noller


 

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Bürgerverein Seefeld